Letzte Änderung: 08. Juni 2026
Kinder- und Jugendfeuerwehr in Hessen
Alters- und Übergangsregelungen: Was bedeutet das für den Versicherungsschutz?
Damit junge Menschen altersgerecht gefördert und zugleich wirksam geschützt werden, enthält das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) klare Altersregelungen für die Bildung von Kinderfeuerwehrgruppen und Jugendfeuerwehren.
Mitglieder der Kinder- und Jugendfeuerwehren in Hessen stehen dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Unfallkasse Hessen. Die gesetzlichen Vorgaben des HBKG definieren also nicht nur den organisatorischen Rahmen. Sie haben auch unmittelbare Auswirkungen auf den Unfallversicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Ein genauer Blick auf die Altersgrenzen und deren praktische Umsetzung hilft daher, Risiken zu vermeiden und den Schutz der Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu gewährleisten.
Die gesetzlichen Altersregelungen des HBKG im Überblick
In Hessen sind die formellen Altersvorgaben eindeutig geregelt:
- Kinderfeuerwehr (§ 8 Abs. 3 HBKG):
„… Kinder vom vollendeten sechsten Lebensjahr bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres …“. - Jugendfeuerwehr (§ 8 Abs. 1 Satz 2 HBKG):
„Angehörige einer Jugendfeuerwehr müssen das zehnte Lebensjahr vollendet haben.“
Diese Regelungen haben klare Konsequenzen für die Praxis:
- Kinder können erst mit sechs Jahren in die Kinderfeuerwehr aufgenommen werden.
- Mit Vollendung des zehnten Lebensjahres erfolgt der formelle Übergang in die Jugendfeuerwehr, sofern weiterhin eine aktive Teilnahme in der öffentlich-rechtlichen Feuerwehr gewünscht ist.
Abweichende Regelungen in örtlichen Feuerwehr-Satzungen erweitern die Altersgrenzen nicht.
Was regelt das Gesetz – und was nicht?
Das HBKG trifft Regelungen zur formellen Aufnahme sowie zum Übergang zwischen der Kinder- und Jugendfeuerwehr.
Nicht geregelt ist hingegen, ob gemeinsame Aktivitäten stattfinden dürfen oder ob Mitglieder der Kinder- bzw. Jugendfeuerwehr an Aktivitäten der jeweils anderen Organisation teilnehmen können. Das bedeutet:
- Gemeinsame Übungen, Gruppenstunden oder Veranstaltungen sind grundsätzlich zulässig.
- Mitglieder der Jugendfeuerwehr können an Angeboten der Kinderfeuerwehr teilnehmen.
- Ebenso können Mitglieder der Kinderfeuerwehr an ausgewählten Aktivitäten der Jugendfeuerwehr beteiligt werden.
Dies stärkt den Zusammenhalt, erleichtert Übergänge und kann die pädagogische Arbeit sowie die Integration innerhalb der Feuerwehr fördern. Auch das Thema Inklusion kann hierdurch gefördert werden.
Wichtiger Hinweis zur Praxis
Trotz dieser Möglichkeit sollten gemeinsame Aktivitäten verantwortungsvoll geplant und durchgeführt werden.
Insbesondere bei der Teilnahme von Mitgliedern der Kinderfeuerwehr an Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr gilt:
- Die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder muss berücksichtigt werden.
- Inhalte und Anforderungen der Aktivitäten müssen altersgerecht sein.
- Die Betreuung für alle Kinder und Jugendlichen muss auch bei gemeinsamen Aktivitäten sicher geregelt sein.
Eine pauschale Teilnahme ohne Anpassung kann Risiken für die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen übersehen.
Bedeutung für den Versicherungsschutz
Für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz der Kinder und Jugendlichen kommt es auf zwei zentrale Voraussetzungen an:
- Die betroffenen Personen sind Mitglieder der öffentlich-rechtlichen Feuerwehr (Mitglieder in der Kinder- oder Jugendfeuerwehr).
- Die Teilnahme an einer offiziellen Veranstaltung der Kinder- oder Jugendfeuerwehr.
Empfehlungen für die Organisation
Bei gemeinsamen Veranstaltungen empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen:
- Stimmen Sie sich im Vorfeld zwischen der Jugendfeuerwehrleitung und den Betreuenden der Kinderfeuerwehr ab.
- Legen Sie klar fest, welche Kinder teilnehmen, an welchen Programmpunkten sie beteiligt sind und in welchem Umfang.
- Berücksichtigen Sie dabei insbesondere Alter, Entwicklungsstand und Belastbarkeit der Kinder.
Besonders wichtig: Diese Absprachen sollten Sie dokumentieren.
Warum Dokumentation entscheidend ist
Kommt es zu einem Unfall, kann die Dokumentation in der Unfallmeldung angegeben werden. Sie trägt dazu bei, den Ablauf nachvollziehbar darzustellen, und erleichtert uns als Unfallkasse Hessen die Einordnung des Sachverhalts.
Das schafft Transparenz und unterstützt sowohl die Verantwortlichen in der Feuerwehr als auch die Unfallkasse Hessen.
Fazit
Die Altersregelungen im HBKG schaffen klare Strukturen für die Kinder- und Jugendfeuerwehren in Hessen. Dennoch eröffnen sie Spielräume für gemeinsame Aktivitäten, die pädagogisch und gemeinschaftlich sinnvoll genutzt werden können.
Der Versicherungsschutz für die Mitglieder der Kinder- und Jugendfeuerwehren ist auch bei gemeinsamen Veranstaltungen gegeben.
Wichtig ist eine verantwortungsvolle Planung, die sich am Entwicklungsstand der Kinder orientiert und organisatorisch klar dokumentiert ist. So lassen sich Risiken minimieren und eine Rechtssicherheit schaffen.
Häufige Fragen
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Auf dem UKH Unfallausweis sollen Name, Anschrift und Erreichbarkeit von Erziehungsberechtigten und die Kontaktdaten der hausärztlichen Praxis vermerkt werden. Die Karte dient dazu, den*die Arzt*Ärztin nach einem Unfall im Feuerwehrdienst auf die Zuständigkeit der Unfallkasse Hessen hinweisen, die die Kosten übernehmen wird. Der UKH Unfallausweis dient dazu, das ärztliche Verfahren zu vereinfachen.