Ein jährlicher schriftlicher oder elektronischer Bericht über die erfüllten Aufgaben ist verpflichtend. Die Berichte oder der gemeinsame Bericht sollen bzw. soll auch über die Zusammenarbeit dieser Ex
Die Grundbetreuung umfasst Basisleistungen nach dem ASiG. Dazu gehören Beratungen zu allen Gefährdungen, die für die Betriebsart typisch sind. Die betriebsspezifische Betreuung baut auf der Grundbetre
Erste Ansprechpartner sind die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Bei Bedarf beraten außerdem die Aufsichtspersonen der UKH.
Die DGUV Vorschrift 2 beschränkt den Anwendungsbereich des ASiG ausdrücklich auf „Beschäftigte“, nicht auf „Versicherte“. Dies führt im Ergebnis dazu, dass die DGUV Vorschrift 2 (und damit auch das AS
Ja. Für Leiharbeitnehmer/innen gilt, dass sowohl die Regelungen der DGUV Vorschrift 2 für den Verleiherbetrieb (WZ-Kodes 78.2 und 78.3) als auch die für den Entleihbetrieb geltenden Regelungen zu berü
Bei grundlegenden betrieblichen Veränderungen kann sich auch das erforderliche Verhältnis hinsichtlich betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Betreuung ändern. Im Zusammenhang mit temporär anfa
Die Rechtsgrundlage der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV). Daher gehört nur die kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Be
Der Bedarf an Unterstützung durch Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in den einzelnen Branchen unterschiedlich und hängt von der Art des Betriebes und den damit e
Wenn Betreute in Behindertenwerkstätten arbeiten, gelten sie als Beschäftigte, für die eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung vorzusehen ist.