Regelmäßige Prüfungen für eine sichere Bühnentechnik
In Veranstaltungsstätten wird mit einer Vielzahl technischer Einrichtungen gearbeitet, um die Auftritte der Künstler*innen in gutes Licht zu stellen, mit der besten Tonqualität wiederzugeben oder besondere Effekte zu erzielen. Damit die oft sensible Technik bei den Veranstaltungen funktioniert und nichts passiert, müssen die sicherheits- und maschinentechnischen Einrichtungen mindestens alle vier Jahre geprüft werden (s. § 34 DGUV Vorschrift 18 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" sowie DGUV Regel 115-002 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“).
Eine Auflistung und Beschreibung der zu prüfenden Einrichtungen kann im DGUV Grundsatz 315-390 (bisher BGG/GUV-G 912) „Grundsätze für die Prüfung maschinentechnischer Einrichtungen in Bühnen und Studios“ nachgeschaut werden.
Je nach Art und Umfang der Prüfung kann dafür ein Ermächtigter Sachverständiger erforderlich sein. Die aktuelle Liste der zugelassenen Ermächtigten Sachverständigen finden Sie auf der Internetseite der VBG.
Durch außergewöhnliche produktions- und veranstaltungsspezifische Gefährdungssituationen, die in den Brancheninformationen nicht berücksichtigt sind, sowie durch die Komplexität der Arbeitssituationen und Arbeitsumgebungen in der Veranstaltungswirtschaft, können unerwartete Gefahren auftreten. Dafür braucht es qualifiziertes und geeignetes Personal, das situativ angemessen entscheiden kann. Denn auch die beste Gefährdungsbeurteilung kann die Leitung und Aufsicht durch eine erfahrene Bühnen- und Studiofachkraft vor Ort nicht ersetzen.
Der Gesetzgeber gibt in Abschnitt 4 „Verantwortliche Personen, besondere Betriebsvorschriften“ der landeseigenen Hessische Richtlinie über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Hessische Versammlungsstättenrichtlinie - H-VStättR) sowie die Unfallversicherungsträger in der DGUV Vorschrift 17 und 18 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ und der DGUV Regel 115-002 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ Vorgaben zur Leitung und Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs- und Produktionsstätten durch verantwortliche Fachkräfte (z. B. erfahrene Bühnen- und Studiofachkräfte) vor.