Die Grundbetreuung umfasst Basisleistungen nach dem ASiG. Dazu gehören Beratungen zu allen Gefährdungen, die für die Betriebsart typisch sind. Die betriebsspezifische Betreuung baut auf der Grundbetreuung auf, führt Beratungen zur Gefährdungsbeurteilung fort, soweit die Grundeinsatzzeit…
Erste Ansprechpartner sind die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Bei Bedarf beraten außerdem die Aufsichtspersonen der UKH.
Die DGUV Vorschrift 2 beschränkt den Anwendungsbereich des ASiG ausdrücklich auf „Beschäftigte“, nicht auf „Versicherte“. Dies führt im Ergebnis dazu, dass die DGUV Vorschrift 2 (und damit auch das ASiG) im Bereich der ehrenamtlich Tätigen keine Anwendung findet.
Ja. Für Leiharbeitnehmer/innen gilt, dass sowohl die Regelungen der DGUV Vorschrift 2 für den Verleiherbetrieb (WZ-Kodes 78.2 und 78.3) als auch die für den Entleihbetrieb geltenden Regelungen zu berücksichtigen sind. Im Entleihbetrieb sind Leiharbeitnehmer/innen bei der Ermittlung des…
Wenn Betreute in Behindertenwerkstätten arbeiten, gelten sie als Beschäftigte, für die eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung vorzusehen ist.
Ein Betrieb im Sinne dieser Vorschrift ( Link ) wird unter Berücksichtigung des jeweiligen Betriebszweckes, aber nicht nach Tätigkeiten, nur einer Betreuungsgruppe zugeordnet. Die Regel zur Vorschrift 2 enthält in Kapitel IV ein Beispiel für eine Gemeinde. Eine Gemeinde kann dabei aus…
Ein Betrieb im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift ist eine geschlossene Einheit, die durch organisatorische Eigenständigkeit mit eigener Entscheidungscharakteristik geprägt ist. Eine Gemeinde oder ein Landkreis besteht in der Regel aus unterschiedlichen Betrieben wie z. B. Verwaltung,…
Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 konkretisiert das ASiG genau wie die alte DGUV Vorschrift 2. Der Berechnungsmodus der Einsatzzeiten hat sich mit der überarbeiteten Vorschrift 2 nicht grundlegend verändert. Daher ist eine Anpassung bestehender Verträge in der Regel nicht erforderlich. Es…
Zunächst ist es notwendig, das passende Betreuungsmodell anhand Ihrer Betriebsgröße für den Betrieb auszuwählen. Damit steht dann fest, ob Grund- und anlassbezogene Betreuung oder Grund- und betriebsspezifische Betreuung geleistet werden muss. Dann prüfen Sie, zu welcher Betreuungsgruppe…