Letzte Änderung: 15. November 2025

Sicher und gesund im Theater und in Veranstaltungsstätten

So gewährleisten Sie die Sicherheit von Beschäftigten und Besucherinnen bzw. Besuchern im Theater

Zusammen lachen und weinen mit Freundinnen, Freunden, Familie oder mit völlig Fremden – und das ohne lästiges Handyklingeln. All das und noch viel mehr ermöglicht der Besuch einer Aufführung im Theater. Dafür sorgen eine Vielzahl von speziell ausgebildeten und talentierten Beschäftigten (z. B. in den Gewerken Schauspiel, Ton und Orchester, Gesang, Tanz, Beleuchtung, Bühne, Dekoration, Maske, Bühnenbild etc.). Dabei müssen die verantwortlichen Arbeitgebenden und Betreibenden ein optimales Maß an Sicherheit für alle Beteiligten auf und hinter der Bühne sowie der Gäste gewährleisten.

Für diese Sicherheit muss geprüfte Technik, qualifizierte Beschäftigte der szenischen Darstellungen und besonderen Effekten (z. B. Einsatz pyrotechnischer Gegenstände oder Laseranlagen) sowie die geeignete Ausstattung in der Spielstätte garantiert werden können.

Gefährdungsbeurteilung: Arbeitsbedingungen auf und hinter der Bühne beurteilen

Mit einer Gefährdungsbeurteilung können vorausschauend Gefährdungen erkannt und abgestellt werden, bevor sie zur Gefahr werden. Mit dieser Beurteilung fängt der Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz an. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist ein zentrales Element im Arbeitsschutz.

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine Methode, um

  • Gefährdungen präventiv und systematisch zu ermitteln,
  • diese zu bewerten,
  • geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und
  • deren Wirksamkeit zu überprüfen.

Sie ermöglicht darüber hinaus, Arbeitsabläufe zu optimieren und Störungen im Betriebsablauf zu vermeiden. Die beispielhaften Vorgehensweisen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung im Bühnenbereich finden sie bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).

Mustergefährdungsbeurteilung Bühnen und Veranstaltungsstätten

Der Mustergefährdungskatalog für die Branche „Bühnen und Studios“ der VBG beinhaltet eine Vielzahl von Mustergefährdungsbeurteilungen:

  • „Veranstaltungs- und Produktionsorganisation“
  • „Veranstaltungs- und Produktionsstätten"
  • „Technik und betriebliche Prozesse - Besondere Arbeitsorte"
  • „Technik und betriebliche Prozesse - Arbeitsmittel"
  • „Technik und betriebliche Prozesse - Besondere Veranstaltungen und Produktionen"

Der Katalog wird laufend um weitere Themen ergänzt.

Die Mustergefährdungsbeurteilungen dienen als Grundlage und müssen an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Die Vorgehensweise bei der individuellen Gefährdungsbeurteilung bei besonderen szenischen Darstellungen wird in der DGUV Information 215-315 „Besondere szenische Darstellungen“ erläutert.

Fachwissen und Informationen zur sicheren Gestaltung von Veranstaltungen in Theatern und Veranstaltungsstätten

In den Brancheninformationen für die Veranstaltungswirtschaft der gesetzlichen Unfallversicherungsträger und der Fachverbände sind die besonderen Gefährdungen in Theater und Veranstaltungsstätten aufgeführt. Auch die langjährig bewährten Vorgehensweisen/Arbeitsverfahren zur Risikobeurteilung, Minimierung und bestenfalls Vermeidung sind dort beschrieben. Wenn die Anforderungen der Brancheninformationen erfüllt werden, besteht in der Regel nur ein geringes Restrisiko.

Die aktuellen Brancheninformationen für den Bereich der Bühnen und Studios finden Sie im Branchenportal der VBG-Internetseite „Bühnen und Studios“ und können dort kostenlos heruntergeladen werden.

Je nach Art und Umfang der Prüfung kann dafür ein Ermächtigter Sachverständiger erforderlich sein.

Sichere Beleuchtungstechnik für die Lichtinszenierung  Bild: © Grispb, Adobe Stock

Regelmäßige Prüfungen für eine sichere Bühnentechnik

In Veranstaltungsstätten wird mit einer Vielzahl technischer Einrichtungen gearbeitet, um die Auftritte der Künstlerinnen und Künstler in gutes Licht zu stellen, mit der besten Tonqualität wiederzugeben oder besondere Effekte zu erzielen. Damit die oft sensible Technik bei den Veranstaltungen funktioniert und nichts passiert, müssen die sicherheits- und maschinentechnischen Einrichtungen mindestens alle vier Jahre geprüft werden (s. § 34 DGUV Vorschrift 18 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" sowie DGUV Regel 115-002 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“).

Eine Auflistung und Beschreibung der zu prüfenden Einrichtungen kann im DGUV Grundsatz 315-390 (bisher BGG/GUV-G 912) „Grundsätze für die Prüfung maschinentechnischer Einrichtungen in Bühnen und Studios“ nachgeschaut werden.

Je nach Art und Umfang der Prüfung kann dafür ein Ermächtigter Sachverständiger erforderlich sein. Die aktuelle Liste der zugelassenen Ermächtigten Sachverständigen finden Sie auf der Internetseite der VBG.

Durch außergewöhnliche produktions- und veranstaltungsspezifische Gefährdungssituationen, die in den Brancheninformationen nicht berücksichtigt sind, sowie durch die Komplexität der Arbeitssituationen und Arbeitsumgebungen in der Veranstaltungswirtschaft, können unerwartete Gefahren auftreten. Dafür braucht es qualifiziertes und geeignetes Personal, das situativ angemessen entscheiden kann. Denn auch die beste Gefährdungsbeurteilung kann die Leitung und Aufsicht durch eine erfahrene Bühnen- und Studiofachkraft vor Ort nicht ersetzen.

Der Gesetzgeber gibt in Abschnitt 4 „Verantwortliche Personen, besondere Betriebsvorschriften“ der landeseigenen Hessische Richtlinie über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Hessische Versammlungsstättenrichtlinie - H-VStättR) sowie die Unfallversicherungsträger in der DGUV Vorschrift 17 und 18 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ und der DGUV Regel 115-002 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ Vorgaben zur Leitung und Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs- und Produktionsstätten durch verantwortliche Fachkräfte (z. B. erfahrene Bühnen- und Studiofachkräfte) vor.

Die Beiträge zahlt das Land Hessen oder die jeweilige Kommune.

Beratung durch UKH Präventionsfachleute

Die Beschäftigten an Staats- und Landestheatern sowie Städtischen Bühnen und kommunalen Veranstaltungsstätten sind bei der Unfallkasse Hessen (UKH) gesetzlich unfallversichert. Die Beiträge zahlt das Land Hessen oder die jeweilige Kommune. Bei Fragen zur Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutz in diesen Veranstaltungsstätten können die Präventionsfachleute der UKH Antworten geben und mit den beteiligten Ansprechpersonen vor Ort Lösungen finden, damit es gar nicht erst zu Unfällen oder Gesundheitsschäden kommt.

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