Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die arbeitsmedizinische Vorsorge beinhaltet ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese (einschließlich Arbeitsanamnese), jedoch nicht zwingend eine körperliche oder klinische Untersuchung (z. B. Blut- oder apparative Untersuchungen). Ob diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich ist, muss die Ärztin oder der Arzt nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen. Die Beschäftigten müssen über Inhalte, Zweck und Risiken der Untersuchung aufgeklärt und dürfen nicht gegen deren Willen durchgeführt werden. Das heißt, Beschäftigte haben auch ein Recht, körperliche oder klinische Untersuchungen abzulehnen, ohne dass dies rechtliche Auswirkungen hat.
Biomonitoring und Impfangebote sind bei gegebenem Anlass Bestandteile der arbeitsmedizinischen Vorsorge und können bei allen Vorsorgekategorien zur Anwendung kommen – egal ob bei Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge.