Schüler*innen ist in die Wahl der Beförderungsmittel freigestellt. Der Weg zur Schule ist auch dann versichert, wenn er nicht in der gewohnten Weise zurückgelegt werden kann (z. B. zu Fuß, weil der Bus verpasst wurde, oder in einem privaten PKW).
Essen und Trinken sowie der Einkauf von Nahrungsmitteln sind eigentlich dem persönlichen und somit unversicherten Lebensbereich zuzurechnen. Aber: Bei Schüler*innen sind die Wege von der Schule zum Einkauf von Lebensmitteln versichert, wenn sie zum alsbaldigen Verzehr bestimmt sind. Das…
Schulkinder stehen auch dann unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz, wenn sie an Betreuungsmaßnahmen teilnehmen, die unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule bzw. im Zusammenwirken mit dieser durchgeführt werden. Auch die Wege sind unfallversichert.
Ja. Mitglieder der Elternvertretung, die nach den Schulvorschriften gewählt werden, sind bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für die Schule unfallversichert.
Fahrtkosten zwischen Wohnung und Schule können nur übernommen werden, wenn aufgrund der Unfallfolgen eine voraussichtliche Unterbrechung des Unterrichts von mehr als vier bis sechs Wochen eintritt. Bitte klären Sie diese Frage individuell und persönlich mit unserem Servicetelefon (069…
Ja. Wenn Eltern von der Schule beauftragt werden, solche Aufsichtstätigkeiten oder sonstige Hilfsdienste während einer schulischen Veranstaltung (z. B. Ausflüge, Wanderungen, etc.) zu übernehmen, dann sind sie dabei unfallversicherungsrechtlich geschützt.
Sobald Förderunterricht als schulische Veranstaltung durchgeführt wird, sind die teilnehmenden Schüler*innen versichert. Bei Förderunterricht in außerschulischen Institutionen bzw. wenn er nicht unter dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule steht, ist der gesetzliche…
Die Teilnahme am Schulfest ist gesetzlich unfallversichert. Es muss jedoch unter Leitung und Verantwortung der Schule stehen. Von den Schüler*innen selbst organisierte Schulfeste sind auch dann nicht versichert, wenn Lehrkräfte zeitweise daran teilnehmen.
In unterrichtsfreien Zeiten (so genannten Freistunden) besteht in der Regel Versicherungsschutz, wenn die Schüler*innen sich bis zur Fortsetzung des Unterrichts im Schulbereich aufhalten. Der Versicherungsschutz hängt aber von den konkreten Umständen im Einzelfall ab. Die UKH prüft den…
Während der Pausen besteht innerhalb des Schulbereichs grundsätzlich gesetzlicher Unfallschutz. Dies gilt auch dann, wenn keine oder eine nur unzureichende Beaufsichtigung der Schüler gewährleistet ist.