Letzte Änderung: 20. April 2024

Schwimmen Lehren und Lernen beim Schulsport in der Grundschule

Bewegung im Wasser als Schulsport – aber sicher!

Das Konzept „Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule“ von Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) und Unfallkasse Hessen (UKH) bildet die Grundlage für den Schwimmunterricht an hessischen Grundschulen. Das neu entwickelte methodische Konzept fokussiert darauf zu lernen, sich sicher im Wasser bewegen zu können. Beim Programm „Sicher schwimmen können“ geht es also um weit mehr als darum, schwimmen zu können.

Bild: © Microgen, Adobe Stock

Schwimmen von Anfang an – ein wichtiger Bestandteil des Schulsports

Schwimmen zu können ist eine wichtige (motorische) Grundfertigkeit und auch der gesundheitliche Wert dieser Sportart ist unumstritten. Schon in der Grundschule ist das Schwimmen ein bedeutender Bestandteil des Schulsports. Lehrkräfte, die Wassergewöhnung und Schwimmen unterrichten, müssen die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und die Methodik und Didaktik des Anfängerschwimmens beherrschen.

Grundlegende Ziele des Schwimmunterrichts sind sicheres Verhalten im Wasser und ausdauerndes Schwimmen. Lange Jahre stand dabei das Erlernen von Schwimmtechniken im Fokus. Heute ist es ein Ziel des Schwimmunterrichts in der Grundschule, Situationen im, am und auf dem Wasser richtig einschätzen zu können. Um sicher und angemessen zu agieren oder zu reagieren, müssen Schülerinnen und Schüler zuallererst die Kompetenz erlangen, sich sicher im Wasser bewegen zu können.

Anforderungen an die Lehrkräfte

Schwimmlehrkräfte sollen zunächst die Risiken und Gefährdungen, die es im Schwimmunterricht gibt, ermitteln, analysieren und bewerten. Dann gilt es, Schülerinnen und Schüler in altersgemäßer Form zu unterweisen und den Schwimmunterricht so zu gestalten, dass Gefährdungen, Unfälle und unterrichtsbedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden.

Grundlegende Voraussetzungen zur Qualifikation der Aufsichtspersonen im Schwimmunterricht sind in der Verwaltungsvorschrift über die Aufsicht im Schulsport, dem so genannten Sporterlass aufgeführt:

  • Die zur Aufsicht verpflichtete Person muss die Qualifikation zur Erteilung von Schwimmunterricht besitzen.
  • Jede weitere Aufsichtsperson (z. B. Hilfskraft) muss schwimmfähig sein, das heißt, sie muss die Anforderungen zum Erwerb des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze (Freischwimmer) erfüllen.

Konzept „Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule“

Die Anforderungen an den Schwimmunterricht in hessischen Schulen sind in den letzten zwei Jahrzehnten kontinuierlich gewachsen. Die pandemische Lage hat die Umsetzung der Schwimmausbildung noch erschwert. Expertinnen und Experten aus Sportwissenschaft, Pädagogik und Sportpraxis haben daher zur Abhilfe ein methodisches Konzept entwickelt: „Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule – Bewegungserlebnisse und Sicherheit am und im Wasser“.

Sechs Leitsätze für einen modernen Schwimmunterricht

Die Leitidee der DGUV Information 202-107 "Sicher Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule – Bewegungserlebnisse und Sicherheit am und im Wasser" ist es, allen Schülerinnen und Schülern in der Grundschule das Sichere-Schwimmen-Können als Teil der körperlichen Grundbildung zu vermitteln. Grundlegendes Ziel ist die Schwimmausbildung in der Schule.

Dieses Ziel wird durch sechs Leitsätze als Prinzipien für einen modernen Schwimmunterricht konkretisiert:

  1. Die Einzigartigkeit des Wassers beachten. Wasser ist elementar, einzigartig und faszinierend.
  2. Die Biomechanik des Schwimmens berücksichtigen.      
  3. Die methodische Abfolge einhalten: zeitlich ausreichende Berücksichtigung der Wassergewöhnung und der Grundfertigkeiten des Schwimmens.  
  4. Die individuelle Progression der „Könnens-Entwicklung“ berücksichtigen.   
  5. Das Schwimmen kompetenzorientiert entwickeln.       
  6. Die koordinativen Fähigkeiten weiterentwickeln zum sicheren „Schwimmen Können“: Solide ausgeprägte koordinative und konditionelle Fähigkeiten haben für den Schwimmunterricht eine basale Funktion.

Das Konzept des „Sicher-Schwimmen-Könnens“ in der Grundschule verhilft Schülerinnen und Schülern u. a. zu motorischen Kernkompetenzen, die auf jeden Fall gesundheitsfördernd sind, im Ernstfall aber auch lebensrettend sein können. Neben den Schwimmtechniken lernen die Kinder vor allem, Situationen im, am und auf dem Wasser korrekt einzuschätzen, Risiken zu erkennen und sich adäquat zu verhalten.

Kinder sollen möglichst früh einen freudvollen und vertrauten Umgang mit dem Wasser einüben und das Schwimmen angstfrei erlernen. Besonders gefragt sind auch die Eltern, wenn es um Aspekte der Wassergewöhnung und regelmäßige Besuche im Schwimmbad geht.

Das Niveaustufen-Modell

  • Das Konzept von „Sicher Schwimmen Können“ setzt Standards für die Schwimmausbildung in Hessen.
  • Sicher schwimmen zu können ist ein wichtiges Kulturgut und für alle Schülerinnen und Schüler eine motorische Basiskompetenz.
  • Das Konzept schafft mit den ausgewiesenen Niveaustufen die Voraussetzungen für einen Schwimmpass an Schulen.
  • Und: Die Erziehungsberechtigten haben eine sehr hohe Mitverantwortung dafür, dass ihre Kinder das „Sichere-Schwimmen-Können“ erlernen.
Grafik: DGUV Information 202-107, Seite 11  Bild: © DGUV

Bild: © kommmitmensch

Parallel zur DGUV Information ist ein Handkarten-Set erarbeitet worden. Es enthält konkrete, anschauliche Anleitungen für eine gute, praktisch-methodische Umsetzung des schulischen Schwimmunterrichts.

Das Handkarten-Set erhalten die hessischen Schulen als Übungshilfe für den Schwimmunterricht.

In verschiedenen Impuls- und Kurzreferaten in Frankfurt am Main wurde das bundesweite Modell der vier Niveaustufen des „Schwimmen Könnens“ vorgestellt.

Fachtag „Sicheres Bewegen im Wasser“ im September 2021 in Frankfurt am Main

Zur Einführung des Konzepts veranstalteten UKH, Hessisches Kultusministerium sowie die Zentralstelle für Schulsport und Bewegungsförderung (ZFS) einen Fachtag in Frankfurt als Auftakt für vier weitere regionale Veranstaltungen für hessische Sportlehrkräfte an Grundschulen.

In verschiedenen Impuls- und Kurzreferaten wurde das bundesweite Modell der vier Niveaustufen des „Schwimmen Könnens“ vorgestellt. In vier Workshops folgte die Erörterung der Bausteine der Schwimmausbildung in der schulischen Umsetzung. Die methodisch didaktischen Aspekte des Schwimmen-Lehren-und-Lernens in der Grundschule wurden thematisiert. Fragen zur praktischen Umsetzung des Konzepts wurden ebenfalls beantwortet.

Die Impulsbeiträge stellten die Bedeutung des „Sicher-Schwimmen-Könnens“ als Teil der neuen körperlichen Grundbildung heraus.

Öffnet eine Lightbox: Gruppenbild: Die Vertreterin des Hessischen Kultusministeriums Frau Georgi, Prof. Hahn, Kirsten Bruhn und die Vertreter*innen der UKH
Rechts im Bild die Vertreterin des HKM, Frau Georgi, mit Prof. Hahn (links), Schwimmerin Kirsten Bruhn und Beschäftigten der UKH  Bild: © kommmitmensch, DGUV

Die Leistungsschwimmerin und Paralympics-Gold-Gewinnerin Kirsten Bruhn hielt den Impulsvortag: „Motivation und Effektivität des Schwimmens auf Körper, Geist und Seele“.

Ihre Botschaften – als Leistungsschwimmerin nach einem schweren Unfall mit bleibender Behinderung – lauteten:

  • Schwimmen tat mir gut – sowohl meinem Körper als auch meinem Geist. Körpergefühl, Selbstwahrnehmung, mentale Verfassung stabilisierten sich, ich konnte den Anschluss an mein vorheriges Leben herstellen.
  • Schwimmen wurde erneut zur Stütze in meinem Leben, zu meiner Medizin und meiner Therapie.
  • Das Schwimmen gab mir Halt und das Gefühl von Normalität zurück.
  • Der Körper wusste, was er zu tun hat – ich konnte zu gewohnten Bewegungsabläufen übergehen.
  • Und: Beim Schwimmen sind alle auf einer Augenhöhe.

Genese des Niveaustufen-Konzepts

Die Idee, über Niveaustufen zur Kompetenz des Schwimmen Könnens zu gelangen, entwickelte sich folgendermaßen:

  • Empfehlungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK), der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft (dvs) und des Bundesverbands zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) für den Schwimmunterricht in der Schule gingen in den Beschluss der KMK vom 04.05.2017 ein.
  • KMK und DGUV sowie die in der Arbeitsgruppe beteiligten Verbände (dvs und BFS) stimmen überein, dass Schwimmen grundlegend zur aktiven Teilhabe an der Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur beiträgt.
  • Das aufgrund dieser Initiative entwickelte methodische Konzept fokussiert auf das Erlernen der Kompetenz, sich sicher im Wasser bewegen zu können. „Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule“ von DGUV und UKH bildet nun die Grundlage für den Schwimmunterricht an hessischen Grundschulen.

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