Letzte Änderung: 20. April 2024

Sicherer Feuerwehrdienst

Gemeinsam für die Sicherheit und Einsatzfähigkeit der Feuerwehren

Seit fast 20 Jahren arbeiten das Hessische Innenministerium (HMdIS), die Unfallkasse Hessen (UKH) und der Technische Prüfdienst (TPH) Hessen sowie die Brandschutzaufsicht im Sinne der Freiwilligen Feuerwehren zusammen. Ziel ist es, dass die Feuerwehrangehörigen im Dienst nicht zu Schaden kommen und die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren sichergestellt wird.

Da es im Bereich von Brandschutzaufsicht und Unfallprävention überschneidende Interessenslagen und Tätigkeitsfelder gibt, vereinbarten das Hessische Innenministerium und die Unfallkasse Hessen eine Kooperation, um Synergieeffekte nutzen zu können. Seit 2004 wird der TPH durch das Land Hessen und die Unfallkasse Hessen gemeinsam beauftragt, die Feuerwehren in ihren Aufgaben und der Einhaltung des geltenden Vorschriften- und Regelwerkes zu unterstützen. Neben den anlassbezogenen Kontakten, treffen sie sich zweimal im Jahr zu einem Austausch. In dieser Runde wird vor allem ein einheitliches Vorgehen in der Beratung abgestimmt. Fragen und Unklarheiten etwa in Bezug zum Regelwerk werden diskutiert und Lösungen gemeinsam beschlossen.

Der TPH übernimmt dabei teilweise Aufgaben, die eigentlich in den Zuständigkeitsbereich der Kommunen fallen. Die Finanzierung trägt das Land Hessen und die UKH. Hessen ist das einzige Bundesland, in dem ein vom Land und von dem zuständigen Unfallversicherungsträger finanzierter Prüfdienst die Kommunen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren bei ihren Aufgaben unterstützt.

Bild: © Jürgen Kornaker, UKH

Sichere Feuerwehrhäuser

Der TPH besichtigt und überprüft die Freiwilligen Feuerwehren in Hessen alle fünf Jahre. Dabei wird der bauliche und sicherheitstechnische Handlungsbedarf an Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen sowie die Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge in einem Revisionsbericht zusammengefasst. Dieser Bericht wird durch die Brandschutzaufsichten der jeweiligen Regierungspräsidien über den Landkreis als zuständige Aufsichtsbehörde an die Kommunen versendet. Die Kommunen sind verantwortlich dafür, dass Mängel beseitigt werden. Diese Verpflichtung ergibt sich u. a. aus dem § 11 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (siehe Infokasten).

Bei groben Mängeln, oder wenn die Kommune seit mehreren Revisionszyklen ihrer Verantwortung nicht nachgekommen ist, fordert die UKH die Kommune auf die Mängel innerhalb einer festgelegten Frist zu beseitigen. Teilweise werden gemeinsam mit der Brandschutzaufsicht, dem Kreisbrandinspektor/der Kreisbrandinspektorin und dem TPH Nachbesichtigungen durchgeführt. In einem abschließenden Gespräch mit den Verantwortlichen wird besprochen, wie und in welchem zeitlichen Umfang die Mängel beseitigt werden.

Obwohl die UKH eine Überwachungsbehörde ist, sollen die Revisionen nicht als reine „Kontrolle“ angesehen werden. Vielmehr geht es darum, die Kommunen zu unterstützen. Die Revisionsberichte liefern dazu objektive Informationen, erstellt von unabhängigen Expert*innen. Auf dieser Grundlage können geeignete Maßnahmen veranlasst werden. So können sich die Verantwortlichen auch vor möglichem Regress oder Haftungsansprüchen schützen. Letztendlich steht die Sicherheit und Gesundheit der ehrenamtlich Tätigen im Vordergrund. Und um die Solidargemeinschaft nicht unnötig zu belasten, sollen Rehabilitations- und Entschädigungskosten durch ein geringes Unfallaufkommen möglichst geringgehalten werden.

Der TPH berichtet aber nicht nur an die UKH, sondern auch an die Landkreise als zuständige Aufsichtsbehörde und unterstützt sie bei ihrer gesetzlichen Aufgabe nach § 58 Abs. 3 HBKG, den Leistungsstand und die Einsatzbereitschaft der öffentlichen Feuerwehren zu überprüfen.

Bild: © Wolfgang Bellwinkel, DGUV

Fahrzeugabnahmen durch den TPH

Auf Grundlage des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) muss das Land die Gemeinden und die Landkreise bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beraten und unterstützen. Es gewährt zur Erfüllung der Aufgaben im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz Zuwendungen. Auch hier unterstützt der TPH. Er überprüft noch im Herstellerwerk, ob die Anforderungen der geltenden Normen bei neuen Feuerwehrfahrzeugen erfüllt werden. So wird sichergestellt, dass der § 7 Abs. 6 des HBKG bzgl. normgerechter Ausrüstung eingehalten wird. Ein nicht normgerechtes Fahrzeug wird gar nicht erst an die Kommune ausgeliefert. Vom Land geförderte Fahrzeuge können erst durch die Feuerwehren übernommen werden, wenn der TPH diese freigegeben hat.

Wenn Fahrzeuge neu angeschafft werden, taucht gelegentlich ein Problem auf. Stellplätze, die zum Teil vor mehreren Jahrzehnten angelegt worden sind, entsprechen nicht mehr den Größenordnungen moderner Feuerwehrfahrzeuge. Die Tore sind in der Breite und Höhe ebenfalls nicht mitgewachsen. Durch diese Engstellen können Feuerwehrangehörige ernsthaft gefährdet werden. Ausreichende Sicherheitsabstände werden in der Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren gefordert. Um diesem Problem zu begegnen, haben sich das Referat Brandschutz, Einsatz, Förderwesen des HMdIS sowie die UKH darauf verständigt, dass die Kommune bei Neubeschaffungen vorab prüfen muss, ob die vorhandene Stellplatzgröße ausreichend ist. Bei Grenzfällen ist eine Stellungnahme der UKH bzgl. der vorhandenen Stellplatzgröße dem Antrag auf Fahrzeugförderung beizulegen. Die Mitarbeiter*innen der UKH und des TPH stehen den Kommunen dabei gerne beratend zur Seite.

Zuwendungsverfahren nach der Brandschutzförderungsrichtlinie (BSFRL): Abstimmung aller Beteiligten

Durch das Land werden Neu- und Erweiterungsbauten finanziell nach der BSFRL gefördert. Vorrausetzung hierfür ist die Berücksichtigung des geltenden Regelwerkes (insbesondere die DIN-Norm 14092-1 „Feuerwehrhäuser – Planungsgrundlagen“). Bei der Auslegung des Regelwerkes ist auch die betriebliche Organisation zu berücksichtigen. Das HMdIS, die UKH und der TPH tauschen sich regelmäßig aus und stimmen sich ab – auch über einzelne Baumaßnahmen. Damit ist der TPH in der Lage, die Aufgabenträger bei geplanten Baumaßnahmen qualifiziert zu beraten. Leider kommt es immer wieder vor, dass trotzdem ein Neu- oder Anbau bei der nächsten Revision schon negativ auffällt. Dies ist dann häufig darauf zurückzuführen, dass Planungsbüros beauftragt wurden, denen die notwendigen Fachkenntnisse in Planung und Bau von Feuerwehrhäusern gefehlt haben.

Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“

§11 Maßnahmen bei Mängeln

Tritt bei einem Arbeitsmittel, einer Einrichtung, einem Arbeitsverfahren bzw. Arbeitsablauf ein Mangel auf, durch den für die Versicherten sonst nicht abzuwendende Gefahren entstehen, hat der Unternehmer das Arbeitsmittel oder die Einrichtung der weiteren Benutzung zu entziehen oder stillzulegen bzw. das Arbeitsverfahren oder den Arbeitsablauf abzubrechen, bis der Mangel behoben ist.

Der TPH wird gemeinsam vom Land Hessen (60 Prozent) und der UKH (40 Prozent) beauftragt und finanziert. Ein Beirat – zusammengesetzt aus Vertreter*innen der Auftraggeber*innen – überwacht die Leistungserbringung und legt die strategische Ausrichtung fest.

Die Leistungen des TPH werden von sechs Mitarbeitern der Medical Airport Service GmbH (MAS) durchgeführt. Die sechs Technischen Prüfer sind als Fachkräfte für Arbeitssicherheit ausgebildet und aktive Feuerwehrangehörige.

„Serviceleistungen“ des TPH zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehren

  • halbjährliche Prüfung und Kalibrierung der Strahlenmess- und Gaswarngeräte
  • Sicht-, Funktions- und Belastungsprüfung der hydraulischen Rettungsgeräte in einem 3-Jahres-Turnus
  • Überprüfung der Feuerwehrfahrzeuge, Feuerlöschkreiselpumpen und Tragkraftspritzen sowie Feuerwehrhäuser innerhalb der 5-Jahres Revision
  • Abnahmen von neuen Feuerwehrfahrzeugen
  • Beratung bei geplanten Baumaßnahmen, Fahrzeugbeschaffungen oder zur Gerätprüfung
  • Dozententätigkeit beim Gerätewartseminar an der Hessischen Landesfeuerwehrschule

Die Aufgaben der UKH

Bei der UKH sind alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Hessen gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Auch alle Kita- und Schulkinder, Studierende, ehrenamtlich Tätigen, Haushaltshilfen und private Pflegepersonen stehen unter unserem Schutz. Unsere wichtigste Aufgabe nach der Verhütung von Arbeits- und Schulunfällen ist die – oft lebenslange – Betreuung von Unfallopfern. Wir begreifen unseren gesetzlichen Auftrag als soziale Investition in die Gesellschaft.

Im Präventionsdienst der UKH sind sechs Mitarbeiter*innen neben weiteren Aufgaben für die Freiwilligen Feuerwehren zuständig.

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