Letzte Änderung: 23. März 2024

Kein Versicherungsschutz bei langem Umweg auf dem Weg von der Arbeit nach Hause

Wenn der Umweg viermal länger als der direkte Heimweg ist

Was passiert eigentlich, wenn ich auf dem Nachhauseweg von der Arbeit einen Umweg mache und dabei einen Unfall erleide? Bin ich dann trotzdem gesetzlich unfallversichert? Die Antwort ist nicht ganz einfach, denn Gerichte urteilen unterschiedlich, obwohl die Sachverhalte ähnlich scheinen. Unter anderem kommt es auf die Länge des Umwegs und die Begründung dafür an. Hier geht es um ein Urteil vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.

Ein blaues 3D-Modell des Symbols für „Paragraph“.
Bild: © sk_com, Adobe Stock
DAS URTEIL

Der Fall

In dem Fall ging es um einen Auszubildenden, der mit seinem Motorrad einen Unfall erlitt. Wegen eines Staus sei er einen großen Bogen gefahren, anstatt die direkte Strecke von der Arbeitsstätte nach Hause zu nehmen, so seine Einlassung. Die Unfallkasse bzw. Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall  ab.

Das Urteil

Das Sozialgericht gab der Unfallversicherung Recht und wertete den Zwischenfall nicht als versicherten Wegeunfall. Das Landessozialgericht stimmte diesem Urteil zu.

Die Begründung

Ausschlaggebend war laut Gerichtsentscheid, dass der Auszubildende zum Unfallzeitpunkt keinen durch die Unfallversicherung geschützten Weg mehr zurücklegte. Als er vom direkten Weg abwich, wären es nur noch 520 Meter bis nach Hause gewesen. Wäre er auf seinem Umweg weitergefahren, ohne einen Unfall zu erleiden, hätte er insgesamt einen Weg gewählt, der mit vier Kilometern knapp achtmal so lang war.

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