Arbeitsschutz ist Chef*innen-Sache
Die gesetzliche Basis für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bilden das Arbeitsschutzgesetz sowie die DGUV Vorschrift 1. Darin ist für Arbeitgebende die Pflicht verankert, geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren zu treffen sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Grundlage für eine zielgerichtete Planung und die koordinierte Durchführung dieser Maßnahmen ist stets eine geeignete Aufbau- und Ablauforganisation im Betrieb.
Unternehmer*innen müssen als oberste Leitungen sicherstellen, dass
- die Maßnahmen, je nach Erfordernis, bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden,
- die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.
- Maßnahmen sind zudem kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und bei Bedarf an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen.
Zur fachlichen Beratung stehen der obersten Leitung dabei Expertinnen und Experten wie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und andere beauftragte Personen zur Seite. Über die fachliche Expertise hinaus hat jedoch häufig niemand im Betrieb einen echten Überblick über die Gesamtheit der verschiedenen Aktivitäten und Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit. Hier beginnt die Arbeit der Arbeitsschutzkoordinator*innen (ASK).