Letzte Änderung: 10. Januar 2026

Hinweise zur Branchenregel Abwasserentsorgung

Für die Praxis: Sicher Arbeiten in der Kläranlage

Die Beschäftigten in Klärwerken und Kanalbetrieben sind vielfältigen Belastungen und Gefährdungen ausgesetzt. Mit der Branchenregel Abwasserentsorgung steht den Verantwortlichen in den Betrieben ein übersichtliches und umfassendes Kompendium zur Verfügung, das praxisnahe Hilfestellungen und Hinweise zur Abwendung von Gefahren bietet.

Arbeitsschutz bei der Abwasserentsorgung effektiv organisieren

In der Branchenregeln sind die Präventionsmaßnahmen beschrieben, die eine gute Grundlage für einen effektiv organisierten Arbeitsschutz bilden. Ihr inhaltliches Spektrum reicht von Verantwortung und Pflichtenübertragung bis hin zur Integration von zeitlich Beschäftigten. Die Branchenregel richtet sich an:

  • Unternehmer*innen
  • Bürgermeister*innen
  • Leitungen von Eigenbetrieben
  • oder Vorsitzende von Zweckverbänden,

die für die Organisation des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes verantwortlich sind. Es handelt sich um eine Zusammenfassung aller relevanten Regelungen, wie Unfallverhütungsvorschriften, staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Normen. Zusätzlich erhalten Verantwortliche zahlreiche Tipps und Hinweise. Mit der Umsetzung der Maßnahmen kommen Unternehmer*innen ihrer Pflicht zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach.

Beschäftigte müssen auf kleinen Kläranlagen oder im Bereitschaftsdienst häufig allein arbeiten und sind dabei einem besonderen Risiko ausgesetzt.

Gefährdungen und Maßnahmen

Speziell für die Branche der Abwasserentsorgung werden z. B. die Themen „Alleinarbeit“ und „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ ausgeführt. Beschäftigte müssen auf kleinen Kläranlagen oder im Bereitschaftsdienst häufig allein arbeiten und sind dabei einem besonderen Risiko ausgesetzt. Es gilt, hierfür Maßnahmen zu ergreifen, damit sie im Falle eines Unfalls rasch Erste Hilfe erhalten.
In der Branchenregel werden auch Beispiele für Arbeitsmedizinische Vorsorge genannt. Der individuelle Beratungs- und Untersuchungsumfang ergibt sich dann aus der Gefährdungsbeurteilung für alle Beschäftigten, sodass die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt Gesundheitsstörungen und Erkrankungen frühzeitig erkennen können.

Schwerpunkte Persönliche Schutzausrüstung, Hygiene, Hautschutz

Der Hauptteil der Branchenregel ist in elf Kapitel untergliedert, getrennt nach Tätigkeiten und Arbeitsbereichen. Hinweise zu Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) sowie Hygiene und Hautschutz gehen voran, da Beschäftigte in allen Betrieben der Abwasserentsorgung trotz technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen PSA tragen müssen, z. B. gegen Nässe. Auch Hygiene und Hautschutz kommen besondere Bedeutung zu, um die Beschäftigten gegen biologische Arbeitsstoffe aus Abwasser und Klärschlamm zu schützen.

Arbeitsbereiche und Tätigkeiten in der Branchenregel Abwasserentsorgung

  • Verkehrswege und Arbeitsplätze
  • Bewegen von Lasten
  • Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen
  • Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln
  • Arbeiten in explosionsgeschützten Bereichen
  • Umschlossene Räume
  • Sicheres Arbeiten mit Rohrabsperrgeräten
  • Sicherung von Arbeitsstellen vor Gefährdungen durch den fließenden Verkehr
  • Sichere Kanalreinigung/Betrieb von Kanalreinigungsarbeiten
Bild: © Jürgen Kornaker, UKH
Beschäftigter der Abwasserentsorgung steigt abgesichert und mit persönlicher Schutzausrüstung in einen Abwasserschacht.
Tätigkeiten, die auch in anderen Gewerbezweigen ausgeübt werden und somit nicht typisch für die Branche sind, werden in der Branchenregel Abwasserentsorgung nicht behandelt.

Dies gilt beispielsweise für die Grünpflege oder für Arbeiten in Laboratorien, für die es separate Branchenregeln gibt.

Weitere interessante Branchenregeln

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben zahlreiche Branchenregeln erarbeitet, die auch für kommunale Betriebe in Frage kommen:

  • Abfallsammlung
  • Gebäudereinigung
  • Grün- und Landschaftspflege
  • Kindertageseinrichtung

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