Letzte Änderung: 27. Mai 2023
Kein Versicherungsschutz bei langem Umweg auf dem Weg von der Arbeit nach Hause
Wenn der Umweg viermal länger als der direkte Heimweg ist

Der Fall
In dem Fall ging es um einen Auszubildenden, der mit seinem Motorrad einen Unfall erlitt. Wegen eines Staus sei er einen großen Bogen gefahren, anstatt die direkte Strecke von der Arbeitsstätte nach Hause zu nehmen, so seine Einlassung. Die Unfallkasse bzw. Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab.
Das Urteil
Das Sozialgericht gab der Unfallversicherung Recht und wertete den Zwischenfall nicht als versicherten Wegeunfall. Das Landessozialgericht stimmte diesem Urteil zu.
Die Begründung
Ausschlaggebend war laut Gerichtsentscheid, dass der Auszubildende zum Unfallzeitpunkt keinen durch die Unfallversicherung geschützten Weg mehr zurücklegte. Als er vom direkten Weg abwich, wären es nur noch 520 Meter bis nach Hause gewesen. Wäre er auf seinem Umweg weitergefahren, ohne einen Unfall zu erleiden, hätte er insgesamt einen Weg gewählt, der mit vier Kilometern knapp achtmal so lang war.