Nein. Der Arzt/die Ärztin muss bei einem Arbeits-/ Schulunfall direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Seit dem 01.05.2001 erstatten die Unfallversicherungsträger keine Privatrechnungen mehr.
Die Heilbehandlung umfasst auch die durch einen versicherten Arbeitsunfall erforderlich gewordene zahnärztliche Behandlung nach den für die gesetzlichen Unfallversicherungsträger bestehenden Abkommen. Sofern Zahnersatz notwendig ist, wird er ebenso nach unseren gültigen Sätzen übernommen.…
Die Unfallkasse Hessen als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gewährt nach Eintritt eines Versicherungsfalls Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VII. Eine Gewährung von Schmerzensgeld ist in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht vorgesehen. Schmerzensgeld ist ein…
Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil der deutschen Sozialversicherung und steht damit gleichrangig neben der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung sichert das Risiko des…
Menschen, die ehrenamtlich im Auftrag einer privatrechtlichen Organisation oder mit Einwilligung von öffentlich-rechtlichen Institutionen aktiv sind, erhalten gesetzlichen Unfallschutz. Dies gilt auch für gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen, wie in Sportvereinen.…
Ja. Teilnehmende müssen die Schulpflicht erfüllt haben. Es muss sich um Freiwillige im Dienst eines geeigneten Trägers handeln. Solche Träger sind: inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts (Länder, Gemeinden, Kreise, Körperschaften des öffentlichen Rechts) unter § 5 Abs. 1…
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung verlangen als Grundvoraussetzung die Beschäftigung fachlich qualifizierten Personals, d. h. zumindest die Leitung der Einrichtung muss in den Händen einer staatlich geprüften sozialpädagogischen Fachkraft liegen. Daneben sind eine…
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die in einer Verordnung der Bundesregierung als solche ausdrücklich aufgelistet sind (Berufskrankheitenverordnung nach § 9 SGB VII) und die sich der Versicherte durch seine versicherte Tätigkeit zugezogen hat. Im Unterschied zum Arbeitsunfall handelt es…
Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II), die gemeinnützige Arbeit in Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II (Ein-Euro-Job) verrichten, sind über die Einsatzstelle gesetzlich unfallversichert. Erfolgt der Einsatz in Mitgliedsbetrieben der Unfallkasse…
Betriebssport ist unfallversichert, wenn der Sport Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter hat, er regelmäßig stattfindet, der Teilnehmerkreis im Wesentlichen auf Unternehmensangehörige beschränkt ist, Übungszeit und Übungsdauer in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit…