Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit stimmen sich hinsichtlich der von ihnen wahrzunehmenden Aufgaben ab und beraten den Unternehmer entsprechend. Hierzu betrachten Bet
Für die Grundbetreuung wird die Einsatzzeit entsprechend der Betreuungsgruppe nach Anlage 1 und 2 als Summenwert ermittelt und unter Berücksichtigung der Mindestzeitanteile auf Betriebsarzt und Fachkr
Für die Grundbetreuung sind feste Einsatzzeiten und Aufgaben in der Vorschrift vorgegeben. Zur Grundbetreuung gehören Beratungen zu allen Gefährdungen, die für die Betriebsart typisch sind, unabhängig
Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit können Unternehmen auch telefonisch oder online beraten. Vor der digitalen Betreuung müssen sie jedoch den Betrieb persönlich kenn
Neben Ingenieurin/Ingenieur, Sicherheitstechnikerin oder Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeisterin/-meister können auch Fachleute aus Bereichen wie Arbeits- und Organisationspsychologie, Biologie
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) vom 31.12.1973. Dort ist festgelegt, dass jeder U
Nein. Anrechenbare Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2. Eine detaillierte Beschreibung dieser Aufgaben findet sich in der Anlage 1 und 2 der Vorschrift bzw. i
Zunächst ist es notwendig, das passende Betreuungsmodell anhand Ihrer Betriebsgröße für den Betrieb auszuwählen. Damit steht dann fest, ob Grund- und anlassbezogene Betreuung oder Grund- und betriebss
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen und -ärzte müssen in Ihrem Bericht nachweisen, welche Fortbildungen sie zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben absolviert haben. Dabei sind in d