Schulische Veranstaltungen stehen im engen Zusammenhang mit dem Schulbesuch. Sie fallen in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule und sind i. d. R. in den Lehrplan aufgenommen. Im Rahmen von Projektunterricht, Arbeitsgemeinschaften oder erweiterten Bildungsangeboten kann es…
Wenn es sich bei der Schulfahrt um eine schulische Veranstaltung handelt, sind die Schüler*innen (auch im Ausland) versichert. Die Schule muss also die Fahrt planen, organisieren, durchführen und beaufsichtigen.
Nein, ausländische Austauschschüler*innen sind in der Regel während des Aufenthalts in Deutschland nicht versichert. Sie sind grundsätzlich über das Heimatland abgesichert. Ausnahme: Wenn eine vollständige Integration in den Unterricht der deutschen Schule erfolgt (z. B. in Form von…
Die verpflichtenden Praktika, die in hessischen Schulen meist am Ende der Sekundarstufe I stattfinden, sollen eine Hilfestellung zur Berufsorientierung bieten. Diese Praktika sind als Schulveranstaltung gesetzlich unfallversichert. Zuständig ist die Unfallkasse Hessen. Auch Praktika im…
Nach der ständigen Rechtsprechung ist die Teilnahme von Beschäftigten an Betriebsfesten, Betriebsausflügen oder ähnlichen Gemeinschaftsveranstaltungen dem Unternehmen zuzurechnen und der versicherten Tätigkeit gleichzusetzen und damit versichert. Doch auch hier ist der gesetzliche…
Ja. Die gesetzliche Unfallversicherung dient der Ablösung der Haftpflicht der Unternehmer*innen und soll den Betriebsfrieden wahren, indem Streitigkeiten unter Arbeitskollegen oder zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in vermieden werden sollen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber…
Nein. Der versicherte Weg beginnt erst mit dem Durchschreiten der Haustür ins Freie. Wege im eigenen Treppenhaus werden als unversichert angesehen, weil den Versicherten das Treppenhaus gut bekannt ist und die Gefahren leicht zu beherrschen sind.
Unfälle im Sinne des Sozialgesetzbuch VII sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper des Versicherten einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.
Ein Schulunfall ist ein Unfall, den ein*e Schüler*in wegen des Besuchs einer allgemein oder berufsbildenden Schule erleidet. Dasselbe gilt für den Unfall während der Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen, die unmittelbar vor oder nach dem Unterricht stattfinden und zumindest im Zusammenwirken…
Schüler*innen allgemein bildender und berufsbildender Schulen, Kinder in Tageseinrichtungen (z.B. in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten), Kinder bei der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen sowie Studierende an Hochschulen