Letzte Änderung: 29. November 2025

Qualifizierungsangebot für Sicherheitsbeauftragte der Unfallkasse Hessen

Gut gerüstet für die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte sind wichtige Akteure in der innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation, deshalb wollen sie immer up to date sein. Unternehmen müssen ihnen die Möglichkeit geben, sich in Seminaren aus- und fortbilden zu lassen. Die Unfallkasse Hessen bietet ein breites Ausbildungsangebot und Freshup-Seminare für ein wirksames Tätigwerden an. Und mit dem Newsletter für Sicherheitsbeauftragte bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

UKH Grundlagenseminare als solide Basis

Wer als Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter berufen wird, absolviert einen passenden Grundlagenkurs der Unfallkasse Hessen, um bestens gerüstet zu sein für die neue Tätigkeit. Dort setzten sich die Teilnehmenden mit ihrer neuen Rolle auseinander.

Inhalte:

  • Kompetenzerwerb zu Sicherheit und Gesundheit
  • Rolle der Sicherheitsbeauftragten
  • Aufgaben und Rechte
  • Stellung innerhalb der Arbeitsschutzorganisation des Betriebs
Termin von Termin bis Ort Status  
28.01.2026 29.01.2026 Frankfurt am Main Ausgebucht mehr Infos
10.02.2026 11.02.2026 Weilburg Buchbar mehr Infos
11.02.2026 12.02.2026 Oberaula Buchbar mehr Infos
24.02.2026 25.02.2026 Grünberg Buchbar mehr Infos
11.03.2026 12.03.2026 Grünberg Buchbar mehr Infos
18.03.2026 19.03.2026 Baunatal Buchbar mehr Infos
22.04.2026 23.04.2026 Groß-Gerau Buchbar mehr Infos
06.05.2026 07.05.2026 Baunatal Buchbar mehr Infos
06.05.2026 07.05.2026 Gersfeld (Rhön) Buchbar mehr Infos
24.06.2026 25.06.2026 Taunusstein-Neuhof Buchbar mehr Infos
19.08.2026 20.08.2026 Frankfurt am Main Buchbar mehr Infos
29.09.2026 30.09.2026 Darmstadt Buchbar mehr Infos
Termin von Termin bis Ort Status  
27.01.2026 28.01.2026 Grünberg Buchbar mehr Infos
22.10.2026 23.10.2026 Baunatal Buchbar mehr Infos
Termin von Termin bis Ort Status  
11.02.2026 12.02.2026 Grünberg Warteliste mehr Infos
11.03.2026 12.03.2026 Baunatal Warteliste mehr Infos
18.03.2026 19.03.2026 Grünberg Warteliste mehr Infos
15.04.2026 16.04.2026 Grünberg Warteliste mehr Infos
29.04.2026 30.04.2026 Grasellenbach Warteliste mehr Infos
05.05.2026 06.05.2026 Grünberg Warteliste mehr Infos
10.06.2026 11.06.2026 Grünberg Buchbar mehr Infos
16.06.2026 17.06.2026 Grünberg Buchbar mehr Infos
20.08.2026 21.08.2026 Grasellenbach Buchbar mehr Infos
02.09.2026 03.09.2026 Grünberg Buchbar mehr Infos
09.09.2026 10.09.2026 Grünberg Buchbar mehr Infos
17.09.2026 18.09.2026 Grasellenbach Buchbar mehr Infos
20.10.2026 21.10.2026 Grünberg Buchbar mehr Infos
Wie geht es weiter?

Mit dem Basiswissen aus dem UKH Grundlagenseminar für Sicherheitsbeauftragte und der wachsenden betrieblichen Praxis, eignen sich die Teilnehmenden einen Wissens- und Erfahrungsschatz an. Sie können Defizite, Potentiale und Best Practices in ihrer beruflichen Praxis erkennen und interpretieren. Auf diesem Weg möchten wir die Sicherheitsbeauftragten der hessischen Betriebe weiter unterstützen und bieten deshalb ein breites Fortbildungsangebot an: von kurzen Online-Coachings über spezielle Aufbauseminare.

Unser Fortbildungsangebot für Sicherheitsbeauftragte

Aus der Praxis gelernt: Der Zwei-Tages-Workshop für Sicherheitsbeauftragte

Im Praxisworkshop für Sicherheitsbeauftragte zeigen wir an Beispielen, die sich auf die reale betriebliche Praxis beziehen, wie Sicherheitsbeauftragte in alltagsnahen Situationen wirksam tätig werden können. Die Zwei-Tages-Workshops sind so randgefüllt mit Alltagspraxis, dass die Sicherheitsbeauftragten Ihre Führungskräfte danach äußerst kompetent beraten und die Kolleginnen und Kollegen zu sicherem Verhalten motivieren können. Sofern möglich, wird der Praxisworkshop in Präsenz durchgeführt.

Kurz und knackig: Online-Coachings für Sicherheitsbeauftragte

Unsere Online-Coachings sind die ideale Ergänzung und bieten einen breiten Zugang in die Themenvielfalt des Arbeitsschutzes.

Die Online-Coachings sind für jedes Erfahrungslevel geeignet. Egal ob Anfängerin/Anfänger oder Professional – in den jeweils 90- bis 120-minütigen Sessions werden verschiedene Schwerpunktthemen von den Arbeitsschutzexpertinnen und Arbeitsschutzexperten der UKH kurz und kompakt, aber trotzdem mit hohem Praxisanteil, vorgestellt.  

Ihre Vorteile:

  • Bequem online, ohne Reisezeit
  • Gegenseitige Motivation durch andere Sicherheitsbeauftragte der Branche
  • Vom Erfahrungswissen langjähriger Aufsichtspersonen profitieren
  • Quick Wins zur direkten Umsetzung in die betriebliche Praxis

Wählen Sie Ihr Schwerpunktthema:

Die Themen werden immer wieder erweitert!

Spezielle Aufbauseminare je nach Tätigkeiten der SiBe

Tätigkeitspezifische Gefährdungen erfordern eine gezielte Qualifikation. Unsere Fachbereichsexpertinnen und Experten bieten gerne auch individuell angepasste Fortbildungsformate an.

Kontaktieren Sie Ihre zuständige Aufsichtsperson für weitere Infos über unseren Quickfinder rechts.

Liebe Führungskräfte,

Sicherheitsbeauftragte unterstützen Sie dabei, die Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten umzusetzen. Sie achten bspw. darauf, dass die vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und die PSA vollständig vorhanden ist und ordnungsgemäß genutzt werden. Auf der persönlichen Ebene sind Sie ein sehr wichtiger Anker, um als Vorbild und Motivatorin oder Motivator andere auf Unfallgefahren aufmerksam zu machen und für sicherheitsrelevantes Verhalten zu motivieren.

Damit Sie von dieser Unterstützung profitieren können, geben Sie Ihren Sicherheitsbeauftragen die Gelegenheit die Fortbildungsangebote der UKH zu nutzen.

Ihre Unfallkasse Hessen

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Themen der letzten Newsletter:

  • Reden ist gold! Wie die Kommunikation auf Augenhöhe gelingt
  • Gesundheitsfalle Homeoffice? So vermeiden Sie Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz durch langes Sitzen
  • Fenster auf! Wie Sie durch Lüften die Virenlast im Büro reduzieren

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Öffnet eine Lightbox: Ein Sicherheitsbeauftragter prüft den Sitz der Schutzkleidung bei einem Kollegen
Bild: © Jessica Schäfer. www.jessicaschaefer-fotografie.de

Rechtliche Grundlage

Sicherheitsbeauftragte sind von Unternehmerinnen und Unternehmern schriftlich bestellte Personen, die bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren unterstützen.

Sicherheitsbeauftragte sind in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten zu bestellen (§ 22 SGB VII). Der Unfallversicherungsträger kann auf Grund der Gefährdungssituation eine von der Beschäftigtenzahl 20 abweichende Regelung treffen. Den Sicherheitsbeauftragten kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnisse die Aufgabe zu, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren sowie zu beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind.

Sicherheitsbeauftragte sind ohne hierfür festgeschriebenen Zeitaufwand auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene unterstützend tätig. Sie treten gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Multiplikator auf und bewirken durch ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion sowie durch ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes und gesundheitsbewusstes Verhalten der Kolleginnen und Kollegen. Die Sicherheitsbeauftragten sind in ihrer Funktion ausschließlich ehrenamtlich tätig und können in keinem Fall die beratende Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einer Betriebsärztin bzw. einem Betriebsarzt ersetzen, sollten aber eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und einer Betriebsärztin oder einem Betriebsarzt zusammenwirken.

Sicherheitsbeauftragte sind gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Mitglied im Arbeitsschutzausschuss (ASA).

Häufige Fragen

Der Arbeitsschutzausschuss muss folgende Fragen prüfen: Ist das Museum bei einer kommunalen Einrichtung untergebracht oder in einem eigenen Gebäude? Treten im Museum spezielle Gefährdungen auf, etwa durch Geräte, Stoffe oder räumliche Bedingungen? Kennen die Sicherheitsbeauftragten des Rathauses die Tätigkeiten im Museum, auch die Gefährdungsbeurteilung dafür? Wie viele Beschäftigte arbeiten im Museum? In Abhängigkeit von diesen Bedingungen muss entschieden werden, ob gesonderte Sicherheitsbeauftragte notwendig sind.

Nach § 22 SGBVII zählen Personen, die im Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind, als Beschäftigte und sind bei der Bemessung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten zu berücksichtigen. Wenn die Ortsfeuerwehren jeweils in eigenen Gebäuden untergebracht sind, sind für jede Ortsfeuerwehr entsprechend der Wehrstärke Sicherheitsbeauftragte vorzusehen.

Der Bedarf an Sicherheitsbeauftragten wird vom Betrieb auf der Grundlage mehrerer Kriterien betriebsbezogen festgelegt. In Ihrem Fall gilt insbesondere das Kriterium räumliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten. Das heißt pro Kindertagesstätte ist eine Sicherheitsbeauftragte oder ein Sicherheitsbeauftragter notwendig. Die Zahl der Sicherheitsbeauftragten kann sich erhöhen, wenn es Außenstellen oder besondere Gruppen wie z. B. Waldgruppen gibt oder sich die Gruppen in ihrer Zusammensetzung deutlich voneinander unterscheiden (z. B. Krippe oder Hort).

Nach der DGUV Vorschrift 1 ist für den äußeren Schulbereich (Zuständigkeitsbereich des Sachkostenträgers) je Schule eine Sicherheitsbeauftragte oder ein Sicherheitsbeauftragter erforderlich. Dies ist in der Regel die Schulhausverwalterin oder der Schulhausverwalter. Der innere Schulbereich ist von der DGUV Vorschrift 1 ausgenommen. Für Hessen gilt stattdessen ein Erlass des Hessischen Kultusministeriums. Demnach ist mindestens eine Lehrkraft als Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter für den inneren Schulbereich zu bestellen. Für räumlich getrennte Dependancen ist die Benennung weiterer Sicherheitsbeauftragter sinnvoll.

Hier gilt das Kriterium: "zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten". Da die Sicherheitsbeauftragten den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unterstützen sollen, setzt dies voraus, dass die in den jeweiligen Arbeitsbereichen zuständigen Sicherheitsbeauftragten zur gleichen Arbeitszeit wie die sonstigen Beschäftigten, z. B. in der gleichen Arbeitsschicht, tätig sind. Bei Schichtsystemen mit überlappenden Zeiten können Sicherheitsbeauftragte auch auf mehr als eine Schicht einwirken. Zusätzlich sollten Sie prüfen, ob eine räumliche bzw. fachliche Nähe gegeben ist. So sollte z. B. der Technikbereich eine/n eigene/n Sicherheitsbeauftragte/n haben.

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