Ohne Ehrenamt läuft im Feuerwehrverein nichts: Vorstandssitzungen, Organisation und Veranstaltungen – all das passiert in der Freizeit. Genau dabei kann jedoch auch ein Unfall passieren. Die freiwillige Versicherung der UKH sorgt dafür, dass alle gewählten oder beauftragten Ehrenamtlichen des Feuerwehrvereins im Ernstfall bestens abgesichert sind.
Aber wer kann sich freiwillig versichern? Welche Tätigkeiten sind geschützt? Und wie beantragen Sie den Versicherungsschutz?
Hier erfahren Sie alles rund um den Versicherungsschutz.
Download: Vorlage Antragsformular (optional)