Bergung und Transport von „Fundstücken mit brisantem Inhalt“
Vor Beginn einer Bergung muss grundsätzlich die zuständige Polizeidienststelle informiert werden. Danach ist vor Ort zu entscheiden, ob das Fundstück durch die Beschäftigten des Bau- oder Betriebshofes aufgenommen werden kann. Von u. a. nach Gefahrgutrecht unterwiesenen(!) Beschäftigten können nur Kleingebinde bis ca. 30 kg ohne erkennbar besonders brisanten Inhalt – z. B. Autobatterien, Ölkanister, lösemittelhaltige Lacke usw. – aufgenommen werden. Schwerere Gebinde, Großgebinde oder Kleingebinde mit erkennbar bzw. vermutetem besonders brisantem Inhalt sollten direkt durch eine Fachfirma geborgen werden. Hat man sich seitens des Bauhofes entschieden, die Bergung selbst durchzuführen, sind die Regelungen des Gefahrgut- Transportrechts zu beachten. Nach deren Vorgaben beginnt die Beförderung bereits mit dem Verpacken des Stoffes und endet erst mit dem Auspacken.