Letzte Änderung: 20. April 2024

Vorausschauende Planung von Straßen und Neubaugebieten für die ungefährliche Abfallentsorgung in Kommunen

So gewährleisten Städte und Kommunen eine gefahrlose Abfallentsorgung

Das Thema „Rückwärtsfahren von Abfallsammelfahrzeugen“ war mit Veröffentlichung der DGUV Branchenregel „Abfallsammlung (114-601)“ plötzlich in aller Munde. Die breite Öffentlichkeit zeigte sich irritiert darüber, dass die Müllwagen nicht mehr rückwärtsfahren sollten. Dabei durften sie das auch bisher nur in Ausnahmefällen – es wurde nur in der Praxis anders gehandhabt. Kommunen können allerdings konkret dafür sorgen, dass die Entsorgungsunternehmen sicher unterwegs sind und dabei (fast) nie rückwärtsfahren müssen. Das setzt eine vorausschauende Planung von Straßen und Neubaugebieten voraus und Ausschreibung, bei der die Unternehmen detailliert erfahren, auf welche vorhandenen Gegebenheiten sie sich nach Auftragserteilung vor Ort einstellen müssen.

So sollten Städte und Kommunen ihre Straßen und Neubaugebiete planen

Jede Fahrbewegung eines großen LKW in einem bebauten Gebiet kann gefährlich sein. Straßen und Fahrwege müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, damit die Abfallsammlung so sicher wie möglich stattfinden kann. Es geht um die Sicherheit der Müllwerker sowie der Passant*innen und auch darum, parkende Autos auf zu engen Wegen und Straßen nicht zu beschädigen. Diese Mindestanforderungen sollten bei der Bebauungsplanung unbedingt berücksichtigt werden.

Für die Planenden wichtig zu wissen: Der Entsorgungsbetrieb darf seine Fahrzeuge ausschließlich auf Straßen einsetzen, auf denen er einen gefahrlosen Betrieb sicherstellen kann.

Außerdem muss er seine Sammelfahrten so planen, dass Rückwärtsfahrten nach Möglichkeit vermieden werden. Manchmal, in Ausnahmefällen, ist es unvermeidlich, rückwärtszufahren. Diese unvermeidbaren Straßensituationen muss der Betrieb im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung bewerten und die jeweils nötigen Maßnahmen ableiten, um Unfälle zu vermeiden.

Mindestanforderungen an Straßen

  • Straßen müssen ausreichend tragfähig sind. Bei der Planung von Baugebieten sollte dieser Aspekt grundsätzlich sichergestellt sein.
  • Gibt es Holstellen/Sammelstellen, die nur über eine nicht ausreichend befestigte Straße angefahren werden können, so sind ggf. spezielle Maßnahmen erforderlich, z. B. ein extra Bereitstellungsplatz.
  • Die Sammelfahrzeuge sind nicht nur schwer, sondern verfügen auch über eine respektable Länge und Breite. Straßen ohne Begegnungsverkehr müssen im geraden Verlauf eine Mindestbreite von 2,55 m (zulässige Fahrzeugbreite nach StVZO) plus Sicherheitsabstand von je 0,50 m rechts und links aufweisen. Für den Sicherheitsabstand können auch Radwege und Bürgersteige eingerechnet werden. Bei zu erwartendem Begegnungsverkehr ist eine Mindestbreite von 4,75 m vorzusehen.
  • Die seitlichen Banketten müssen wirkungsvoll verhindern, dass ein Fahrzeug seitlich abrutscht oder gar umstürzt.
  • Für die lichte Durchfahrtshöhe sind mindestens 4 m plus Sicherheitsabstand vorzusehen.
  • Rechnen Sie in Kurvenbereichen die „Schleppkurven“ der Fahrzeuge ein! Dasselbe gilt bei Verschwenkungen der Fahrbahn z. B. an Pflanzinseln, Bäumen oder ausgewiesenen Parkplätzen.
  • Für Sackgassen ist eine ausreichend dimensionierte Wendeanlage/Wendefläche vorzusehen.
  • Die Sammelfahrzeuge müssen Bodenschwellen ggf. problemlos überfahren können.
  • Sorgen Sie vor allem dafür, dass Bereitstellungsplätze für Sammelbehälter sicher und am besten vorwärts angefahren werden können.
Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) 06 bilden die grundsätzliche Planungsgrundlage für die Neuanlage von Straßen.

Wichtige Informationen bietet auch die DGUV Information 214-033 „Sicherheitstechnische Anforderungen an Straßen und Fahrwege für die Sammlung von Abfällen“.

Kurze Transportwege sind wichtig! Planen Sie so, dass das auch klappt!  Bild: © DGUV

So gehen Planende im Rahmen einer Bestandsbebauung vor, um die Abfallsammlung gefahrlos zu gestalten

Grundsätzlich können bereits vorhandene Straßenbereiche (Altbestand) unter folgenden Aspekten betrachtet werden:

  • Anpassung durch grundsätzliche bauliche Veränderungen
  • Optimierung durch temporäre Maßnahmen
  • Sicheres Befahren durch wendigere Sammelfahrzeuge
  • Verbesserung der Lage mit Hilfe organisatorischer Maßnahmen

Grundsätzliche bauliche Veränderungen sind fast immer nur im Rahmen größerer Änderungen in der Bebauung machbar. Eine Möglichkeit, die Sammelfahrt bei einer schwierigen Bebauungssituation nachträglich zu entschärfen, sind z. B. zentrale Bereitstellungsplätze. Es ist darauf zu achten, dass diese Sammelplätze sicher, möglichst ebenerdig und vorwärts angefahren werden können.

Temporäre Maßnahmen können beispielsweise sein, dass die Entsorger Poller oder Steckpfosten zeitweise entfernen. So wird ggf. aus einer Sackgasse eine temporäre Durchgangsstraße. Temporär können aber auch Anwohner*innen oder die zuständigen kommunalen Ämter in die Pflicht genommen werden, um für einen geeigneten Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern oder Hecken zu sorgen. Diese engen gelegentlich den Fahrbereich unzulässig ein.

Sollten alle o. g. Maßnahmen nicht ausreichen, so kann ein kleineres und damit wendigeres Sammelfahrzeug die Sicherheit erhöhen. Es ermöglicht die Sammeltätigkeit auch in Bereichen, die mit Großfahrzeugen nicht sicher befahren werden können.

Bei den begleitenden organisatorischen Maßnahmen kann es sich z. B. um transparente und intensive Öffentlichkeitsarbeit handeln, die die Belange der Anwohner*innen aktiv berücksichtigt. Und auch durch eine enge Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden (z. B. wegen unzulässig parkender Autos) lassen sich erhebliche Verbesserungen für die Abfallsammlung realisieren.

Prüfen Sie unbedingt, was Sie nachträglich im Bestand ändern und anpassen müssen, damit die Abfallsammlung sicher durchgeführt werden kann!

Ausschreibung der Leistungen

Bei der Ausschreibung der Leistungen sind für den Bietenden, neben anderen Aspekten, folgende Informationen für die Gefährdungsbeurteilung wichtig:

  • Wie viele Straßen sind in der Kommune nur eingeschränkt oder mittels besonderer Maßnahmen befahrbar?
  • Welche Maßnahmen sind das genau und welche werden erwartet?

Die ausschreibende Stelle muss den potentiellen Bietenden ausreichende Informationen zur Verfügung stellen. Nur so stellt sie sicher, dass verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen tatsächlich berücksichtigt und nicht aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus ignoriert werden. Die Informationen sorgen für Transparenz in der Ausschreibung und für gleiche Bedingungen für alle Bietenden.

Wichtige Informationsquellen können z. B. sein:

  • Straßenkataster mit allen Straßen, die für den Entsorgungsbetrieb mit besondere Maßnahmen verbunden sind, z. B. wegen unvermeidlicher Rückwärtsfahrten und deren Länge.
  • Liste aller möglichen Fahrzeuggrößen, falls manche Bereiche den Einsatz von kleineren Fahrzeugen nötig machen. Dieses Wissen hat u. a. Auswirkungen auf die transportierbare Tonnage pro Tour.
  • Verzeichnis von Strecken, die die Müllwerker ausschließlich zu Fuß bewältigen können.
Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin muss stichprobenartig überprüfen, ob der beauftragte Entsorgungsbetrieb die in der Ausschreibung formulierten Anforderungen auch tatsächlich erfüllt!

Jede Kommune hat einen baulichen „Altbestand“, in dem sie durch geeignete Maßnahmen nachbessern muss, um eine „sichere“ Entsorgung im Sinne des Unfallschutzes zu gewährleisten. Darüber hinaus hat man bei der Neuplanung von Baugebieten immer auch erforderliche Ver- und Entsorgungsfahrten zu berücksichtigen. Grundsätzlich gilt: Für den Anbieter einer Entsorgungsleistung sind alle Infos über die bauliche Realsituation zum Zeitpunkt einer Ausschreibung wichtig. Nur mit diesem detaillierten Wissen kann der Bieter ein punktgenaues und mit der Konkurrenz objektiv vergleichbares Angebot abgeben. Das erspart allen Beteiligten Ärger bei der Auftragsvergabe und bei der Entsorgung selbst. Die Arbeiten sind damit dauerhaft sicher und planbar: planbar für Auftraggeber*in und Auftragnehmer*in und sicher im Sinne von Unfallschutz für die Beschäftigten und für die Bürger*innen.

Häufige Fragen

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Der Fahrer eines Abfallsammelfahrzeugs beobachtet in der Fahrerkabine über einen Monitor, wie ein Müllwerker gerade an der Rückseite des Fahrzeugs dabei ist, einen Müllbehälter zu entleeren.
Zwei Bildschirme zeigen die Bilder einer Rückfahrkamera. Zwei Müllwerker in orangegelber Kleidung verschieben Mülltonnen.
Der Fahrer eines Müllfahrzeuges schaut in den Seitenspiegel um das Handsignal eines Müllwerkers zu sehen.

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