Letzte Änderung: 20. April 2024

Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten in kommunalen Bauhöfen

Typische Auslöser für Unfälle und Erkrankungen in Bauhöfen wirksam eliminieren

Das Arbeitsfeld in kommunalen Bau- und Betriebshöfen ist groß und die Tätigkeiten wechseln häufig. Dadurch gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Unfall- und Gesundheitsgefahren. Wir zeigen Ihnen, wie Sie typische Auslöser für Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen vermeiden können.

Typische Unfallgefahren und wie man sie verhindert

Stolpern, stürzen, rutschen

Die meisten Unfälle passieren, wenn Beschäftigte aus- und abrutschen, stolpern oder stürzen. Ursachen können Glatteis, nasses Laub, nasser und rutschiger Boden, sowie Arbeiten am Hang sein.

Was tun? Das hilft gegen Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle:

  • Tragen von Spikes bei Glatteis
  • rechtzeitiges Streuen von vereisten Flächen innerhalb des Bauhofs
  • Arbeiten an Hängen sollten in den Nachmittagsstunden durchgeführt werden, wenn die Oberflächen abgetrocknet sind.

Getroffen werden von weggeschleuderten Teilen

An zweiter Stelle stehen Unfälle, bei denen Beschäftigte durch weggeschleuderte Dinge (Äste, Steine etc.) getroffen werden. Das passiert zum Beispiel häufig, wenn mit dem Freischneider gearbeitet wird und auch bei der Baumpflege.

Was tun? Das hilft gegen herumfliegende Teile:

Die Sicherheitsregeln zum Gebrauch von Leitern müssen unbedingt befolgt werden!

Sturz von der Leiter

Unfälle mit schwerwiegenden Verletzungen entstehen, wenn Beschäftigte von einer Leiter fallen. Ursache hierfür ist meist, dass Sicherheitsregeln zum Gebrauch von Leitern nicht befolgt werden. Diese sind unbedingt zu vermitteln und auch einzuhalten!

Was ist zu tun? Darauf müssen Sie bei Arbeiten mit der Leiter achten:

  • Wahl der richtigen Leiter (in Bezug auf Arbeitshöhe, Bodenbeschaffenheit etc.)
  • Korrekter Anstellwinkel (65 – 75°)
  • fester Stand (die obersten drei Stufen einer Anlege- oder Schiebeleiter sind tabu)
  • Leiter ist intakt und weist keinen Verschleiß auf oder ist verformt
  • lieber die Leiter neu positionieren statt sich zu weit herüber zu lehnen

Mehr dazu in der DGUV Information 208-016 Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten.

Typische Gesundheitsgefahren für Bau- und Betriebshofmitarbeiter*innen

Krebserzeugende Gefahrstoffe

Auf Bauhöfen kommen drei krebserzeugende Gefahrstoffe häufig vor

  • Schweißrauche
  • krebserzeugende Hartholzstäube
  • quarzhaltige Stäube.

Was tun? Das Einatmen dieser krebserzeugenden Gefahrstoffe muss vermieden werden.

  • Schweißrauche sollten möglichst an der Enstehungsstelle abgesaugt werden. Alternativ kann ein innenbelüfteter Helm getragen werden.
  • Holzstäube sollten über eine Absauganlage mit Abluftbetrieb an der Entstehungsstelle erfasst werden. Abgelagerte Stäube dürfen nicht gekehrt oder mit Druckluft abgeblasen werden. Sie müssen mit einem Staubgeprüften Industriestaubsauger aufgenommen werden.
  • Quarzhaltige Stäube entstehen beim Schneiden von Bordsteinen, Pflastersteinen u.s.w.. Mit der Anwendung eines Nassschneideverfahrens kann die Entstehung von quarzhaltigen Stäuben sicher vermieden werden.

Können die o.g. krebserzeugenden Gefahrstoffen von Beschäftigten eingeatmet werden,

  • kann eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung erforderlich sein.
  • muss eine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung nach § 14 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung durchgeführt werden
  • muss nach § 14 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung ein Verzeichnis der betroffenen Beschäftigten mit Angaben zu Dauer und Höhe der Exposition geführt werden, wenn die Gesundheit der Beschäftigten gefährdet ist.

Mehr dazu in der DGUV Information 209-044 Holzstaub, DGUV Information 209-077 Schweißrauche – geeignete Lüftungsmaßnahmen und TRGS Quarzhaltiger Staub.

Bei lauten Tätigkeiten, immer an den Gehörschutz denken!  Bild: © DGUV

Lärmende Arbeitsgeräte und Betriebsmittel

Hohe Lärmbelastung kann zu einer Lärmschwerhörigkeit führen. Beschäftigte müssen daher regelmäßig über die Gefahren durch Lärm unterwiesen werden und einen geeigneten Gehörschutz tragen (Otoplastik, Kapselgehörschutz, Ohrstöpsel). Arbeiten unter Lärm sind ein Anlass für eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung.

Was tun? Gehörschutz kann überflüssig werden, wenn laute Geräte mit Verbrennungsmotor durch leise E-Geräte ausgetauscht werden. Das kann die Lärmbelastung für die Beschäftigten deutlich reduzieren.  

Mehr dazu in der DGUV Information 209-023 Lärm am Arbeitsplatz.

Das regelmäßige Auftragen von ausreichend Sonnenschutzmittel ist zu empfehlen.

Arbeiten unter der Sonne

Sonnenlicht kann bei langfristiger Einwirkung Hautkrebs verursachen. Die Mitarbeiter*innen von Bauhöfen sind Wind und Wetter ausgesetzt und es besteht nicht immer die Möglichkeit, für technischen (z. B. Sonnensegel) oder organisatorischen (z. B. Arbeiten außerhalb der Mittagssonne) Sonnenschutz zu sorgen.

Was tun? Beschäftigte, die im Freien arbeiten, sollten die Haut weitgehend bedeckende Kleidung und auch eine Kopfbedeckung tragen. Außerdem ist das regelmäßige Auftragen von ausreichend Sonnenschutzmittel zu empfehlen. Arbeitgeber sind verpflichtet Beschäftigten Sonnenschutzmittel kostenfrei zur Verfügung zu stellen, falls dies erforderlich ist.

Mehr dazu in der DGUV Information 203-085 Arbeiten unter der Sonne.

Schwer heben und tragen

Wenn Beschäftigte häufig schwere Lasten heben oder tragen, kann es durch Muskel-Skelett-Belastungen zu einer Schädigung der Bandscheiben kommen. Beurteilen kann man diese Muskel-Skelett-Belastungen mit der Leitmerkmalmethode „Manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten“ (LMM-HHT). Ein Formblatt mit Erläuterungen zur Anwendung dieser Leitmerkmalmethode finden Sie hier.

Was tun? Sinnvolle Maßnahmen sind

  • die Gewichte der Lasten verringern (z. B. Streusalz in 25 kg- anstatt in 50 kg-Gebinden)
  • Lasten mit zwei Personen tragen, anstatt allein
  • Hebe- und Tragehilfen oder andere geeignete Arbeitsmethoden einsetzen (z. B. Streusalzsilo nutzen, anstatt 50 kg-Gebinde zur Beladung von Hand).

Mehr dazu in der DGUV Information 208-033 Muskel-Skelett-Belastungen erkennen und beurteilen.

Zeckenstiche stellen eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar.  Bild: © bluedesign, Adobe Stock

Infektionskrankheiten z. B. durch Zecken

Zecken können die Infektionskrankheiten Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) übertragen. Wer im „Grünen“ arbeitet, kommt unter Umständen häufig mit Zecken in Kontakt.

Was tun?

  • Gegen FSME ist eine Impfung sinnvoll, wenn die Beschäftigten in einem FSME-Risikogebiet arbeiten. Der Betriebsarzt sollte entscheiden, ob die FSME-Impfung sinnvoll ist.
  • Gegen Borreliose gibt es leider keine Impfung. Sinnvoll ist es, bei Arbeiten in Bereichen, in denen Zecken vermutet werden, vorsorglich Antizeckenmittel zu verwenden, lange Kleidung zu tragen und den Körper nach der Arbeit nach Zecken abzusuchen.

Zeckenbisse sollten unbedingt mit dem Meldeblock für Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert und beobachtet werden, auch wenn kein Arztbesuch notwendig wurde. Wenn eine deutliche, scharf abgegrenzte Rötung (Erythema migrans) um die Stichstelle auftritt, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Weitere Informationen hierzu in der DGUV Information 214-078 Vorsicht Zecken!

Weitere Medien

  • Detailseite: DGUV Informationen – Warnkleidung

    DGUV Informationen

    Warnkleidung

    DGUV Information 212-016

  • Detailseite: DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze – Branche Grün- und Landschaftspflege

    DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze

    Branche Grün- und Landschaftspflege

    DGUV Regel 114-610

  • Detailseite: DGUV Informationen – Rohrleitungsbauarbeiten

    DGUV Informationen

    Rohrleitungsbauarbeiten

    DGUV Information 201-052

  • Detailseite: DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze – Umgang mit beweglichen Strassenbaumaschinen

    DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze

    Umgang mit beweglichen Strassenbaumaschinen

    DGUV Regel 101-003

  • Detailseite: DGUV Informationen – Handlungsanleitung für Auswahl und Betrieb von Arbeitsplattformen an Hydraulikbaggern und Ladern

    DGUV Informationen

    Handlungsanleitung für Auswahl und Betrieb von Arbeitsplattformen an Hydraulikbaggern und Ladern

    DGUV Information 201-029

  • Detailseite: DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze – Benutzung von Gehörschutz

    DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze

    Benutzung von Gehörschutz

    DGUV Regel 112-194

  • Detailseite: DGUV Informationen – Vorsicht Zecken! Risiko Zeckenstich – was tun?

    DGUV Informationen

    Vorsicht Zecken! Risiko Zeckenstich – was tun?

    DGUV Information 214-078

  • Detailseite: DGUV Informationen – Arbeitsschutz beim Straßenunterhaltungsdienst – Ein Tag beim Winterdienst

    DGUV Informationen

    Arbeitsschutz beim Straßenunterhaltungsdienst – Ein Tag beim Winterdienst

    DGUV Information 214-049

  • Detailseite: DGUV Informationen – Arbeitsschutz beim Straßenunterhaltungsdienst – Ein Tag beim Sommerdienst

    DGUV Informationen

    Arbeitsschutz beim Straßenunterhaltungsdienst – Ein Tag beim Sommerdienst

    DGUV Information 214-050

  • Detailseite: DGUV Informationen – Gefahrstoffe auf Bauhöfen

    DGUV Informationen

    Gefahrstoffe auf Bauhöfen

    DGUV Information 213-030

Seminare

Termin vonTermin bisOrtStatus 
18.06.202418.06.2024Oberaula Ausgebucht mehr Infos

Zum Seitenanfang navigieren