Letzte Änderung: 20. April 2024

Gefährdungen bei Forst- und Grünpflegarbeiten sowie bei Aufenthalten in Wäldern

Vorsicht im Wald – Gefahren durch sterbende und tote Bäume

Seit 2018 ist es durch Witterungsextreme zu erheblichen Schäden in hessischen Wäldern gekommen. Geschädigte Bäume können unerwartet brechen, Totholz kann Beschäftigte und Waldbesucher*innen schwer verletzen. Beschäftigten in Grünpflege und Forsten, die im Rahmen der Verkehrssicherung solche Bäume entnehmen, drohen dadurch genauso Gefahren wie Menschen, die im Wald spazieren gehen. Und auch Kinder sind im Rahmen von Waldausflügen mit Kita oder Schule bedroht.

Kitas und Schulen müssen beim Aufenthalt im Wald besondere Vorsicht walten lassen!

Der Wald in Hessen hat unter der Hitze und Trockenheit stark gelitten. Hinzu kommen Schädlinge wie der Borkenkäfer und Pilze. In vielen Waldbeständen zeigen sich trockene und absterbende Bäume. An vielen Standorten treten Schäden in großem Ausmaß und hoher Geschwindigkeit auf. Die waldtypischen Gefährdungen durch abbrechende Baumteile und Totholz haben zugenommen. Erzieherinnen und Lehrkräfte müssen daher jetzt bei Waldbesuchen besonders achtsam sein!

Besonders gefährlich sind absterbende Buchen. Bei kranken Bäumen können Äste und Kronenteile plötzlich abbrechen und zu Boden fallen.

Die Träger von Waldkindergärten und von pädagogischen Einrichtungen mit regelmäßigen oder gelegentlichen Waldaufenthalten sollten sich vorab über eventuelle Schäden in Baumbeständen informieren. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem zuständigen Forstamt auf und informieren Sie sich über die Situation Ihrer regelmäßig besuchten Standorte. Eventuell gibt es Bereiche, in die man gefahrlos ausweichen kann.

Laubschadholz im Rahmen der Verkehrssicherungsplicht beseitigen

Fachleute erkennen die sogenannte Komplexerkrankung eines Baumes daran, dass er teilweise oder gänzlich abgestorben ist. Wegen dieser von außen schwer einzuschätzenden Schädigung müssen diese Bäume (je nach Standort) ab einem gewissen Schädigungsgrad im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten beseitigt werden. Die Erkrankung verläuft sehr rasant und stellt diejenigen, die für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich sind, bei der Baumentnahme vor besondere Herausforderungen.

Ein Harvester hält einen gefällten Baumstamm waagerecht in der Luft und sägt ihn gleichzeitig in Stücke.
Ein Holzvollernter im Einsatz.  Bild: © Karlis, Adobe Stock

Checkliste: Risiken bei Baumfällarbeiten auf ein Minimum beschränken – das TOP-Prinzip

  • Nach dem TOP-Prinzip sind die betroffenen Bäume hochmechanisiert, z.B. mit einem Harvester (Holzvollernter) zu entfernen.

  • Motormanuelle Arbeitsverfahren mit Seilwindenunterstützung kommen nur dann in Betracht, wenn ein hochmechanisiertes Verfahren, zum Beispiel aus technischen Gründen, nicht möglich ist.

  • Es gilt, den Baum möglichst erschütterungsfrei zu fällen, um die am Baum arbeitenden Personen nicht zu gefährden. Je nach Krankheitsfortschritt können ganze Kronenteile abbrechen. Daher ist der Einsatz von herkömmlichen Fällkeilen, die mit einem Hammer eingetrieben werden, auf jeden Fall auszuschließen!

  • Die technische Ausstattung der eingesetzten Arbeitsmittel (z. B. Forstschlepper und ferngesteuerte Seilwinde) muss den Einsatzanforderungen entsprechen. Es ist sicherzustellen, dass die Zugkraft der Winde ausreichend ist, um die Bäume mit der erforderlichen Sicherheitsreserve seilunterstützt zu manipulieren. Anschlags-, Befestigungsmittel und Umlenkrollen etc. sind auf die Zugkraft der Seilwinde abzustimmen.

  • Optional können in eng definierten Einsatzgrenzen auch erschütterungsarme ferngesteuerte hydraulische Fällsysteme mit ausreichender Hubhöhe i. V. m. der Sicherheitsfälltechnik zum Einsatz kommen. Dieses Verfahren setzt allerdings eine besonders sorgfältige Baum-Ansprache und eine Unterweisung der Beschäftigten im Umgang mit dem Fällsystem voraus.
Ferngesteuerte hydraulische Fällsysteme ersetzen die Seilwinde nicht!

Weitere Online-Informationen finden Sie hier:

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