Alle Beschäftigten wie Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Therapeut*innen, Sozialarbeiter*innen, aber auch die Auszubildenden, Praktikant*innen und Ehrenamtlichen, die bei den genannten Gesundheitsdiensten tätig werden, sind bei der Unfallkasse Hessen gegen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten unfallversichert.
Aber auch die Rettungsdienste und andere Hilfeleistungsunternehmen stellen im Katastrophenschutz und im Gesundheitswesen bei Unfällen und anderen Notfällen die technische und medizinische Hilfe sicher. Die Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen, die in Einrichtungen des Katastrophenschutzes, der Notfallrettung und des Krankentransports tätig sind, stehen bei der Unfallkasse Hessen unter Versicherungsschutz. Hierzu gehören in Hessen insbesondere der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser-Hilfsdienst.
Zahlreiche Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen der Psychiatrie bieten nur patientennahe Leistungen an. Andere Dienstleistungen, wie der Betrieb von Küchen, Wäschereien und Werkstätten, die Materialversorgung oder der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) übernehmen separate Tochterunternehmen. Handelt es sich dabei um Mitgliedsunternehmen der UKH, so stehen deren Beschäftigte ebenfalls bei uns unter Versicherungsschutz. Falls nein, ist i. d. R. die BGW zuständig.