Wann kommt eine persönliche Schutzausrüstung zum Einsatz?
Die Persönliche Schutzausrüstung ist immer dann wichtig, wenn es keine technischen oder organisatorischen Möglichkeiten gibt, eine Gefährdung der Beschäftigten zu verhindern. Zunächst ist jedoch wichtig, genau diese Möglichkeiten zu überprüfen.
Das sogenannte STOP-Prinzip (Substitution – Technik – Organisation – Person) stellt den Schutz durch individuelle Schutzmaßnahmen ganz bewusst ans Ende der Maßnahmenkette. Erst wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt oder trotz aller Maßnahmen ein Restrisiko verbleibt, muss eine persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeitgeber*innen haben die Verantwortung für die Wartung, Pflege und Sicherstellung des hygienisch einwandfreien Zustandes der PSA. Die Versicherten wiederum sind dazu verpflichtet, die bereitgestellte PSA auch zu benutzen (§ 30 (2) DGUV Vorschrift 1).
Von wenigen Ausnahmen abgesehen, ist die persönliche Schutzausrüstung immer für eine bestimmte Person gedacht. Der Bedarf wird im Rahmen der betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung ermittelt, festgelegt und dokumentiert.