Lärmende Arbeitsgeräte und Betriebsmittel
Hohe Lärmbelastung kann zu einer Lärmschwerhörigkeit führen. Beschäftigte müssen daher regelmäßig über die Gefahren durch Lärm unterwiesen werden und einen geeigneten Gehörschutz tragen (Otoplastik, Kapselgehörschutz, Ohrstöpsel). Arbeiten unter Lärm sind ein Anlass für eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung.
Was tun? Gehörschutz kann überflüssig werden, wenn laute Geräte mit Verbrennungsmotor durch leise E-Geräte ausgetauscht werden. Das kann die Lärmbelastung für die Beschäftigten deutlich reduzieren.
Mehr dazu in der DGUV Information 209-023 Lärm am Arbeitsplatz.