Letzte Änderung: 20. April 2024
Versicherungsschutz bei Polizeieinsatz auf der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg
Von der Polizei angehalten und kontrolliert – bin ich gesetzlich unfallversichert?
Der Fall
Ein Arbeitnehmer konnte in einem Bus des ÖPNV keine gültige Fahrkarte vorweisen. Er weigerte sich, dem Fahrkartenkontrolleur seinen Personalausweis zu zeigen und ihm seine persönlichen Daten mitzuteilen. Die Polizei wurde eingeschaltet. Der Fahrgast beschimpfte die Polizeibeamten wegen schikanöser Identitätsfeststellung und versuchte, sich dieser weiterhin zu entziehen.
Das Urteil
Das Bundessozialgericht urteilte: Die Handlungstendenz des Klägers sei ab der Weigerung, sich auszuweisen, nicht mehr auf eine betriebsdienliche Tätigkeit gerichtet gewesen.
Die Begründung
Im Gegenteil, sie habe wesentlich der Verfolgung eigener Angelegenheiten gedient: sich nämlich der Identitätsfeststellung durch die Polizei zu entziehen. Dieses Verhalten sei nach den Feststellungen des LSG weder objektiv noch subjektiv „betriebsdienlich“ gewesen, sondern hatte rein private Gründe. Der bei der dann notwendigen Polizeikontrolle erlittene Körperschaden sei nicht gesetzlich unfallversichert.