Letzte Änderung: 12. April 2024

Unfallversichert im Gesundheitswesen

Wie Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und im Rettungsdienst sicher und gesund arbeiten

Beschäftigte im Gesundheitswesen arbeiten in Krankenhäusern und Kliniken (auch Kurkliniken), in Pflege- und Wohnheimen für Ältere und Menschen mit Behinderung und in ambulanten Pflegediensten, Sie alle sind insbesondere bei ärztlichen und pflegerischen Leistungen gesetzlich unfallversichert. Die UKH ist der zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Kommunen, die Kreise oder das Land Hessen mehrheitlich die wirtschaftliche Verantwortung für den Betrieb oder das Unternehmen tragen.

Die Johanniter – Aus Liebe zum Leben  Bild: © Jürgen Kornaker, UKH

Alle Beschäftigten wie Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Therapeut*innen, Sozialarbeiter*innen, aber auch die Auszubildenden, Praktikant*innen und Ehrenamtlichen, die bei den genannten Gesundheitsdiensten tätig werden, sind bei der Unfallkasse Hessen gegen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten unfallversichert.

Aber auch die Rettungsdienste und andere Hilfeleistungsunternehmen stellen im Katastrophenschutz und im Gesundheitswesen bei Unfällen und anderen Notfällen die technische und medizinische Hilfe sicher. Die Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen, die in Einrichtungen des Katastrophenschutzes, der Notfallrettung und des Krankentransports tätig sind, stehen bei der Unfallkasse Hessen unter Versicherungsschutz. Hierzu gehören in Hessen insbesondere der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser-Hilfsdienst.

Zahlreiche Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen der Psychiatrie bieten nur patientennahe Leistungen an. Andere Dienstleistungen, wie der Betrieb von Küchen, Wäschereien und Werkstätten, die Materialversorgung oder der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) übernehmen separate Tochterunternehmen. Handelt es sich dabei um Mitgliedsunternehmen der UKH, so stehen deren Beschäftigte ebenfalls bei uns unter Versicherungsschutz. Falls nein, ist i. d. R. die BGW zuständig.

Es kommt teilweise zu körperlichen Verletzungen und psychischen Beeinträchtigungen durch Übergriffe.

Von Hilfebedürftigen können vielfältige Gefahren ausgehen.  Bild: © Jürgen Kornaker, UKH

Häufige Gefährdungen und Belastungen im Gesundheitswesen

Die Beschäftigten sind bei ihrer täglichen Arbeit vielfältigen Belastungen und Gefährdungen ausgesetzt – nicht nur bei technischen oder medizinischen Hilfeleistungen, sondern auch bei der Pflege. Die Unternehmensleitung ist verpflichtet, alle Gefährdungen zu ermitteln, Schutzmaßnahmen festzulegen und die Ergebnisse in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.

  • Bei der Pflege und Behandlung von Patient*innen oder bei der Notfallrettung ist der Kontakt mit Blut, Körperflüssigkeiten und Aerosolen möglich. Dadurch besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit einer Infektionskrankheit anzustecken.
  • Zum Schutz von Beschäftigten und Patient*innen werden Reinigungs- und Desinfektionsmittel eingesetzt. Diese Stoffe oder Gemische können gesundheitsgefährlich sein. Sie können Haut und Atemwege belasten oder schädigen.
  • Die Patientinnen und Patienten erhalten häufig Arzneimittel, die eine Gesundheitsgefahr für die Beschäftigten darstellen können.
  • Auch flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe können zur Gefahr werden, wenn sie lange getragen werden müssen.
  • Belastungen ergeben sich auch durch Arbeiten in ungünstigen Körperhaltungen oder den Umgang mit schweren Lasten, die bei der Pflege und Mobilisation der betreuenden Menschen oder bei der Notfallrettung und dem Krankentransport allgemein vorkommen.
  • Hinzu kommen psychosoziale Belastungen beim täglichen Umgang mit schwerstverletzten Menschen und/oder durch wechselnde und lange Schichten und Nachtarbeit.

Seit einigen Jahren werden darüber hinaus vermehrt Gefährdungen durch unangepasstes Verhalten von Patient*innen, Besucher*innen und von hilfsbedürftigen oder an Unfallorten anwesenden Menschen berichtet. Es kommt teilweise zu körperlichen Verletzungen und psychischen Beeinträchtigungen durch Übergriffe.

Auch Bagatellunfälle sollten gemeldet werden

Am häufigsten werden Nadelstichverletzungen gemeldet. Die Verletzungen zählen eigentlich zu den Bagatellunfällen, weil Verletzte in den allermeisten Fällen weiterarbeiten können und nicht ausfallen. Die Meldung an die UKH erfolgt dennoch vorsorglich, da durch solche Verletzungen Blut übertragen und damit eine Infektion mit schweren Folgen verursacht werden kann. Wurde der Unfall im Vorhinein gemeldet, lassen sich Ursache und Zusammenhang zwischen Verletzung und Erkrankung lückenlos nachvollziehen.

Unser Angebot reicht von Grundlagen-Seminaren über den gesundheitsdienstspezifischen Erfahrungsaustausch bis zum betrieblichen Gesundheitsmanagement.

Leistungen der Unfallkasse Hessen für den Gesundheits-, Pflege- und Rettungsdienst

Die UKH bietet umfangreiche Qualifizierungsmöglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung von Verantwortlichen und Beschäftigten, die für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihres Unternehmens zuständig sind. Das Angebot reicht von Grundlagen-Seminaren über den gesundheitsdienstspezifischen Erfahrungsaustausch bis zum betrieblichen Gesundheitsmanagement.

Es besteht auch die Möglichkeit, Inhouse-Seminare zu den speziellen Anforderungen einzelner Einrichtungen durchzuführen.

Video: Pass auf Dich auf … bei der Pflege

Die Unfallkasse Hessen unterstützt die Verantwortlichen, die Mitarbeitenden- und Personalvertretungen und die Beauftragten für Sicherheit und Gesundheit bei der Entwicklung betriebsspezifischer Lösungswege. Bitte sprechen Sie die Präventionsfachleute der UKH bei Fragen an. 

Weitere Informationen

Seminare

Weitere Medien

  • Detailseite: DGUV Informationen – Gesundheitsdienst

    DGUV Informationen

    Gesundheitsdienst

    DGUV Information 207-019

  • Detailseite: DGUV Informationen – Prävention von Gewalt und Aggression im Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

    DGUV Informationen

    Prävention von Gewalt und Aggression im Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

    DGUV Information 207-025

  • Detailseite: UKH Broschüre – Ladungssicherheit bei Einsatzfahrzeugen

    UKH Broschüre

    Ladungssicherheit bei Einsatzfahrzeugen

    Eine Informationsbroschüre für Feuerwehren und Hilfeleistungsunternehmen

  • Detailseite: Merkblätter – Hinweise für die Praxis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Pressluftatmern

    Merkblätter

    Hinweise für die Praxis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Pressluftatmern

    bei der Feuerwehr und Hilfeleistungsunternehmen

  • Detailseite: Merkblätter – Hinweise zu Schutzhandschuhen gegen mechanische Gefahren bei Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen

    Merkblätter

    Hinweise zu Schutzhandschuhen gegen mechanische Gefahren bei Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen

    Fachbereich AKTUELL FBFHB-023

  • Detailseite: UKH Broschüre – Psychologische Einsatznachsorge (PEN)

    UKH Broschüre

    Psychologische Einsatznachsorge (PEN)

    Ein Angebot der Unfallkasse Hessen für die Angehörigen von Hilfeleistungsorganisationen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Im Hintergrund steht eine Gruppe von Feuerwehrleuten an einem weißen Bus. Im Vordergrund steht ein Feuerwehrmann mit einer lilafarbenen Weste mit der Aufschrift "Feuerwehrseelsorge".
Eine Grafik setzt sich aus Wörtern in schwarzer und grauer Schrift zusammen. Die beiden Worte "psychische Belastung" sind rot und fallen besonders auf. Die anderen Wörter in der Wortwolke haben thematisch mit psychischen Belastungen und der Arbeitswelt zu tun.
Vektorillustration: 5 Personen sitzen an einem Tisch, vor ihnen liegt beschriebenes Papier und eine Lupe.

Zum Seitenanfang navigieren