Letzte Änderung: 16. März 2024

Persönliche Schutzausrüstung im Betrieb

Sicherheit von Kopf bis Fuß: Darauf müssen Sie achten

Um Verletzungen zu vermeiden oder zu minimieren, kann eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) wichtig sein. Die PSA hat einen hohen Stellenwert im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, auch wenn sie erst am Ende der möglichen Maßnahmen zum Einsatz kommt. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie bei persönlichen Schutzausrüstungen achten sollten.

Viele Beschäftigte tragen eine persönliche Schutzausrüstung, um ihre Gesundheit oder Sicherheit bei der Arbeit zu schützen. Zur PSA gehören u. a. Schutzhelm, Schutzbrille, Schutzschild, Gehörschutz, Atemschutz, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Auffanggurt, Rettungsweste, aber auch Hautschutzmittel.

Die Versicherten sind dazu verpflichtet, die bereitgestellte PSA auch zu benutzen.

Die beste PSA ist wirkungslos, wenn die Beschäftigten sie nicht tragen wollen. Individualisierbare PSA erhöht die Akzeptanz.  Bild: © Panitan, Adobe Stock

Wann kommt eine persönliche Schutzausrüstung zum Einsatz?

Die Persönliche Schutzausrüstung ist immer dann wichtig, wenn es keine technischen oder organisatorischen Möglichkeiten gibt, eine Gefährdung der Beschäftigten zu verhindern. Zunächst ist jedoch wichtig, genau diese Möglichkeiten zu überprüfen.

Das sogenannte STOP-Prinzip (Substitution – Technik – Organisation – Person) stellt den Schutz durch individuelle Schutzmaßnahmen ganz bewusst ans Ende der Maßnahmenkette. Erst wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt oder trotz aller Maßnahmen ein Restrisiko verbleibt, muss eine persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeitgeber*innen haben die Verantwortung für die Wartung, Pflege und Sicherstellung des hygienisch einwandfreien Zustandes der PSA. Die Versicherten wiederum sind dazu verpflichtet, die bereitgestellte PSA auch zu benutzen (§ 30 (2) DGUV Vorschrift 1).

Von wenigen Ausnahmen abgesehen, ist die persönliche Schutzausrüstung immer für eine bestimmte Person gedacht. Der Bedarf wird im Rahmen der betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung ermittelt, festgelegt und dokumentiert.

Wichtig ist, dass die Persönliche Schutzausrüstung die Gefährdung effektiv reduziert, ohne selbst zu einer zu werden.

Beschaffung und Akzeptanz der PSA

Arbeitgeber*innen müssen ihre Beschäftigten an der Beschaffung der persönlichen Schutzausrüstung beteiligen bzw. „anhören“. In Betrieben mit Mitarbeitervertretung nimmt diese Aufgabe in der Regel der Personal- bzw. Betriebsrat über das Mitbestimmungsrecht wahr. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin bzw. den Betriebsarzt eng in die Beschaffungsvorgänge einzubeziehen.

Ein wichtiger Aspekt ist die Akzeptanz der Schutzausrüstung. Nur wenn die Beschäftigten den Sinn und Nutzen ihrer PSA verstehen, im Gebrauch unterwiesen werden, den Tragekomfort akzeptabel finden und auch in die Beschaffung eingebunden sind, wird die Ausrüstung zuverlässig verwendet.

Welche Arten von persönlicher Schutzausrüstung gibt es?

Unter Berücksichtigung des STOP-Prinzips kann man sich gegen nahezu alles schützen: den Kopf gegen Anstoßen und herunterfallende Gegenstände; Gesicht und Augen vor mechanischen und chemischen Gefahren; das Gehör vor Lärm; die Atemwege, Hände, Füße, Körper und Beine gegen unterschiedlichste Verletzungen. Auch vor wetterbedingten Einflüssen und der allgemeinen Umgebungssituation oder gegen Absturz kann man sich absichern. Und natürlich vor spezifischen Gefährdungen, die der jeweilige Arbeitsplatz mit sich bringt. Wichtig ist, dass die PSA die Gefährdung effektiv reduziert, ohne selbst zu einer zu werden. Und natürlich muss sie den Anforderungen der jeweiligen Norm entsprechen.

PSA-Kategorien

Persönliche Schutzausrüstungen werden in der PSA-Verordnung in Kategorien eingeteilt:

Kategorie I

In Kategorie I gehören Ausrüstungen, bei denen der Benutzer die Wirksamkeit gegenüber geringen Risiken beurteilen und sie rechtzeitig und ohne Gefahr einsetzen kann. Dazu gehören Schutzausrüstungen gegen:

  • oberflächliche mechanische Verletzungen
  • schwach aggressive Reinigungsmittel oder längeren Kontakt mit Wasser
  • Risiken bei bzw. Kontakt mit heißen Oberflächen (< 50 °C)
  • Schädigung der Augen durch Sonneneinstrahlung (außer bei Beobachtung der Sonne)
  • „übliche“ Witterungsbedingungen, weder außergewöhnlich noch extrem

Die Schutzausrüstung dieser Kategorie schützt nur bei verhältnismäßig geringen Risiken.

Kategorie II

Die Kategorie II umfasst jede persönliche Schutzausrüstung, die weder in Kategorie I noch in Kategorie III fällt. Persönliche Schutzausrüstungen der Kategorie II sind beispielsweise:

  • Rettungswesten
  • Arbeitsschutzhelme
  • Schutzschuhe
  • Gesichtsschützer
  • Warnkleidung

Kategorie III

Gegen hohe Risiken schützt die persönliche Schutzausrüstung der Kategorie III. Diese Kategorie umfasst ausschließlich die Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit

  • gesundheitsgefährdenden Stoffen und Gemischen,
  • Atmosphären mit Sauerstoffmangel (z. B. Isoliergeräte),
  • schädlichen biologischen Agenzien,
  • ionisierender Strahlung,
  • warmer Umgebung, die vergleichbare Auswirkungen hat wie eine Umgebung mit einer Lufttemperatur von 100 °C oder mehr,
  • kalter Umgebung, die vergleichbare Auswirkungen hat wie eine Umgebung mit einer Lufttemperatur von -50 °C oder weniger,
  • Stürzen aus der Höhe (z. B. Auffanggurte),
  • Stromschlag und Arbeit an unter Spannung stehenden Teilen,
  • Ertrinken (z. B. Rettungswesten),
  • Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen (z. B. Schnittschutzhosen und -Jacken),
  • Hochdruckstrahl,
  • Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche,
  • schädlichem Lärm (z. B. Gehörschutz) führen können.

Bei persönlicher Schutzausrüstung der Kategorie III müssen Beschäftigte praktisch unterwiesen werden.

So viel Schutz wie nötig, so wenig Belastung wie möglich!

Verwendungsdauer und Herstellungsangaben der PSA

Die Angaben der jeweiligen Hersteller sind eine verlässliche Grundlage dafür zu entscheiden, ob die PSA noch verwendet werden kann oder nicht. Manche persönliche Schutzausrüstung ist bereits nach einmaliger Benutzung oder einmaliger Beaufschlagung auszusondern. Andere hingegen müssen erst nach optisch erkennbarem oder auch nicht optisch erkennbarem Verschleiß aussortiert werden. Den Nutzer*innen müssen diese Kriterien in jedem Fall bekannt sein. Nur voll funktionsfähige und hygienisch einwandfreie PSA bietet den richtigen Schutz.

Die Gebrauchsanweisung bzw. Herstellerinformation muss die folgenden wichtigen Punkte enthalten:

  • Name und Adresse des Herstellers
  • Produktbezeichnung
  • CEN-Norm (Norm des Comité Européen de Normalisation)
  • Erklärung zu Piktogrammen und Leistungsstufen, einschließlich Erklärungen zu den durchgeführten Prüfungen
  • eventuell Hinweise zum An- und Ausziehen
  • notwendige Gefahrenhinweise bei unsachgemäßer Verwendung
  • Informationen zu möglichen Einsatzbereichen
  • Pflegehinweise
  • Hinweise zu Lagerung und Wartung
  • Angaben zu Reinigung bzw. Dekontamination
  • Anzahl der Reinigungszyklen ohne Beeinträchtigung der Leistungsstufe
  • Wiederherstellung nach erfolgter Beeinträchtigung

Auch Angaben zur Entsorgung von gebrauchten oder kontaminierten persönlichen Schutzausrüstungen gehören in die Herstellerinformation.

Achtung: Das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung erschwert häufig die Arbeit, weil sie die taktile, visuelle und auditive Wahrnehmung einschränken kann. Auch kann es zu vermehrter Schweißbildung kommen und das zusätzliche Gewicht der Ausrüstung kann den Körper belasten. Deshalb gilt: So viel Schutz wie nötig, so wenig Belastung wie möglich!

Weiterführende Informationen

Die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung ist in der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (§§ 29 ff. DGUV Vorschrift 1) und – als staatliche Vorschrift – in der „Persönliche Schutzausrüstung Benutzungsverordnung – PSA-BV“ geregelt.

Weitergehende Informationen insbesondere zu den einzelnen Ausrüstungsmöglichkeiten finden Sie unter:

Hier können Sie das Regelwerk des Fachbereiches Persönliche Schutzausrüstungen einsehen, als PDF heruntergeladen oder als Schrift direkt bestellen. Letzteres ist auch über die Unfallkasse Hessen möglich. Hinzu kommen die aktuellen produktspezifischen Normen, in denen die herstellerbezogenen Anforderungen an die jeweiligen Produkte konkret geregelt werden.

Bild: © metamorworks, Adobe Stock
Jemand surft gleichzeitig mit Laptop und Smartphone im Internet, welches abstrakt als ein blaues Netz aus unterschiedlichen Bildern visualisiert wird.

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