Erste Hilfe am Unfallort

Ersthelfende sind bei der UKH unfallversichert

In Hessen haben die Sommerferien begonnen und die Autobahnen sind voll. Wenn Sie auf dem Weg in den Sommerurlaub Erste Hilfe leisten oder bei einem Stau einen Streit schlichten, sind Sie bei uns gesetzlich unfallversichert.

Bild: © Adobe Stock, Ezequiel Martínez

Unfälle passieren leider jeden Tag, doch sind Sie vorbereitet? Neben der üblichen Packliste möchten wir Sie an eine gut ausgestattete und aktuelle Erste-Hilfe-Ausrüstung erinnern.

Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten sollten unbedingt mit an Bord sein. In den Verbandskasten gehören seit Februar 2022 auch zwei medizinische Masken. Unsere Checkliste erinnert noch einmal daran, wie man im Fall eines Verkehrsunfalls reagieren sollte. Zur eigenen Sicherheit gehört unbedingt das Absichern der Unfallstelle.

So verhalten Sie sich bei einem Verkehrsunfall:

  1. Vorsichtig bremsen, wenn möglich das Fahrzeug am Fahrbahnrand abstellen und den Motor ausschalten
  2. Warnblinkanlage einschalten und Warnweste anziehen
  3. Fahrzeug verlassen (Warndreieck und möglichst auch Handy und Verbandskasten mitnehmen)
  4. Mit aufgeklapptem Warndreieck dem Verkehr möglichst hinter der Leitplanke entgegengehen
  5. Warndreieck in ausreichender Entfernung vom Unfallort aufstellen (ca. 100 m)
  6. Notruf absetzen (112)
  7. Bei Personenschäden: Erste Hilfe leisten

Sollten Sie sich durch Ihre Hilfeleistung körperlich verletzt haben, sollte Ihr Eigentum beschädigt worden sein oder Sie benötigen bei der Verarbeitung des Erlebten Unterstützung, stehen Sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

  • Weitere Informationen finden Sie hier.

Wir wünschen einen schönen Sommer und eine unfallfreie Zeit!
 

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