Letzte Änderung: 11. August 2026

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Informieren Sie sich über den Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Unfallkasse Hessen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in allen Fragen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und spielt eine wichtige Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz. Zur Wahrnehmung ihrer anspruchsvollen Aufgabe muss die Sifa über umfangreiche Kompetenzen verfügen, welche in dem Qualifizierungslehrgang zum Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde vermittelt werden.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und zur möglichen Kostenübernahme durch die Unfallkasse Hessen (UKH). Außerdem können Sie hier die benötigten Formulare downloaden. 

Der Qualifizierungslehrgang wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Dresden durchgeführt. Weitere Informationen zum Lehrgang finden Sie auf der Website der DGUV.
 

Beratung und Kostenübernahme

Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die UKH die Kosten des Qualifizierungslehrgangs. Vor der formalen Anmeldung findet zunächst eine Beratung statt. Dabei wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme grundsätzlich erfüllt sind. Des Weiteren wird geklärt, welche Kurse noch buchbar und welche Module für die branchenspezifische Ausbildung auszuwählen sind. Ihre Ansprechperson für die Beratung ist:

Frau Nora Friedrich
E-Mail: n.friedrich@ukh.de
Telefon: 069 29972-217

Eine verbindliche Zusage zur Kostenübernahme erhalten Sie erst, wenn alle persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind und der UKH die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Benötigt werden:

  • Anmeldung zum Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit [Link] 
  • Anmeldung DGUV Akademie [Link]
  • Lebenslauf
  • höchstes Abschlusszeugnis
  • Kooperationsvereinbarung [Link]

Die UKH bestätigt die Kostenübernahme schriftlich in einer Kooperationsvereinbarung.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die UKH

Die UKH kann die Kosten für den Sifa-Qualifizierungslehrgang übernehmen, wenn Sie in einem unserer Mitgliedsunternehmen beschäftigt sind. Dafür müssen sowohl persönliche als auch betriebliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Die erforderliche Grundqualifikation liegt vor, wenn einer der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  1. Sie haben einen Abschluss als Ingenieurin oder Ingenieur oder einen Bachelor- bzw. Masterabschluss in Ingenieurwissenschaften. Anschließend waren Sie mindestens zwei Jahre in diesem Beruf tätig.
  2. Sie haben einen Abschluss als staatlich anerkannte Technikerin oder staatlich anerkannter Techniker. Anschließend waren Sie mindestens zwei Jahre als Technikerin oder Techniker tätig. 
    Die Voraussetzung gilt auch als erfüllt, wenn Sie ohne entsprechenden Abschluss mindestens vier Jahre lang als Technikerin oder Techniker oder in einer vergleichbaren Funktion tätig waren.
  3. Sie haben erfolgreich eine Meisterprüfung abgelegt und waren mindestens zwei Jahre als Meisterin oder Meister tätig. 
    Die Voraussetzung gilt auch als erfüllt, wenn Sie ohne Meisterprüfung mindestens vier Jahre lang als Meisterin oder Meister oder in gleichwertiger Funktion tätig waren.
  4. Sie haben einen Studienabschluss in einem der folgenden Gebiete: 
    • Physik
    • Chemie
    • Biologie
    • Humanmedizin
    • Ergonomie
    • Arbeits- und Organisationspsychologie
    • Arbeitshygiene 
    • Arbeitswissenschaft

Anschließend waren Sie mindestens zwei Jahre in einem Beruf tätig, der den jeweiligen Hochschulabschluss voraussetzt.

Dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ nicht führen, ist zusätzlich eine Zulassung im Einzelfall erforderlich. Diese erteilt die zuständige staatliche Arbeitsschutzbehörde nach § 7 Absatz 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes.

Zusätzlich müssen zur Kostenübernahme folgende betriebliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Das beantragende Mitgliedsunternehmen muss Sie nach Abschluss der Qualifizierung als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Dabei müssen mindestens 200 Stunden Grundeinsatzzeit pro Jahr nach der DGUV Vorschrift 2 vorgesehen sein.
  2. Die oberste Leitung des Mitgliedunternehmen verpflichtet sich schriftlich, die in der Kooperationsvereinbarung [Link] genannten Bedingungen für eine erfolgreiche Teilnahme an dem Qualifizierungslehrgang zu schaffen. Dazu gehören:
    • eine ausreichende zeitliche Freistellung der Teilnehmenden (ca. ein Tag pro Woche im Standardkurs oder ca. zwei Tage pro Woche im Schnellläuferkurs)
    • 21 Tage Freistellung für die Seminare
    • ein uneingeschränkter Zugang zum Internet

So geht es weiter

Nehmen Sie zunächst Kontakt mit der oben genannten Ansprechperson auf. In der Beratung wird geklärt, ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind. Reichen Sie anschließend die vollständigen Unterlagen per E-Mail ein.

Nach Eingang und Prüfung der Unterlagen setzt sich die UKH mit Ihnen in Verbindung.

Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich gerne an die oben genannte Ansprechperson wenden.

Häufige Fragen

In den offiziellen Abstimmungen zwischen BMAS, Ländern und DGUV wird für die Fachkraft für Arbeitssicherheit das Kürzel "Sifa" verwendet.

Der Unternehmer unter Wahrung der Rechte der betrieblichen Interessenvertretung.

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