Letzte Änderung: 20. April 2024

Sicherheitstipps für Tagesmütter und Tagesväter

So wird die Wohnung kindersicher bei der Kindertagespflege

Sicherheit ist ein wichtiger Bestandteil jeder Kinderbetreuung. Für die “professionellen“ Kindertagesstätten gibt es seit Jahrzehnten bewährte Anforderungen an die Ausstattung der Gebäude und den Umgang mit Gefahren. Für die noch relativ junge „Kindertagespflege“ fehlen die verbindlich festgelegten Regeln noch. Man kann aber die Vorschriften für den Kita-Bereich nicht einfach übertragen, da technische Möglichkeiten für eine Umgestaltung in den häuslichen Aufenthaltsräumen eher begrenzt sind. Also muss man sich verstärkt um die Aufsicht oder um Zugangsbeschränkungen kümmern, um den erforderlichen Sicherheitsrahmen zu schaffen. Unsere Sicherheits-Tipps sind leicht umsetzbar – und Sie sind damit auf der sicheren Seite.

Welche Gefahren bestehen bei der Betreuung im häuslichen Bereich?

Tageseltern, die Kinder zu Hause betreuen, müssen auf diese möglichen Gefahren achten:

  • elektrischer Strom (ungesicherte Steckdosen, defekte Geräte etc.)
  • heiße Oberflächen, heiße Flüssigkeiten (Herd, Bügeleisen, Heißwasser, heiße Speisen)
  • Giftstoffe: Chemikalien, Pflanzen, Reinigungsmittel, Medikamente
  • Verschlucken von Kleinteilen
  • Klemmstellen (Türen, Möbel etc.)
  • Absturz aus Höhe: Fenster, Treppen, Balkone
  • Schnittverletzungen (Messer, Scheren, ungesicherte Glasflächen)
  • Stürze durch mangelnde Rutschsicherheit, Stolperstellen
  • scharfkantige Bauteile (Wände, Türen, Möbel etc.)
  • Haustiere (Hunde, Katzen etc.)
  • mangelnde Standsicherheit von Möbeln (Regale etc.)
  • im Freien/Garten: Gartengeräte, Leitern, Teiche, Regentonnen, Pflanzen, Insekten etc.

Außerdem können Spiel(platz)geräte zur Gefahr werden, zum Beispiel wenn Kinder mit den Kordeln ihrer Jacke oder ihres Pullis oder aber mit dem Schal hängenbleiben. Dann besteht Stangulationsgefahr. Auch der Fahrradhelm kann gefährlich werden. Beispielsweise, wenn er zum Klettern nicht abgesetzt wird und Kinder damit zwischen den Sprossen eines Klettergerüsts steckenbleiben und abrutschen. Aber auch banale und offensichtliche Gefahrenquellen wie die offene Flamme von einem Kamin, Ofen oder einer Kerze können schnell gefährlich werden.

Steckdosen sollten mit Kindersicherungen versehen sein.  Bild: © Halfpoint, Adobe Stock

So sichern Sie Gefahrenstellen

Kleinkindern, die stets neugierig auf Entdeckungstour gehen, sollten gefährliche Situationen erspart bleiben. Wir haben einige Tipps für Tagespflegepersonen, die diesen helfen, das Umfeld für Kinder sicher zu gestalten. Und auch Sie selbst sind dann auf der sicheren Seite und können sich um das kümmern, was Sie am liebsten tun: nämlich Zeit mit den Ihnen anvertrauten Kindern zu verbringen.

Unfälle mit elektrischem Strom verhindern

Stromunfälle können schwerwiegend sein, es muss daher ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet sein! Sie benötigen mindestens Kindersicherungen an allen zugänglichen Steckdosen. Die Steckdosen und Lichtschalter dürfen nicht locker in der Wand sitzen. Stromkabel z. B. von Stehlampe, Musikanlage und Co. müssen unbeschädigt und stets vollständig ummantelt sein.

Verwenden Sie Lichterketten oder CD-Spieler o. Ä. sollten Sie darauf achten, dass nur geprüfte und betriebssichere Elektrogeräte und Anlagen im Einsatz sind (GS-Zeichen). Wir empfehlen dringend, einen Fehlerstromschutzschalter in der E-Anlage zu installieren.

Mängel in der Stromversorgungsanlage müssen unverzüglich beseitigt werden. Sie können auf keinen Fall durch Aufsichtsmaßnahmen kompensiert werden.

Heiße Oberflächen abschirmen

Verbrennungen und Verbrühungen verursachen ebenfalls schwerwiegende Unfallfolgen. Heiße Oberflächen müssen daher konsequent abgeschirmt werden. Sollten Herdflächen, z. B. beim gemeinsamen Kochen, zugänglich sein, ist eine permanente Aufsicht erforderlich. Dasselbe gilt für Bügeleisen und andere Geräte. Grundsätzlich sind Herde so zu sichern, dass den Kindern heiße Flächen (ab 60° C) oder Töpfe mit heißen Flüssigkeiten (ab 43° C) nicht zugänglich sind. Ob Sie dies durch Sichern des gesamten Küchenbereichs oder zum Beispiel durch spezielle Herdgitter bewerkstelligen, hängt von der individuellen Situation vor Ort ab.

Klemmstellen an Türen etc. mit Klemmschutz versehen

Schließkanten von Türen und Möbeln (Schubladen) ziehen Kinderfinger geradezu an. Beim Öffnen oder Schließen der Tür kann es dann zu schweren Verletzungen bis hin zum Verlust des geklemmten Fingers kommen. Um dies zu verhindern, sollten alle Zimmertüren, mit denen Kleinkinder in Kontakt kommen können, mit einem geeigneten Klemmschutz versehen werden. Klemmschutz ist preiswert und leicht anzubringen. Er ist insbesondere an Türen mit hoher Schließkraft oder Eigengewicht vorzusehen (z. B. selbstschließende Eingangstür) sowie an Schiebtüren.

Absturzgefahren erkennen und sichern

Schauen Sie sich um: Gibt es Stellen in ihrer Wohnung und im Garten, von/aus denen Kinder leicht abstürzen können? Sichern Sie diese! Für Fenster gibt es Öffnungsbegrenzer bzw. Drehkippsperren und für Treppenzugänge entsprechende Türgitter. Beides ist im Handel erhältlich. Bei Balkonen z. B. mit gusseiserner Balustrade, muss der Abstand zwischen den Stäben so gering sein, dass kein Kind hindurchschlüpfen kann. Für Kinder ab drei Jahren sollte der Abstand zwischen den Stäben nicht größer als 11 cm sein, bei unter Dreijährigen sind dies sogar nur 8,9 cm.

Wichtig: Balkonbrüstungen dürfen keine Steig- bzw. Kletterhilfen aufweisen!

Giftstoffe erkennen und sichern

Natürlich sind sämtliche Chemikalien, Reinigungsmittel und Medikamente für Kinder ungeeignet und unzugänglich aufzubewahren. Dies gilt übrigens auch für Zigaretten und Alkohol! Aber auch Zimmerpflanzen bzw. deren Teile können giftig sein und dürfen sich deshalb nicht im Aufenthaltsbereich der Kinder befinden. Eine Auflistung giftiger Pflanzen finden Sie in der DGUV Information 202-023 „Giftpflanzen“ und in der DSH-Broschüre „Achtung, giftig!“. Diese Telefonnummer sollten Sie immer griffbereit haben:

Bei einer Vergiftung oder einem Verdacht auf Vergiftung kontaktieren Sie die Beratung der Giftnotzentrale. Giftnotruf Uni-Mainz: 06131 19240.

Erstickungsgefahren verhindern

Kleinkinder unter 3 Jahren sind sehr stark darauf fixiert, ihre Umwelt auch über den Mund wahrzunehmen. Sie nehmen Kleinteile wie Kugeln, Perlen, Knöpfe etc. gerne – und unentdeckt – in den Mund. Deswegen ist die Gefahr, dass sich Kinder ernstlich verschlucken oder ersticken hoch. Die Aufenthaltsbereiche von Kleinkindern sollten gänzlich frei von Kleinteilen sein. Gleiches gilt – wegen der Erstickungsgefahr – für Plastiktüten.

Schnittverletzungen vorbeugen

Schnittverletzungen können beim Umgang mit Messer und Schere, aber auch beim Sturz in oder beim Zusammenprall mit einer nicht bruchsicheren Verglasung entstehen. Halten Sie Schneidgeräte jeder Art von den Kindern fern. Und sichern Sie Glasflächen im unmittelbaren Aufenthaltsbereich (Türen, Möbel etc.) zum Beispiel mit Splitterschutzfolie oder schirmen Sie sie mit Matten o. Ä. ab.

Ein harter Boden tut weh!

Natürlich lernen Kinder eine gute Bewegungskompetenz nur, wenn sie auch mal hinfallen. Fußbodenflächen im Aufenthaltsbereich der Kinder müssen aber ausreichend trittsicher sein. Lackierte oder gewachste Holztreppen sowie Parkettböden entsprechen dieser Vorgabe nicht. Besonders bei Treppen muss eine ausreichende Rutschsicherheit gewährleistet sein. Hierfür gibt es einige Möglichkeiten, z. B. Aufkleben von Haftstreifen, Anrauen etc.

Die einfachste Art, sich relativ rutschsicher zu bewegen, sind geeignete Hausschuhe oder „Rutschstopper-Socken“ mit Gumminoppen.

Nachträglich angebrachte Eckenschützer vermindern das Risiko von Kopfverletzungen.  Bild: © charnsitr, Adobe Stock

Scharfkantiges entschärfen

Scharfkantige Bauteile (Kanten von Wänden, Tischecken oder vorstehende Fensterbänke) mit einem Rundungsradius von weniger als 2 mm stellen bei einem Sturz oder Anprall eine erhöhte Verletzungsgefahr dar und sollten daher entsprechend abgeschirmt sein. Dafür gibt es spezielle Kantenschützer und/oder entsprechend gerundete Holzprofile.

Werfen Sie auch mal einen Blick in die Spielzeugkiste. Gibt es hier spitze Nadeln, Holzspielzeug mit spitzen Hörnern oder Ähnlichem? Nicht alles, was nach Kinderspielzeug aussieht, ist auch wirklich für den U3-Bereich geeignet.

Standsicherheit beim Klettern gewährleisten

Viele Kinder klettern schon, bevor sie laufen können. Dafür nutzen sie jede Möglichkeit, die sie erreichen können. Deshalb müssen Tagespflegepersonen darauf achten, dass Möbel, Regale, Schubladen sowie Griffe entweder gesichert sind oder aber eine ausreichende Standsicherheit aufweisen. Die „Kletterhilfen“ dürfen bei einem Kletterversuch weder umstürzen noch abbrechen oder herausfallen.

Schauen Sie sich um: Welche „Klettermöglichkeiten“ bestehen aus Sicht der Kinder? Wo kann das Beklettern ggf. zur Gefahr werden? Wie kann das wirkungsvoll verhindert werden? Schubladen sollten Sie grundsätzlich gegen Herausziehen sichern (Schubladensperren).

Weitere Informationen

Weitere Medien

  • Detailseite: Merkblätter – Handreichung für die Kindertagespflege zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im häuslichen Betreuungsumfeld

    Merkblätter

    Handreichung für die Kindertagespflege zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im häuslichen Betreuungsumfeld

    Die Unfallkasse Hessen informiert

  • Detailseite: DGUV Informationen – Kindertagespflege – damit es allen gut geht

    DGUV Informationen

    Kindertagespflege – damit es allen gut geht

    DGUV Information 202-005

  • Detailseite: DGUV Informationen – Außenspielflächen und Spielplatzgeräte

    DGUV Informationen

    Außenspielflächen und Spielplatzgeräte

    DGUV Information 202-022

  • Detailseite: DGUV Informationen – Giftpflanzen – Beschauen, nicht kauen!

    DGUV Informationen

    Giftpflanzen – Beschauen, nicht kauen!

    DGUV Information 202-023

  • Detailseite: UKH Broschüre – Helm ab auf dem Spielplatz!

    UKH Broschüre

    Helm ab auf dem Spielplatz!

    Weg mit Schlüsselbändern, Kordeln und Schnüren an Kinderkleidung!

  • Detailseite: DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze – Kindertageseinrichtungen

    DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze

    Kindertageseinrichtungen

    DGUV Vorschrift 82

  • Detailseite: Formulare (PDF) – Medikamentengabe in Kitas

    Formulare (PDF)

    Medikamentengabe in Kitas

    Einverständniserklärung für Eltern und Kitas

  • Detailseite: DGUV Informationen – Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen

    DGUV Informationen

    Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen

    DGUV Information 202-092

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