Letzte Änderung: 13. April 2024

UKH Organisationsberatung für mehr Sicherheit und Gesundheit im Betrieb

Wir unterstützen Sie, Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen optimal zu organisieren

Alle Arbeitgebenden müssen dafür sorgen, dass die betriebliche Arbeit sowie alle Aufgaben und Tätigkeiten so sicher wie möglich durchgeführt werden können. Die Unfallkasse Hessen hilft Mitgliedsbetrieben, Sicherheit und Gesundheit für ihre Beschäftigten gut zu organisieren.

Aufgaben der Unternehmer*innen und damit verbundene Angebote für die Führungsebene

Für die sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen in den Betrieben tragen die Unternehmer und Unternehmerinnen Sorge.

Die zunehmende Flexibilisierung von Gesetzen und Vorschriften zum Thema Sicherheit und Gesundheit eröffnet ihnen zwar stetig wachsende Handlungsspielräume, führt aber gleichzeitig zu einer komplexeren Organisation. Eine gute Organisation bildet also den Grundstein für eine nachhaltige und systematische Integration von Sicherheit und Gesundheit in alle betrieblichen Abläufe und damit für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen.

Die UKH berät ihre Mitglieder bei der effizienten Einbindung von Sicherheit und Gesundheit in ihre betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation.

Unsere Ansprechpersonen sind deshalb in erster Linie die Verantwortlichen der jeweiligen Mitgliedsbetriebe: Bürgermeister*innen, Dienststellenleiter*innen, Betriebsleiter*innen, Beauftragte für die Koordinierung des Arbeitsschutzes sowie Amts- und Fachbereichsleiter*innen.

Bild: © UKH

So unterstützen wir Sie konkret


  • Beratung und Vorträge vor Ort über eine zweckmäßige Organisation der Verantwortung, welche sich insbesondere an die erste und die zweite Führungsebene richten.

  • Organisationsbefragung: In regelmäßigen Abständen befragen wir ausgewählte Mitgliedsunternehmen umfassend zu ihrer Organisation von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Diese Befragung, die seit 2018 vollständig online durchgeführt wird, ermöglicht den Unternehmen, selbst eine Standortbestimmung ihrer bestehenden Organisation im Bereich Sicherheit und Gesundheit vorzunehmen. Nach Abschluss der Befragung erhalten alle Unternehmen eine individuelle Rückmeldung mit dem Bewertungsergebnis, detaillierten Erläuterungen und konkreten Handlungsempfehlungen zur weiteren Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit in ihrer Organisation.

Praxisbeispiele

In den Jahren 2012 bis 2015 wurde mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund ein Projekt zur Organisation von Sicherheit und Gesundheit und Pflichtenübertragung durchgeführt. Damit soll Mitgliedsbetrieben modellhaft ein mögliches Verfahren vorgestellt werden, wie sie zu einer formellen Aufgabenverteilung gelangen können.

Ziel des Projektes war es, von dem Ansatz weg zu kommen, Verantwortung übertragen zu wollen, ohne ein genaues Bild von den Pflichten zu haben. Es soll vermieden werden, dass Führungskräfte den Eindruck bekommen, dass „lästige Pflichten“ nach unten in der Linie durchgereicht werden und Unmut entsteht, wenn Aufgaben im Unklaren bleiben. In dem besagten Projekt wurde daher eine Vorgehensweise erprobt, bei der die Aufgaben der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zum Ausgangspunkt der Organisationsfrage gemacht wurden.

Die acht teilnehmenden Kommunen liegen innerhalb der Größenordnung von 5.000 bis 30.000 Einwohner, sodass die Auswahl für kleine und mittlere Kommunen beispielhaft ist. Die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ist zweckmäßig zu organisieren, um als Modell für weitere Mitgliedsbetriebe zu dienen.

Den Projektbericht finden Sie in unserer Schriftenreihe 19.

„Das Gefährdungs- und Belastungsspektrum für die Beschäftigten des kommunalen Ordnungsdienstes weitet sich permanent aus."

Ein weiteres Beispiel:

Seit Mitte der 1990er Jahre erfährt der Außendienst der Ordnungsbehörden eine erhebliche Ausweitung seiner Tätigkeiten und Arbeitszeiten. Gerade in Großstädten nähert sich das Aufgabengebiet immer mehr der Polizei an und das Gefährdungs- und Belastungsspektrum für die Beschäftigten des kommunalen Ordnungsdienstes weitet sich permanent aus.

Gleichzeitig gibt es bislang keine Handlungshilfen zum Thema Gefährdungsbeurteilung für diese Zielgruppe, sodass die Unfallkasse Hessen ein Pilotprojekt für diesen Bereich initiierte und in Kooperation mit dem Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung des Regierungspräsidiums Gießen durchführte.

Ziel des Projektes war es, tätigkeitsspezifische Gefährdungen und Belastungen zu identifizieren und diese mit guten Praxisbeispielen zu ergänzen.

Im Fokus stand die ganzheitliche Erfassung und Beurteilung der Gefährdung und Belastung für kommunale Ordnungsdienste wozu auch die psychische Belastung gehört.

Der Leitfaden ist in der Schriftenreihe UKH, Band 20, zusammengefasst.

Benötigen Sie weitere Informationen oder haben Sie Beratungsbedarf zur Integration von Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Betrieb? Bitte sprechen Sie uns an:

Stephanie Caspar
Telefon: 069 29972-219
E-Mail: s.caspar[at]ukh.de

Sina Dobschall
Telefon: 069 29972-267
E-Mail: s.dobschall[at]ukh.de

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