Letzte Änderung: 07. Februar 2026

Verkehrserziehung an Grundschulen

Mein sicherer Schulweg – Ein Lernmodul für Grundschulkinder, Klasse 3 + 4

Mit dem neuen Lernmodul für Grundschulen stellt die Unfallkasse Hessen eine Online-Anwendung für drei Unterrichtsstunden zur Verfügung. Sofort einsetzbar und kostenlos.

Wenig Vorbereitung – viel Wirkung!

Nach wenigen Vorbereitungsminuten sind Lehrkräfte mit dem sofort einsetzbaren Modul in der Lage, eine professionelle Lehreinheit in drei Unterrichtsstunden durchzuführen.

  • Online gestützte Anwendung
  • Sofort einsetzbar
  • 3 mal 45 Minuten

Das Online-Lernmodul wurde an der Erich Kästner-Grundschule in Lich getestet und im Rahmen einer Auftaktveranstaltung den Medien präsentiert. Hier unsere Bildergalerie von der Veranstaltung (Bilder: © Michael Jordan):

Vorstellung des Online-Lernmoduls an der Erich Kästner-Grundschule in Lich

Bilder der Auftaktveranstaltung in der Erich Kästner-Grundschule in Lich

Die Phasen der Unterrichtseinheiten

  • Gesamte Klasse: Einstiegsvideo und Austausch im Plenum
  • Erarbeitungsphase: Internet-Recherche in kleinen Arbeitsgruppen (AGs)
  • Präsentation der Ergebnisse der einzelnen AGs
  • Quiz in Expertengruppen

Ein wichtiger Beitrag für die Sicherheit Ihrer Kinder

In Deutschland verunglückt durchschnittlich alle 23 Minuten ein Kind im Straßenverkehr – das berichtet das Statistische Bundesamt. Im Zusammenhang mit dem Schulbesuch ist der Weg für Schülerinnen und Schüler eines der Hauptrisiken. Daher ist es besonders wichtig, junge Menschen für die Risiken auf dem Schulweg zu sensibilisieren. Laut Statistik passieren nach dem Übergang in die 5. Klasse vermehrt Unfälle auf dem Schulweg.

Wir möchten eingreifen, bevor etwas passiert – denn die Sicherheit der Kinder hat höchste Priorität.

Sie erhalten mit der Anwendung ein von Verkehrssicherheitsexpert*innen und Pädagog*innen gemeinsam entwickeltes Unterrichtsangebot für drei Unterrichtsstunden.

Anhand von fünf Themenschwerpunkten (zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit Bus/Bahn oder mit dem Auto zur Schule sowie auf dem Schulweg gesehen werden) setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit ihrem direkten Schulumfeld und individuellen Schulweg auseinander. Neben Vorteilen und Gefahren des jeweiligen Verkehrsmittels wird auch verkehrssicheres Verhalten thematisiert. Dabei unterstützt das Lernmodul Grundschullehrkräfte, die Kinder für die Risiken im Straßenverkehr zu sensibilisieren.

Ist meine Schule geeignet?

  • Grundschule, 3. oder 4. Klasse
  • Internetzugang und fünf mobile Endgeräte
  • Interesse an der Sicherheit der Schüler*innen

Viel Spaß und Erfolg bei der Durchführung der Unterrichtseinheit!


*Die WebQuest-Anwendung wurde gemeinsam mit dem Hessischen Kultusministerium und der Grundschule Manderbach konzipiert sowie durch studium digitale der Universität Frankfurt am Main technisch umgesetzt.


Kontakt: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpersonen Rainer Kittel und Pia Ungerer, erreichbar unter folgender E-Mail-Adresse: meinsichererschulweg@ukh.de

Häufige Fragen

Ein Schulunfall ist ein Unfall, den ein*e Schüler*in wegen des Besuchs einer allgemein oder berufsbildenden Schule erleidet. Dasselbe gilt für den Unfall während der Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen, die unmittelbar vor oder nach dem Unterricht stattfinden und zumindest im Zusammenwirken mit der Schule durchgeführt werden. Alle damit zusammenhängenden Wege sind auch versichert. Diese Unfälle nennt man Schulwegunfälle.

Ja. Schülerinnen und Schüler sind in der Wahl der Beförderungsmittel grundsätzlich frei. Der Weg zur Schule ist auch dann versichert, wenn er nicht in der gewohnten Weise zurückgelegt werden kann (z. B. zu Fuß, weil der Bus verpasst wurde).

Schülerinnen und Schüler sind gesetzlich unfallversichert während des Besuchs von allgemein oder berufsbildenden Schulen und bei der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen. Versicherungsschutz besteht auch auf allen damit zusammenhängenden unmittelbaren Wegen.

Ja. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht unabhängig davon, wie die Kinder zur Schule oder Kita gelangen. Die Wahl des Beförderungsmittels hat grundsätzlich keine Bedeutung für den Unfallversicherungsschutz. Auch die Frage, ob das Kind alleine zur Einrichtung kommt oder in Begleitung, hat auf den Versicherungsschutz keinen Einfluss.

Schüler*innen ist in die Wahl der Beförderungsmittel freigestellt. Der Weg zur Schule ist auch dann versichert, wenn er nicht in der gewohnten Weise zurückgelegt werden kann (z. B. zu Fuß, weil der Bus verpasst wurde, oder in einem privaten PKW).

Kinder sind auf dem unmittelbaren Weg zur Schule versichert. Dabei ist egal, wie der Weg zurückgelegt wird. Der fahrende Elternteil ist jedoch nur versichert, wenn er sich anschließend selbst auf den Weg zur eigenen Arbeitsstelle begibt, denn nur dann handelt es sich um eine geschützte Fahrgemeinschaft.

Nein. Die Grundschüler*innen könnten nur versichert sein, wenn sie die Tageseinrichtung regelmäßig besuchen oder wenn es sich bei dem Besuch um eine Veranstaltung der Grundschule handelt, um zum Beispiel die schulpflichtig gewordenen Kinder auf die Schule zusätzlich vorzubereiten.

Schüler*innen allgemein bildender und berufsbildender Schulen, Kinder in Tageseinrichtungen (z.B. in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten), Kinder bei der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen sowie Studierende an Hochschulen

Es kann im Eifer des Gefechts – wie auch in Pausen oder beim Sportunterricht – zu kleinen Unfällen kommen. Wenn die Kinder Helm, Knie- und Ellenbogenschutz tragen, gehen diese glimpflich aus. Es besteht keine erhöhte Unfallgefahr. Wenn die Grundregeln beachtet werden, können Sie das Programm als gelebte Unfallprävention einbinden.

Die Kinder werden schrittweise an die Grenzen ihres eigenen Könnens herangeführt und für alltägliche, gefährliche Situationen sensibilisiert. Dadurch verbessert sich die Bewegungssicherheit und die Risikokompetenz deutlich. So beugen Sie aktiv Unfällen auch außerhalb der Schule vor.

Es gibt keine gesetzliche Regelung dazu. Aber: Sie sollten das Tragen einer Schutzausrüstung (Helm, Knie- und Ellenbogenschützer) unbedingt zur Pflicht machen beim Rollerfahren! Es kann immer zu (kleinen) Stürzen kommen. Gehen Sie als Lehrkraft mit gutem Beispiel voran. Und Achtung: Die Kinder müssen die Helme absetzen, sobald sie Spielgeräte nutzen. Es besteht erhebliche Strangulationsgefahr.

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