Letzte Änderung: 20. April 2024

Versicherungsschutz bei Polizeieinsatz auf der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg

Von der Polizei angehalten und kontrolliert – bin ich gesetzlich unfallversichert?

Unterbricht eine polizeiliche Maßnahme während der Arbeitszeit oder dem Arbeitsweg den gesetzlichen Unfallschutz? Oder kann der Polizeieinsatz sogar Grund für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls und seiner Folgen sein? Hier ist zu unterscheiden, ob die betriebliche Tätigkeit Ursache der Polizeiaktion war oder ob der Einsatz Gründe hatte, die im Privatleben einer*eines Betroffenen liegen. Die Frage lautet: War die „Handlungstendenz“, die zum Unfall führte, durch die Arbeit bedingt oder privater Ursache? Unfallkassen und Berufsgenossenschaften prüfen nach einem Unfall genau, wie die Situation zu bewerten ist. Urteile von Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht helfen bei der rechtlichen Bewertung der sogenannten Handlungstendenzen.

Ein blaues 3D-Modell des Symbols für „Paragraph“.
Bild: © sk_com, Adobe Stock
DAS URTEIL

Der Fall

Ein Arbeitnehmer konnte in einem Bus des ÖPNV keine gültige Fahrkarte vorweisen. Er weigerte sich, dem Fahrkartenkontrolleur seinen Personalausweis zu zeigen und ihm seine persönlichen Daten mitzuteilen. Die Polizei wurde eingeschaltet. Der Fahrgast beschimpfte die Polizeibeamten wegen schikanöser Identitätsfeststellung und versuchte, sich dieser weiterhin zu entziehen.

Das Urteil

Das Bundessozialgericht urteilte: Die Handlungstendenz des Klägers sei ab der Weigerung, sich auszuweisen, nicht mehr auf eine betriebsdienliche Tätigkeit gerichtet gewesen.

Die Begründung

Im Gegenteil, sie habe wesentlich der Verfolgung eigener Angelegenheiten gedient: sich nämlich der Identitätsfeststellung durch die Polizei zu entziehen. Dieses Verhalten sei nach den Feststellungen des LSG weder objektiv noch subjektiv „betriebsdienlich“ gewesen, sondern hatte rein private Gründe. Der bei der dann notwendigen Polizeikontrolle erlittene Körperschaden sei nicht gesetzlich unfallversichert.

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