Letzte Änderung: 20. April 2024
Praxistipps für Kindertageseinrichtungen zur sicheren Nutzung von Trampolinen
Trampoline in der Kita – ein Spaß für Groß und Klein
Auswahl des Trampolins
Aktuell gibt es drei unterschiedliche Typen auf dem Markt:
- Trimmpoline (Durchmesser 1 m bis 1,4 m – Höhe ca. 30 cm)
- Freizeit-Trampoline (Durchmesser ca. 3,7 m/rechteckig z. B. 3,65 m x 2,25 m)
- Wettkampf-Trampoline. Diese unterscheiden sich in Mini-Trampoline (Durchmesser ca. 1,14 m) und große Wettkampf-Trampoline (ca. 4,6 m x 2,75 m).
Normalerweise verwenden Kitas Trimmpoline oder Freizeit-Trampoline. Wettkampftrampoline sind für Kindertageseinrichtungen nicht geeignet! Beim Kauf sollten Sie darauf achten, dass sowohl CE-Kennzeichnung als auch Baumusterprüfung vorhanden sind. Zusätzliche Sicherheit versprechen ein GS- oder TÜV- Prüfzeichen.
Wichtig ist eine Mittenmarkierung auf dem Trampolin.
Die sichere Konstruktion
Besonders wichtig ist die stabile Rahmenkonstruktion. Die Federn müssen sehr belastbar sein und eine vollständige und sicher befestige Abdeckung von Rahmen und Verspannung aufweisen. Trampoline, die draußen aufgestellt werden, müssen aus witterungsbeständigem Material bestehen. Abdeckung und Sprungtuch sollten verschiedene Farben haben, damit man den Unterschied deutlich erkennt. Wichtig ist außerdem eine Mittenmarkierung auf dem Trampolin.
Untergrund und Sicherung
Trampoline brauchen einen standsicheren Untergrund, ohne harte Bauteile, Steine oder Ähnliches im Fallraum. Wir empfehlen einen Fallraum von mindestens 2 m ab der Außenkante des Trampolins (Herstellerangaben beachten). Unter dem Trampolin dürfen sich keine Hindernisse befinden.
- Untergrund Rasen:
Bis zu einer Gerätehöhe von 60 cm kann man Freizeittrampoline auf Rasen aufstellen. - Stoßdämpfender Untergrund:
Überschreitet die Gerätehöhe 60 cm, so muss das Trampolin auf einem stoßdämpfenden Untergrund stehen. Geeignete Untergründe sind z. B. nicht bindiger Sand, Feinkies (2 mm bis 8 mm), Rindenmulch, Fallschutzplatten oder Sportmatten. - Anderer Untergrund:
Haben die Kita keine dieser Möglichkeiten, so müssen Sicherheitsnetze das Trampolin vollständig umschließen, um Stürze zu verhindern. Die Sicherheitsnetze müssen ausreichend hoch und stabil sein. Ein- und Ausstiegsbereich sind geschlossen, während das Trampolin verwendet wird.
Die regelmäßige Prüfung durch geschultes Personal gehört zu den Pflichten.
Wartung und Kontrolle
Die Trampoline müssen regelmäßig (siehe auch Herstellerangaben!) von den Kita-Betreibern bzw. von geschultem Personal kontrolliert, geprüft und gewartet werden.
Dazu gehören
- eine Sich- und Funktionsprüfung auf äußerlich erkennbare Schäden vor jeder Nutzung („oberflächliche Prüfung“) durch Kita-Beschäftigte.
- eine regelmäßig wiederkehrende Prüfung des sicherheitstechnischen Zustands durch geschultes Personal (mindestens einmal jährlich).
- die sofortige Beseitigung festgestellter Mängel.
Bis zur Beseitigung der Mängel oder Fehler darf das beschädigte Gerät nicht genutzt werden.
Liebe Kinder, das sind die Regeln beim Trampolinspringen:
Die Regeln werden jedes Mal erklärt, bevor die Kinder das Trampolin betreten.
- Wie viele Kinder auf einmal? Oder nur einzeln?
- Nur Fußsprünge sind erlaubt.
- Auf keinen Fall Rücken- und Bauchsprünge sowie Salti versuchen!
- Kein Essen auf dem Trampolin! Besonders keine Kaugummis, Bonbons oder Lollies – es besteht Erstickungsgefahr!
- Alle scharfkantigen oder zerbrechlichen Gegenstände vor dem Springen entfernen!
- Bitte ausziehen: Uhren und Schmuck.
Aufsicht
Ein Trampolin darf nur unter Aufsicht benutzt werden. Die Betreuer*innen müssen mit den Sicherheitsbestimmungen vertraut sein, ein extra Trampolinschein ist aber nicht notwendig.
Bitte stellen Sie sicher, dass das Trampolin nicht unbefugt benutzt werden kann. So verwahren Sie kleine Trampoline: Diese dürfen nur zusammengeklappt und gegen Umkippen gesichert abgestellt oder an einer Wand aufgehängt werden.
Häufige Fragen
Erzieher*innen dürfen nur Geräte verwenden, die sie aufgrund ihrer Aus- oder Fortbildung fachgerecht einsetzen können. Hierzu gehören u. a. Kenntnisse über Gefahren und Schutzmaßnahmen, z.B. Fallschutz (Matten).
Es dürfen nur Geräte verwendet werden, für deren Einsatz bei den Erzieher*innen entsprechende Fachkenntnisse vorliegen. Dies müssen die Kita-Mitarbeiter*innen und -Leitungen vor der Hallennutzung klären. In diesem Rahmen sollte auch eine qualifizierte Unterweisung in der Hallennutzung (spezifische Gefahren) durch eine Sportfachkraft erfolgen.
Weitere Medien
Seminare
- Sicherheitsbeauftragte in nicht-kommunalen Kindertageseinrichtungen – Kooperationsseminar mit der BGW
Termin von Termin bis Ort Status 16.09.2024 17.09.2024 Wiesbaden-Naurod Warteliste mehr Infos