Schutz für Ehrenamtsträgerinnen und -träger

Freiwilliger Versicherungsschutz für Feuerwehrvereine

Schon gewusst? Die Unfallkasse Hessen bietet gewählten oder beauftragten Ehrenamtsträgerinnen und -trägern in Feuerwehrvereinen eine kostenlose und freiwillige Absicherung.

Bild: © Google AI, KI generiert

Ohne Ehrenamt läuft im Feuerwehrverein nichts: Vorstandssitzungen, Organisation und Veranstaltungen – all das passiert in der Freizeit. Genau dabei kann jedoch auch ein Unfall passieren. Die freiwillige Versicherung der UKH sorgt dafür, dass alle gewählten oder beauftragten Ehrenamtlichen des Feuerwehrvereins im Ernstfall bestens abgesichert sind.

Aber wer kann sich freiwillig versichern? Welche Tätigkeiten sind geschützt? Und wie beantragen Sie den Versicherungsschutz?

Hier erfahren Sie alles rund um den Versicherungsschutz.

Download: Vorlage Antragsformular (optional)

Zum Seitenanfang navigieren