Letzte Änderung: 19. März 2023
Qualifizierungsangebot für Sicherheitsbeauftragte der Unfallkasse Hessen
Gut gerüstet für die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragte*r
UKH Grundlagenseminare als solide Basis
Wer als Sicherheitsbeauftragte*r berufen wird, absolviert einen passenden Grundlagenkurs der Unfallkasse Hessen, um bestens gerüstet zu sein für die neue Tätigkeit. Dort setzten sich die Teilnehmer*innen mit ihrer neuen Rolle auseinander.
Inhalte:
- Kompetenzerwerb zu Sicherheit und Gesundheit
- Rolle der Sicherheitsbeauftragten
- Aufgaben und Rechte
- Stellung innerhalb der Arbeitsschutzorganisation des Betriebs
- Grundlagen zu Sicherheit und Gesundheit
Termin von Termin bis Ort Status 25.04.2023 26.04.2023 Frankfurt am Main Ausgebucht mehr Infos 25.04.2023 26.04.2023 Grünberg Ausgebucht mehr Infos 26.04.2023 27.04.2023 Grünberg Ausgebucht mehr Infos 10.05.2023 11.05.2023 Baunatal Ausgebucht mehr Infos 22.05.2023 23.05.2023 Wiesbaden-Naurod Ausgebucht mehr Infos 26.06.2023 27.06.2023 Hadamar Buchbar mehr Infos 25.09.2023 26.09.2023 Hadamar Buchbar mehr Infos 26.09.2023 27.09.2023 Hünfeld Buchbar mehr Infos 27.09.2023 28.09.2023 Knüllwald-Rengshausen Buchbar mehr Infos 10.10.2023 11.10.2023 Gersfeld (Rhön) Buchbar mehr Infos 18.10.2023 19.10.2023 Wiesbaden-Naurod Buchbar mehr Infos 06.11.2023 07.11.2023 Hadamar Buchbar mehr Infos 28.11.2023 29.11.2023 Wiesbaden-Naurod Buchbar mehr Infos 29.11.2023 30.11.2023 Grünberg Buchbar mehr Infos - Grundlagen zu Sicherheit und Gesundheit – Online-Seminar
Termin von Termin bis Ort Status 02.05.2023 04.05.2023 Ausgebucht mehr Infos 25.07.2023 27.07.2023 Buchbar mehr Infos 26.09.2023 28.09.2023 Buchbar mehr Infos 12.12.2023 14.12.2023 Buchbar mehr Infos - Zur Detailseite: Grundlagen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Sparkassen
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- Zur Detailseite: Sicherheit im Feuerwehrdienst - Allgemeine Grundlagen – Abrufangebot auf Kreisebene
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- Zur Detailseite: Sicherheit im Feuerwehrdienst - Allgemeine Grundlagen
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- Zur Detailseite: Sicherheit und Gesundheit in Beruflichen Schulen mit Praxisanteilen – 2-tägiges Grundlagenseminar für Lehrkräfte
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- Sicherheit und Gesundheit in Schulen mit Praxisanteilen – 2-tägiges Grundseminar für Lehrkräfte Sekundarstufe 1
Termin von Termin bis Ort Status 10.05.2023 11.05.2023 Grünberg Ausgebucht mehr Infos 17.10.2023 18.10.2023 Baunatal Buchbar mehr Infos
Wie geht es weiter?
Mit dem Basiswissen aus dem UKH Grundlagenseminar für Sicherheitsbeauftragte und der wachsenden betrieblichen Praxis, eignen sich die Teilnehmenden einen Wissens- und Erfahrungsschatz an. Sie können Defizite, Potentiale und Best Practices in ihrer beruflichen Praxis erkennen und interpretieren. Auf diesem Weg möchten wir die Sicherheitsbeauftragten der hessischen Betriebe weiter unterstützen und bieten deshalb ein breites Fortbildungsangebot an: von kurzen Online-Coachings über spezielle Aufbauseminare.
Unser Fortbildungsangebot für Sicherheitsbeauftragte
Aus der Praxis gelernt: Der Zwei-Tages-Workshop für Sicherheitsbeauftragte
Im Praxisworkshop für Sicherheitsbeauftragte zeigen wir an Beispielen, die sich auf die reale betriebliche Praxis beziehen, wie Sicherheitsbeauftragte in alltagsnahen Situationen wirksam tätig werden können. Die Zwei-Tages-Workshops sind so randgefüllt mit Alltagspraxis, dass die Sicherheitsbeauftragten Ihre Führungskräfte danach äußerst kompetent beraten und die Kolleg*innen zu sicherem Verhalten motivieren können. Sofern möglich, wird der Praxisworkshop in Präsenz durchgeführt.
- Praxisworkshop für Sicherheitsbeauftragte
Termin von Termin bis Ort Status 21.06.2023 22.06.2023 Grünberg Ausgebucht mehr Infos
Kurz und knackig: Online-Coachings für Sicherheitsbeauftragte
Unsere Online-Coachings sind die ideale Ergänzung und bieten einen breiten Zugang in die Themenvielfalt des Arbeitsschutzes.
Die Online-Coachings sind für jedes Erfahrungslevel geeignet. Egal ob Anfänger oder Professionals – in den jeweils 90- bis 120-minütigen Sessions werden verschiedene Schwerpunktthemen von den Arbeitsschutzexpert*innen der UKH kurz und kompakt, aber trotzdem mit hohem Praxisanteil, vorgestellt.
Ihre Vorteile:
- Bequem online, ohne Reisezeit
- Gegenseitige Motivation durch andere Sicherheitsbeauftragte der Branche
- Vom Erfahrungswissen langjähriger Aufsichtspersonen profitieren
- Quick Wins zur direkten Umsetzung in die betriebliche Praxis
Wählen Sie Ihr Schwerpunktthema:
- Hoch hinaus. Leitern sicher benutzen – Online-Coaching für Sicherheitsbeauftragte
Termin von Termin bis Ort Status 12.07.2023 12.07.2023 Buchbar mehr Infos - Zur Detailseite: Trepp‘ auf – Trepp' ab! Alltägliche Verkehrswege sicher(er) machen – Online-Coaching für Sicherheitsbeauftragte
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- Zur Detailseite: Kenne die Gefahr! Das 1x1 der Gefahrstoffkennzeichnung – Online-Coaching für Sicherheitsbeauftragte
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Die Themen werden immer wieder erweitert!
Spezielle Aufbauseminare je nach Tätigkeiten der SiBe
Tätigkeitspezifische Gefährdungen erfordern eine gezielte Qualifikation. Unsere Fachbereichsexpert*innen bieten gerne auch individuell angepasste Fortbildungsformate an.
Kontaktieren Sie Ihre zuständige Aufsichtsperson für weitere Infos über unseren Quickfinder rechts.
Liebe Führungskräfte,
Sicherheitsbeauftragte unterstützen Sie dabei, die Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten umzusetzen. Sie achten bspw. darauf, dass die vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und die PSA vollständig vorhanden ist und ordnungsgemäß genutzt werden. Auf der persönlichen Ebene sind Sie ein sehr wichtiger Anker, um als Vorbild und Motivator*in andere auf Unfallgefahren aufmerksam zu machen und für sicherheitsrelevantes Verhalten zu motivieren.
Damit Sie von dieser Unterstützung profitieren können, geben Sie Ihren Sicherheitsbeauftragen die Gelegenheit die Fortbildungsangebote der UKH zu nutzen.
Ihre Unfallkasse Hessen
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Themen der letzten Newsletter:
- Reden ist gold! Wie die Kommunikation auf Augenhöhe gelingt
- Gesundheitsfalle Homeoffice? So vermeiden Sie Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz durch langes Sitzen
- Fenster auf! Wie Sie durch Lüften die Virenlast im Büro reduzieren
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Rechtliche Grundlage
Sicherheitsbeauftragte sind von Unternehmer*innen schriftlich bestellte Personen, die bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren unterstützen.
Sicherheitsbeauftragte sind in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten zu bestellen (§ 22 SGB VII). Der Unfallversicherungsträger kann auf Grund der Gefährdungssituation eine von der Beschäftigtenzahl 20 abweichende Regelung treffen. Den Sicherheitsbeauftragten kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnisse die Aufgabe zu, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren sowie zu beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind.
Sicherheitsbeauftragte sind ohne hierfür festgeschriebenen Zeitaufwand auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene unterstützend tätig. Sie treten gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Multiplikator auf und bewirken durch ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion sowie durch ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes und gesundheitsbewusstes Verhalten der Kolleginnen und Kollegen. Die Sicherheitsbeauftragten sind in ihrer Funktion ausschließlich ehrenamtlich tätig und können in keinem Fall die beratende Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einer Betriebsärztin bzw. einem Betriebsarzt ersetzen, sollten aber eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und einer Betriebsärztin oder einem Betriebsarzt zusammenwirken.
Sicherheitsbeauftragte sind gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Mitglied im Arbeitsschutzausschuss (ASA).
Häufige Fragen
Der Arbeitsschutzausschuss muss folgende Fragen prüfen: Ist das Museum bei einer kommunalen Einrichtung untergebracht oder in einem eigenen Gebäude? Treten im Museum spezielle Gefährdungen auf, etwa durch Geräte, Stoffe oder räumliche Bedingungen? Kennen die Sicherheitsbeauftragten des Rathauses die Tätigkeiten im Museum, auch die Gefährdungsbeurteilung dafür? Wie viele Mitarbeiter*innen arbeiten im Museum? In Abhängigkeit von diesen Bedingungen muss entschieden werden, ob gesonderte Sicherheitsbeauftragte notwendig sind.
Nach § 22 SGBVII zählen Personen, die im Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind, als Beschäftigte und sind bei der Bemessung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten zu berücksichtigen. Wenn die Ortsfeuerwehren jeweils in eigenen Gebäuden untergebracht sind, sind für jede Ortsfeuerwehr entsprechend der Wehrstärke Sicherheitsbeauftragte vorzusehen.
Der Bedarf an Sicherheitsbeauftragten wird vom Betrieb auf der Grundlage mehrerer Kriterien betriebsbezogen festgelegt. In Ihrem Fall gilt insbesondere das Kriterium räumliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten. Das heißt pro Kindertagesstätte ist ein/e Sicherheitsbeauftragte/r notwendig. Die Zahl der Sicherheitsbeauftragten kann sich erhöhen, wenn es Außenstellen oder besondere Gruppen wie z.B. Waldgruppen gibt oder sich die Gruppen in ihrer Zusammensetzung deutlich voneinander unterscheiden (z. B. Krippe oder Hort).
Nach der DGUV Vorschrift 1 ist für den äußeren Schulbereich (Zuständigkeitsbereich des Sachkostenträgers) je Schule ein*e Sicherheitsbeauftragte*r erforderlich. Dies ist in der Regel der*die Schulhausverwalter*in. Der innere Schulbereich ist von der DGUV Vorschrift 1 ausgenommen. Für Hessen gilt stattdessen ein Erlass des Hessischen Kultusministeriums. Demnach ist mindestens eine Lehrkraft als Sicherheitsbeauftragte*r für den inneren Schulbereich zu bestellen. Für räumlich getrennte Dependancen ist die Benennung weiterer Sicherheitsbeauftragter sinnvoll.
Hier gilt das Kriterium: "zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten". Da die Sicherheitsbeauftragten den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unterstützen sollen, setzt dies voraus, dass die in den jeweiligen Arbeitsbereichen zuständigen Sicherheitsbeauftragten zur gleichen Arbeitszeit wie die sonstigen Beschäftigten, z.B. in der gleichen Arbeitsschicht, tätig sind. Bei Schichtsystemen mit überlappenden Zeiten können Sicherheitsbeauftragte auch auf mehr als eine Schicht einwirken. Zusätzlich sollten Sie prüfen, ob eine räumliche bzw. fachliche Nähe gegeben ist. So sollte z.B. der Technikbereich eine/n eigene/n Sicherheitsbeauftragte/n haben.