Kinder in Tageseinrichtungen sind für die Dauer des Besuchs grundsätzlich bei allen Tätigkeiten versichert. Der Versicherungsschutz besteht ferner auf den unmittelbaren Wegen sowie in der Zeit, in der die Tageseinrichtung die Obhutspflicht ausübt. Auch von der Kita veranstaltete Ausflüge,…
Besuchs- oder Gastkinder, die gelegentlich (auch nur für einen Tag) in eine Tageseinrichtung gehen und zusammen mit den anderen Kindern betreut werden, sind in dieser Zeit versichert. Dabei handelt es sichmeist um Kinder, die in eine Kindertageseinrichtung gegeben werden, ohne dass für sie…
Ein Schulunfall ist ein Unfall, den ein*e Schüler*in wegen des Besuchs einer allgemein oder berufsbildenden Schule erleidet. Dasselbe gilt für den Unfall während der Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen, die unmittelbar vor oder nach dem Unterricht stattfinden und zumindest im Zusammenwirken…
Schüler*innen allgemein bildender und berufsbildender Schulen, Kinder in Tageseinrichtungen (z.B. in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten), Kinder bei der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen sowie Studierende an Hochschulen
Schüler*innen ist in die Wahl der Beförderungsmittel freigestellt. Der Weg zur Schule ist auch dann versichert, wenn er nicht in der gewohnten Weise zurückgelegt werden kann (z. B. zu Fuß, weil der Bus verpasst wurde, oder in einem privaten PKW).
Essen und Trinken sowie der Einkauf von Nahrungsmitteln sind eigentlich dem persönlichen und somit unversicherten Lebensbereich zuzurechnen. Aber: Bei Schüler*innen sind die Wege von der Schule zum Einkauf von Lebensmitteln versichert, wenn sie zum alsbaldigen Verzehr bestimmt sind. Das…
Schulische Veranstaltungen stehen im engen Zusammenhang mit dem Schulbesuch. Sie fallen in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule und sind i. d. R. in den Lehrplan aufgenommen. Im Rahmen von Projektunterricht, Arbeitsgemeinschaften oder erweiterten Bildungsangeboten kann es…
Wenn es sich bei der Schulfahrt um eine schulische Veranstaltung handelt, sind die Schüler*innen (auch im Ausland) versichert. Die Schule muss also die Fahrt planen, organisieren, durchführen und beaufsichtigen.
Nein, ausländische Austauschschüler*innen sind in der Regel während des Aufenthalts in Deutschland nicht versichert. Sie sind grundsätzlich über das Heimatland abgesichert. Ausnahme: Wenn eine vollständige Integration in den Unterricht der deutschen Schule erfolgt (z. B. in Form von…
Die verpflichtenden Praktika, die in hessischen Schulen meist am Ende der Sekundarstufe I stattfinden, sollen eine Hilfestellung zur Berufsorientierung bieten. Diese Praktika sind als Schulveranstaltung gesetzlich unfallversichert. Zuständig ist die Unfallkasse Hessen. Auch Praktika im…