Letzte Änderung: 17. April 2024

Versicherungsschutz in der Grundschule

Tipps für eine sichere und gesunde Schulzeit

Wenn sich die Kindergartenzeit dem Ende neigt, steht für viele Kinder mit der Einschulung der „Ernst des Lebens“ bevor. Gut zu wissen, dass die Unfallkasse Hessen (UKH) als gesetzliche Unfallversicherung im Ernstfall zur Stelle ist. Denn die Schülerinnen und Schüler sind automatisch bei der UKH versichert. Unsere Aufgabe ist es in erster Linie, Unfälle zu verhüten. Und wenn trotzdem ein Unfall passiert, kümmern wir uns – medizinisch und finanziell. Doch was ist genau unfallversichert? Wie kann die Schulzeit sicher gestaltet werden und welche Leistungen gibt es überhaupt?

Schulranzen sollten den Bedürfnissen des Kindes und seiner Gesundheit angepasst sein – nicht zu schwer, mit komfortablen Trageriemen, mit Reflektoren für gute Sichtbarkeit ausgestattet.  Bild: © Jürgen Kornaker, UKH

Tipps für einen guten Schulanfang

So erkennen Sie einen guten Schulranzen

Achten Sie beim Kauf des Ranzens auf die DIN-Nummer 58124: 2018-10. Damit erfüllt er die folgenden Voraussetzungen:

  • er wiegt nicht mehr als 1,2 Kilogramm,
  • die Trageriemen sind breit und gepolstert,
  • er besitzt reflektierende Sicherheitsstreifen und
  • orangerote, gelbe, gelbgrüne oder pinke fluoreszierende Warnflächen.

Im Schulalltag sollten Sie kontrollieren, ob die Bücher und sonstigen Schulsachen jeden Tag gebraucht werden. Häufig gibt es Dinge, die in der Schule bleiben können. Das Gewicht der vollen Schultasche sollte höchstens ein Zehntel vom Körpergewicht des Kindes betragen.

Das gehört in eine gesunde Schultüte

Traditionell sind Schultüten bis oben hin voll mit Bonbons und Schokoriegeln. Doch das muss nicht sein, denn es passen kleine Bälle, Frisbee-Scheiben, Gummitwist ein Springseil oder Straßenmalkreide hinein. Und mit roten Äpfeln oder gelben Bananen wird die Tüte schön bunt und gesund. Reflektoren in Form von kleinen Anhängern für Anorak oder Jacke sind für die Sicherheit im Herbst und Winter vorausschauende Ideen.

Gewicht des Ranzen ≦ Gewicht des Kindes geteilt durch Zehn

Der sichere Schulweg

Nur ein gut gelernter Schulweg ist sicher und kann nach mehrfachem Üben alleine bewältigt werden. Zeigen Sie Schulanfänger*innen immer den sichersten Weg, auch wenn dies ist nicht immer der kürzeste ist. Und dann heißt es „üben, üben, üben“!

Das Kind sollte auf dem Weg den Straßenverlauf und ankommende Autos wirklich gut sehen können. Prüfen Sie dies aus der Augenhöhe bzw. Perspektive des Kindes. So lassen sich Gefahrenstellen am besten erkennen.

Aber Vorsicht: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen! Ihr Blickwinkel beträgt nur circa 120 Grad (im Gegensatz zu 180 Grad bei Erwachsenen.)

Bild: © Jürgen Kornaker, UKH

Deshalb können Sie heranfahrende Autos erst später erkennen. Viele Schulen haben übrigens eigene Schulwegpläne. Auch die Jugendverkehrsschulen geben Tipps.

Und: Möglichst nicht mit dem „Elterntaxi“ zur Schule fahren! Die Kinder lernen so nicht, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen.

Außerdem tut Bewegung an der frischen Luft gut. Grundschulkinder sollten nicht mit dem Fahrrad zur Schule fahren – auch wenn sie sich sicher fühlen. Am besten warten sie solange damit, bis der Fahrradführerschein in der Tasche ist. 

Besonders wichtig für einen sicheren Schulweg

  • helle, auffallende Kleidung
  • möglichst viele Reflektoren an Kleidung und Ranzen oder Rucksack
  • ein nicht zu schwerer Schulranzen

Richtiges Verhalten im Schulbus

  • Niemals an der Bordstein- oder Bahnsteigkante warten!
  • Abstand halten und erst losgehen, wenn die Türen offen sind!
  • Während der Fahrt nicht aufstehen!
  • Wenn kein Sitzplatz frei ist, gut festhalten!
Extra-Tipp: Auf www.molli-und-walli.de, unserer Webseite für Vorschul- und Grundschulkinder, gibt es zum Thema Verkehrserziehung jede Menge Spiel und Spaß.

Das Kinder verletzt sich in der Schule – was nun?

Die Schule leitet bei einem Unfall alles automatisch in die Wege. Die Unfallkasse Hessen leitet die medizinischen und therapeutischen Schritte ein. Rehamanager*innen und die Leistungsexperten*innen der UKH kümmern sich um die bestmögliche Versorgung. Ärzte und Krankenhäuser rechnen direkt mit uns ab.

Passiert der Unfall auf dem Schulweg oder ist erst später ein Arztbesuch erforderlich, sollte das Schulsekretariat informiert werden.

Checkbox: Diese Leistungen übernimmt die Unfallkasse Hessen nach einem Unfall:

  • ambulante und stationäre Behandlung, auch in Reha-Einrichtungen
  • zahnärztliche Behandlung einschließlich Versorgung mit Zahnersatz
  • Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, auch Brillen
  • Fahrtkosten zur Arztpraxis oder ins Krankenhaus
  • Häusliche Krankenpflege
  • Pflegegeld, Pflegekraft, Heimpflege
  • Kinderpflege-Verletztengeld: Wenn Sie berufstätig sind und sich vorübergehend zu Hause um Ihr Kind kümmern (Voraussetzung: das Kind ist jünger als 12 Jahre) erstatten wir für den Verdienstausfall Kinderpflege-Verletztengeld. Alternativ können wir die Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen.
  • Nach Unfällen mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen zahlen wir eine Rente.

Finanzierung von Nachhilfe- oder Förderunterricht am Krankenbett zur Vermeidung von Schulausfällen, wenn nötig bereits im Krankenhaus.

Bild: © UKH
Ein weinendes Kind mit Fahrradhelm sitzt auf dem Boden und hält sein Schienbein. Eine junge Frau mit besorgtem Gesichtsausdruck und einem Rucksack sitzt daneben. Hinter den beiden steht ein Auto.

Unfallschutz

Der Unfallschutz ist für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte kostenlos. Das Land Hessen und die hessischen Städte sowie Gemeinden übernehmen die Beiträge.

Versicherungsschutz besteht

  • während des Unterrichts, in den Pausen und bei allen Schulveranstaltungen (z. B. bei Ausflügen oder Klassenfahrten)
  • bei der Teilnahme an Betreuungsmaßnamen, die unmittelbar vor oder nach dem Unterricht durchgeführt werden (z. B. Ganztag oder Nachmittagsbetreuung)
  • auf dem Weg zwischen der Wohnung und der Schule oder dem Ort, an dem eine Schulveranstaltung stattfindet

Kein Versicherungsschutz besteht

  • beim Erledigen der Hausaufgaben zu Hause,
  • beim Nachhilfeunterricht (auch nicht, wenn dieser in der Schule stattfindet),
  • bei einer Unterbrechung des Schulwegs zum Einkaufen oder anderen Erledigungen.

Ein neuer spannender Lebensabschnitt beginnt – der erste Schultag!  Bild: © UKH

Elternmitarbeit in Schulen

Auch Eltern, die ehrenamtlich oder freiwillig Aufgaben an Schulen übernehmen, sind gesetzlich unfallversichert.

Beispiele für die versicherte Elternmitarbeit:

Elternbeirat
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist während der Teilnahme an Sitzungen und Konferenzen und den damit verbundenen Wegen gegeben. Vom Versicherungsschutz sind Eltern, die an einer vom Elternbeirat einberufenen Versammlung teilnehmen ausgeschlossen. Ebenso verhält es sich bei der Teilnahme an Elternsprechstunden.

Klassenfahrten, Ausflüge
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht nur, wenn Eltern im Auftrag der Schule als Aufsicht teilnehmen oder sonstige, konkrete Aufgaben übernehmen. Wie z. B. der Transport von Kindern zu oder vom Veranstaltungsort mit dem privaten PKW. Beim Transport des eigenen Kindes, wenn kein Auftrag der Schule vorliegt, besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für die Eltern.

Feste in Schulen
Die Mithilfe bei Organisation und Ausrichtung von Veranstaltungen der Schule steht unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz. Zu beachten ist hier, dass die ausgeübte Tätigkeit arbeitnehmerähnlich sein muss.

Arbeiten an Gebäuden und Pausenhöfen sowie das Aufstellen von Spielgeräten
Diese Mithilfe fällt ebenfalls unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine eventuelle Entgeltzahlung durch den Träger der Einrichtung ist hierbei unerheblich. Der Träger muss „Bauherr“ der Maßnahme sein.

Elternlotsen und Busbegleitung
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht nur, wenn die Eltern im Auftrag der Städte, Gemeinden oder Schulverbände handeln. Nicht versichert ist die Begleitung von Kindern (eigene und fremde) in Eigeninitiative.

Wir wünschen Ihrem Kind einen guten Start in die Schulzeit!

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