Alte Norm – neue Norm?

Welcher „Leinenbeutel“ für welchen Einsatzzweck?

Die folgende Beschreibung hilft, die Begrifflichkeiten und die Einsatzmöglichkeiten korrekt einzuordnen.

Bild: © Adobe Stock, AllebaziB

1.) Feuerwehrleinenbeutel

Für diese Beutel wurden in der DIN 14921:2001-07 noch Anforderungen an die thermische Beständigkeit gestellt, daher die Eignung für Innenangriffe. Diese Beutel im Bestand sind noch weiterhin für den Innenangriff zulässig bis zur Neubeschaffung. Das leitet sich auch aus dem Begriff Feuerwehrleinenbeutel ab.

2.) Mehrzweckleinenbeutel

Für diese Beutel sind nach der überarbeiteten DIN 14921:2014-02 keine thermische Eigenschaften beschrieben, denn die wurden mit der Überführung von der DIN 14921:2001-07 in die DIN 14921:2014-02 gestrichen. Beutel dieser Norm sind nicht für den Innenangriff zulässig und waren es auch zu keiner Zeit. Sie sind lediglich als Aufbewahrungsmittel dienlich. Das leitet sich auch aus dem Begriff Mehrzweckleinenbeutel ab. Die Bezeichnung "Feuerwehr" wurde durch "Mehrzweck" ersetzt.

3.) Feuerwehrmehrzweckbeutel

Für diese Beutel wurden in der neuen DIN 14922:2020-02, welche bereits im Jahr 2011 erschienen ist,  flammenhemmende Eigenschaften definiert bzw. genormt. Diese Beutel sind für den Innenangriff zulässig. Das leitet sich auch aus dem Begriff Feuerwehrmehrzweckbeutel ab. Der Begriff "Feuerwehr" ist wieder integriert.

Das bedeutet, dass Beutel aus 1.) + 3.) für Innenangriffe zulässig sind, aufgrund der in den jeweiligen DIN-Normen definierten thermischen Eigenschaften.

Beutel aus 2.) sind für den Innenangriff nicht zulässig (und waren es auch nicht), aufgrund der aus der entsprechenden DIN-Norm gestrichenen Anforderungen an die thermischen Eigenschaften.

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