Letzte Änderung: 14. April 2024

Grundlagenwissen für hessische Sportlehrkräfte zur Prävention von Unfällen im Schulsport

Sport in der Schule, bei der Nachmittagsbetreuung und im Home-Schooling

Wenn Bewegung und Sport nicht auf der Tagesordnung stehen, kann dies langfristig zu körperlichen Beschwerden und Problemen führen – nicht nur privat, sondern letztendlich auch beruflich. Um bereits Kinder und Jugendliche für mehr Bewegung und Gesundheit zu begeistern, haben die Bundesländer Aufgaben und Ziele für den Sportunterricht formuliert, die in Form des Bildungs- und Erziehungsauftrags an Schulen überreicht wurden und die umzusetzen sind. Und das ist manchmal gar nicht so einfach.

Leider ist seit vielen Jahren wissenschaftlich erwiesen: Kinder haben viel zu geringe Bewegungserfahrungen. Kurz gesagt: Sie bewegen sich zu wenig, zu Hause, in der Freizeit und auch in der Schule. Und das war schon lange vor der Corona-Pandemie bekannt.

Steigerung der Bewegungs- und Risikokompetenz durch Sport  Bild: © Winfried Eberhardt, UKH

Warum sind Sport und Bewegung so wichtig für die Gesundheit?

Kindern und Jugendlichen Spaß am Sport zu vermitteln ist die beste Voraussetzung, um sie für Bewegung zu begeistern und somit Gesundheit zu fördern. Seit Jahren führt die Unfallkasse Hessen daher Projekte zur Bewegungsförderung in Schulen durch. Wir kennen die Zusammenhänge zwischen den immer schlechter werdenden motorischen Fähigkeiten der Kinder und ihren Unfällen. Und wir können aus diesem Wissen ableiten, dass Kinder, die sich gut bewegen können, weniger schwere Unfälle haben. Sport und Bewegung sorgen, einfach gesagt, für mehr Sicherheit im Alltag.

Und mehr Bewegung steigert nicht nur die kognitive Leistungsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung, sondern sie erhöht auch die Bewegungs- und Risikokompetenz. Bewegung, Spiel und Sport bedingen vielfältig ausgeprägte Bewegungskompetenzen.

„Die gute Nachricht: Schulsport ist bei vielen Schülerinnen und Schülern das beliebteste Unterrichtsfach!“

Und Bewegung, Spiel und Sport tragen wesentlich zur Prävention von Unfällen bei. Denn hier werden Sicherheitskompetenzen, wie Koordination oder Geschicklichkeit, entwickelt und darüber hinaus gesundheitsförderliche Ressourcen und soziale Kompetenzen gefördert.

Schulsport unter Corona-Bedingungen

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie trafen und treffen Schulen in ganz besonderen Maße. Den Schulsport stellt der digitale Unterricht, das Home-Schooling, wegen der bewegungspraktischen Ausrichtung vor besonders hohe Anforderungen. Sinnvolle Bewegungsangebote zur Erhaltung und Stärkung der Gesundheit zu schaffen und zu gestalten, ist für Sportlehrkräfte in Zeiten einer Pandemie eine sehr herausfordernde Aufgabe.

Die Unfallkasse Hessen befürwortet in dieser Zeit ausdrücklich das Angebot gesundheitsförderlicher Online-Bewegungsangebote, wo pandemiebedingt der sportliche Präsenzunterricht nicht möglich ist. Auch Online-Bewegungsangebote leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der körperlichen und psychosozialen Gesundheit der Kinder und Jugendlichen. Sie helfen ihnen noch dazu, psychische Belastungen besser zu bewältigen.

Empfehlung der Kultusministerkonferenz (KMK) zum Sportunterricht unter Corona-Bedingungen

Die einstimmige Empfehlung der Kommission Sport der KMK vom 22.12.2020 an die DGUV lautet: „Bewegung, Spiel und Sport sind als wesentliche Bestandteile einer ganzheitlichen Bildung und für die gesunde physische und psychische Entwicklung von Schülerinnen und Schülern unerlässlich. Gerade in Zeiten der Pandemie, in der außerschulische Angebote weitestgehend wegfallen, kommt dem Schulsport eine besondere Bedeutung zu. Nur der Schulsport kann alle Schülerinnen und Schüler erreichen und körperlicher Inaktivität und enormer psychischer Belastung von Kindern und Jugendlichen entgegenwirken.“

Versicherungsschutz beim Home-Schooling

Viele Sportlehrkräfte stellen sich bei der Planung der Unterrichtskonzepte die Frage, ob und wie der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gewährleistet ist.

Kurz und gut: Die Schüler*innen sind versichert, wenn die unfallbringende Tätigkeit unter Verantwortung und im Organisationsbereich der Schule stattfand. Der schulisch-organisatorische Verantwortungsbereich ist dann gegeben, wenn die Schule die Organisation, Durchführung und die Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler wahrnimmt. Dann sind auch Online-Sportstunden im Home-Schooling versichert.

Nicht versichert sind:

  • Sportaufgaben in Eigenverantwortung und ohne direkte Einwirkungsmöglichkeiten der Lehrkraft,
  • Hausaufgaben (theoretischer bzw. praktischer Natur),
  • eigenverantwortliches Durchführen von Sportaufgaben (z. B. Ausdauerlauf, Fitnessübungen u. Ä. ohne direkte Einwirkungsmöglichkeiten der Lehrkraft)
Geeignete didaktisch-methodische Planungen helfen dabei, Unfälle zu vermeiden.

Methodisch-didaktische Tipps für die Schulsportplanung

Ziel der Prävention von Schulsportunfällen ist es, sichere Rahmenbedingungen zu schaffen. Mit geeigneten didaktisch-methodischen Planungen und ihrer Umsetzung werden Unfälle vermieden:

  • Unterrichts- und Übungsabläufe sind dem Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler anzupassen.
  • Lehrkräfte müssen Kenntnisse über Unfallgefahren und Risikofaktoren der jeweils angebotenen Sportarten und Bewegungsaufgaben besitzen.
  • Notwendige Hilfestellungen und Sicherheitsmaßnahmen müssen gewährleistet sein.
  • Die örtlichen Gegebenheiten sind bei Spiel- und Übungsabläufen zu berücksichtigen.
  • Der Aufsichtspflicht ist nachzukommen.
  • Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht ist auf jeden Fall geeignete Sportbekleidung.
  • Schmuck muss vor Unterrichtsbeginn abgelegt werden.
  • Führen Sie vor der Gerätenutzung eine Sicht- und ggfs. Funktionsprüfung durch. Benutzen Sie nur Sport- und Spielgeräte, die keine Sicherheitsmängel aufweisen.
  • Stellen Sie die Erste Hilfe sicher.

Schulsportinitiative SuGiS

Die Gemeinsame Schulsportinitiative von Kultusministerkonferenz (KMK) und Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) – SuGiS –  zielt auf eine Verbesserung von Sicherheit im Schulsport. Hauptthemen sind die „großen“ Mannschaftssportarten wie Fußball oder Handball. Zudem will die Initiative die Gesundheitskompetenz der Schülerinnen und Schüler durch den Sportunterricht fördern.

Aus dieser Initiative stammt die Leitidee, dass allen Schülerinnen und Schülern in der Grundschule das „Sicher-Schwimmen-Können“ als Teil der körperlichen Grundbildung vermittelt wird. Das gilt auch für die daraus resultierende DGUV Information 202-107 „Sicher Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule – Bewegungserlebnisse und Sicherheit am und im Wasser“.

Ein Junge spielt Basketball im Sportunterricht

Bild: © Winfried Eberhardt, UKH

Unfallgeschehen im Schulsport

Aus der Unfallstatistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geht hervor, dass sich mehr als ein Drittel aller Schulunfälle im Sportunterricht ereignet. Jeder zweite Schulsportunfall passiert bei den Ballspielen. Besonders häufig verletzen sich die Schülerinnen und Schüler beim Fußball und beim Basketball. Nach den Ballspielen folgen Geräteturnen und Leichtathletik.

Kennzeichen des Unfallgeschehens im Sportunterricht sind

  • die hohe Unfallhäufigkeit und das hohe Unfallrisiko bei den Sportspielen,
  • geschlechtsspezifische Unterschiede: Jungen haben häufiger Unfälle als Mädchen,
  • altersspezifische Unterschiede: Schülerinnen und Schüler im Alter von 10 bis 15 Jahren verletzen sich deutlich häufiger als jüngere und ältere Kinder und Jugendliche,
  • schulformspezifische Unterschiede: Beim Schulsport auf Gymnasien und Grundschulen verletzen sich Schülerinnen und Schüler deutlich seltener als beim schulischen Sporttreiben in den anderen Schulformen.

(Quelle: DGUV)

Schulsport – aber sicher!

Die UKH steuert dagegen – mit trendigen, coolen Sportangeboten, die helfen, Bewegungs- und Risikokompetenzen der Schüler*innen zu entwickeln und zu verbessern. Sportlehrkräfte finden bei uns fix und fertige Unterrichtseinheiten und spannendes Informationsmaterial. In Kooperation mit dem Institut für Sportwissenschaften der JWG-Universität oder der Zentralstelle für Schulsport und Bewegungsförderung (ZFS) haben wir Unterrichtsmaterialien zusammengestellt. Sie zeigen Lerninhalte für den Sportunterricht „im Kontext der bewegungsfeld-orientierten Lehrplan-Generation“.

Inhalte unserer direkt umsetzbaren Programme:

  • Videos für die korrekten Anwendungen als geeignete Methodik im Unterricht,
  • Unterrichtsmaterial, Unterrichtsreihen, Empfehlungen, Hintergrundwissen zum Download,
  • Veranstaltungen, Praxistage, Seminare und andere Termine zur Qualifizierung

Zu den Angeboten der Unfallkasse Hessen:

Weitere Informationen bietet das DGUV Portal Sichere Schule mit einer Gesamtübersicht zu Sicherheit und Gesundheit im Schulsport.

Inklusion im Schulsport – UKH setzt Artikel 24 der UN BRK um

Die beste Voraussetzung also, um das Schülerleben bewegter und aufregender zu gestalten, ist, Spaß für Sport und Bewegung zu entwickeln. Mehr Sicherheit durch Bewegung: genau das ist unser Wunsch. Zudem möchten wir Inklusion im Schulsport erlebbar machen. Als gesetzliche Unfallkasse des Landes Hessen haben wir uns der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. In Artikel 24 der Konvention garantieren die Vertragsstaaten "ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen". Des Weiteren heißt es, dass Kinder im Normalfall "nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden" (Art. 24 Abs. 2 a). Ziel dieser Konvention ist es, den gemeinsamen Unterricht von Menschen mit und ohne Behinderung zum Normalfall zu machen.

Bei unseren integrativen Sportangeboten setzen sich die Schüler*innen im Unterricht mit dem Thema Behinderung aktiv und spielerisch auseinander. So werden Berührungsängste abgebaut. Schüler*innen mit und ohne Handicap lernen, dass sie gemeinsam Sport treiben können und dass dies richtig Spaß macht. Beste Beispiele dafür sind unsere Angebote Rollstuhlbasketball und Goalball.

Durch inklusiven Sportunterricht ist es möglich, alle Schüler*innen gleichermaßen möglichst gut in die Lernprozesse miteinzubeziehen. Die Herausforderung besteht in erster Linie in den verschiedenen Leistungsvoraussetzungen und deren Bewertung.

Unser Ziel ist es, den Schüler*innen einen Perspektivwechsel zu ermöglichen und sie für das „individuelle Sosein“ und für das Recht der Gleichheit, das allen eine aktive Teilhabe ermöglichen soll, zu sensibilisieren.

Erste Hilfe in Schulen

Wenn trotz aller Vorsicht doch etwas passiert, ist die Erste Hilfe natürlich unumgänglich, denn nicht immer verläuft der Schulalltag planmäßig. Im Schulsport passieren immer wieder Unfälle und Lehrkräfte sind zur Ersten Hilfe verpflichtet. Deshalb muss es auch in der Sporthalle jederzeit möglich sein, Hilfe herbeizurufen (Meldeeinrichtung) und Verletzte zu versorgen (Erste-Hilfe-Material). Ein Notfall kann jederzeit eintreten. Schnelles und kompetentes Handeln ist dann gefordert.

Alle Lehrkräfte sollten wissen,

  • wo sich die Brandschutz- und Alarmierungsanlagen befinden (Feuer, Amokereignis),
  • wo die Flucht- und Rettungswege liegen (Lage, Anzahl und Kennzeichnung),
  • welche Maßnahmen zur Ersten Hilfe zu treffen sind.

Die Schulleitung hat die Aufgabe, eine sachgerechte Erste Hilfe an der Schule sicherzustellen. Die Organisation der Notfallmaßnahmen obliegt der Schulleitung, die Bereitstellung der Notfalleinrichtungen liegt in der Verantwortung des Trägers der Schule. Die Schule muss dafür sorgen, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet wird und, falls erforderlich, eine ärztliche Versorgung veranlasst wird. Dazu ist es notwendig, dass in ausreichender Zahl zu Ersthelfer*innen ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Die Schulleitung hat zudem dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer*innen sich in regelmäßigen Abständen fortbilden.

Wegen der hohen Unfallbelastung im Schulsport ist es sinnvoll, vorrangig Sportlehrkräfte zu Ersthelfer*innen auszubilden.

Selbstverständlich sind auch Lehrkräfte zur Ersten Hilfe verpflichtet, die keine entsprechende Ausbildung haben (§ 323 c StGB).

Detaillierte Informationen zur Ersten Hilfe finden Sie im Portal Sichere Schule der DGUV.

Die Gefährdungsbeurteilung – wer muss was tun?

Der Betreiber (Sachkostenträger) einer Sportstätte muss die Voraussetzungen für den sicheren Betrieb schaffen. Darüber hinaus hat er die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Folglich muss der Betreiber in regelmäßigen Abständen prüfen, ob Gefährdungen drohen, die präventiv abzuwenden sind. Sinnvoll ist es, eine Systematik zu entwickeln, die gewährleistet, dass Gefahren rechtzeitig erkannt und wirksam beseitigt werden können. Als praktikables Instrument bietet sich die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung an, die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz ergibt.

Die Gefährdungsbeurteilung sollte in mehreren Schritten durchgeführt werden. Wichtig ist, dass entdeckte Gefährdungen soweit beseitigt oder gemindert werden, bis sie tatsächlich unerheblich sind. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der betriebsärztliche Dienst sollten in die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden. Ergebnisse und getroffene Maßnahmen sind zu dokumentieren.

Checkliste: Überprüfung von Sportstätten

  • Prüffristen festlegen
  • Inhalte für Unterweisungen ermitteln und festlegen
  • Hallenordnung erstellen bzw. ergänzen
  • sich mit allen Nutzer*innen gezielt abstimmen
  • Meldeverfahren für Mängel entwickeln
  • Betriebsanweisungen erstellen und ergänzen
  • Instandhaltungspläne erstellen und ergänzen
  • Bedarfe für Reparaturen und Neuanschaffungen regelmäßig ermitteln

Auf diese Gefährdungen müssen Sie in der Schule besonders achten

Eine Besonderheit bei Schulen liegt darin, dass die Ursache von Gefährdungen sowohl im baulichen und einrichtungstechnischen Bereich als auch im Betrieb der Sporthalle liegen kann. Die Gefährdungsbeurteilung für die Schule sollte daher zwar mit einer klaren Zuweisung der Verantwortung, aber in enger Abstimmung zwischen Träger und Schule durchgeführt werden. Sicherheitsbeauftragte und Interessenvertretungen können darüber hinaus wertvolle Hinweise liefern. Weitere Detailinformationen zur Gefährdungsbeurteilung bietet Ihnen das Portal Sichere Schule.

Schaubild Gefährdungsbeurteilung

Bild: © Unfallkasse NRW, DGUV

Die pädagogische Gefährdungsbeurteilung mit Risikomatrix

Lehrkräfte sind es gewohnt, Aspekte der Sicherheit, Gesundheit und Aufsicht bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung in ihren methodisch-didaktischen Überlegungen zu berücksichtigen. Um rechtssicher zu agieren und um nachweisen zu können, dass alle Aspekte in Sachen Unfallverhütung berücksichtigt wurden, bietet sich die pädagogische Gefährdungsbeurteilung an.

Sie kann im Rahmen der täglichen Unterrichtsvorbereitung ohne großen Aufwand mit erledigt werden. Der geplante Unterricht muss dann lediglich um mögliche Gefährdungen ergänzt wurden. Zusätzlich dokumentiert man die geplanten Maßnahmen zu ihrer Vermeidung. Um wirksame Maßnahmen ableiten zu können, müssen vorab die Risiken der Übungen eingeschätzt und beurteilt werden (wichtige Parameter: Eintrittswahrscheinlichkeit und mögliche Schadensschwere). Mithilfe einer Risikomatrix lässt sich der notwendige Handlungsbedarf ermitteln.


Wichtig ist es, Maßnahmen zu planen und umzusetzen, die so wirksam sind, dass sie die Risiken auf ein vertretbares Maß reduzieren. Das Ziel ist, leichte Unfälle nach Möglichkeit zu vermeiden und schwere Unfälle komplett auszuschließen. Mit technischen, organisatorischen oder individuellen Maßnahmen, die ebenfalls dokumentiert werden sollten, kann man dieses Ziel erreichen.

Wenn sich aufgrund der ermittelten Gefährdungen bzw. der Risikobeurteilung Bedenken ergeben, dass trotz umfassender Maßnahmen kein sicherer Unterricht gewährleistet werden kann, so sollte die Übung oder Unterrichtseinheit auf keinen Fall durchgeführt werden.


In 7 Schritten zur pädagogischen Gefährdungsbeurteilung

Wie bei der klassischen Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzrecht bietet es sich auch bei der pädagogischen Gefährdungsbeurteilung an, in sieben Schritten vorzugehen:

  1. Gefährdung ermitteln (Gefährdungsanalyse)
  2. Risiko beurteilen
  3. Schutzziele ableiten
  4. Maßnahmen auswählen, umsetzen und auf ihre Wirksamkeit überprüfen
  5. alles dokumentieren
  6. Beteiligte unterweisen
  7. Gefährdungsbeurteilung regelmäßig überprüfen

Die Risikomatrix finden Sie auf dem Portal Sichere Schule.

Der sachgerechte Auf- und Abbau von Sportgeräten und Einrichtungen sowie die Beachtung der Grundsätze zur Aufsichtsführung sind wichtige Voraussetzungen für verantwortliche Lehrkräfte.

Bild: © Winfried Eberhardt, UKH

Die Sportstätte – Verhältnisprävention und Ordnungsrahmen

Der Begriff Schulsport umfasst den Sportunterricht und den außerunterrichtlichen Sport im Verantwortungsbereich der Schule. Die erforderlichen baulichen Anforderungen sind schon bei der Planung und beim Bau einer Sportstätte unbedingt zu bedenken. Die umfangreichen Bedarfe und Anforderungen spiegeln sich in den verschiedenen Bereichen wider:

  • Eingangsbereich und Verkehrswege
  • Sporthalle
  • Geräteraum
  • Tribüne und Galerie
  • Umkleideräume

Die Verantwortung für die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern obliegt den Lehr- und Fachkräften, die Aufsicht führen und den Schulsport bzw. Bewegung und Sport in der Ganztagsschule gestalten. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, sind Fähigkeiten und Fertigkeiten in den jeweiligen Sportbereichen und Bewegungsfeldern nötig. Hierzu gehören u. a. der sachgerechte Auf- und Abbau von Sportgeräten und Einrichtungen sowie die Beachtung der Grundsätze zur Aufsichtsführung gemäß Erlass.

Die DGUV Checkliste „Sicherer Sportunterricht“ hilft Ihnen umfassend weiter. Sie zeigt eine Übersicht zu Ordnungsrahmen und Voraussetzungen, um Sport sicher zu gestalten, beispielsweise:

  • regelmäßige Prüfung von Geräten und Einrichtungen
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
  • Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege und der Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • Bedien- und Warnhinweise mit Warnaufdrucken an Sportgeräten (z. B. Tore gegen Kippen sichern, nicht an Basketballkörbe hängen)
  • Aufstellplan für Sportgeräte im Geräteraum.

Häufige Fragen

Es kann im Eifer des Gefechts – wie auch in Pausen oder beim Sportunterricht – zu kleinen Unfällen kommen. Wenn die Kinder Helm, Knie- und Ellenbogenschutz tragen, gehen diese glimpflich aus. Es besteht keine erhöhte Unfallgefahr. Wenn die Grundregeln beachtet werden, können Sie das Programm als gelebte Unfallprävention einbinden.

Die Kinder werden schrittweise an die Grenzen ihres eigenen Könnens herangeführt und für alltägliche, gefährliche Situationen sensibilisiert. Dadurch verbessert sich die Bewegungssicherheit und die Risikokompetenz deutlich. So beugen Sie aktiv Unfällen auch außerhalb der Schule vor.

Ja, der Versicherungsschutz besteht auf dem Weg zwischen Kindergarten bzw. Schule und der Sportstätte (z.B. Turnhalle, Sportplatz etc.).

Es gibt keine gesetzliche Regelung dazu. Aber: Sie sollten das Tragen einer Schutzausrüstung (Helm, Knie- und Ellenbogenschützer) unbedingt zur Pflicht machen beim Rollerfahren! Es kann immer zu (kleinen) Stürzen kommen. Gehen Sie als Lehrkraft mit gutem Beispiel voran. Und Achtung: Die Kinder müssen die Helme absetzen, sobald sie Spielgeräte nutzen. Es besteht erhebliche Strangulationsgefahr.

Sie und Ihre Klasse werden schnell erfahren, dass man mit dem Roller nicht nur von A nach B fahren kann. Es gibt spannende Bewegungsaufgaben, Tricks, Spiele, Kooperationsübungen, Wettbewerbe bis hin zur vorbereiteten Ausfahrt. Im Schulalltag lassen sich Aktivitäten mit dem Roller sehr gut im regulären Sportunterricht, aber auch in Bewegungsstunden, Sport-AGs, in der Nachmittagsbetreuung, bei der aktiven Pausengestaltung sowie an Wandertagen und in Projektwochen einbinden.

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