Ob klassischer Bürostuhl, Gymnastikball oder sogar ein sogenanntes Walking Pad (ein kleines Laufband): Unternehmen setzen zunehmend auf flexible und gesundheitsfördernde Arbeitsplätze. Doch bei aller Beweglichkeit stellt sich eine wichtige Frage: Wie wirkt sich das auf den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz aus?
Die Antwort: Die Wahl des Sitz- oder Steharbeitsplatzes spielt für den Versicherungsschutz erstmal keine Rolle. Entscheidend ist, dass die Handlung dem dienstlichen Zweck dient. Wer also während der tatsächlichen Arbeit – etwa beim Tippen am Computer – verunfallt, ist gesetzlich unfallversichert.
Anders sieht es aus, wenn die sportliche Aktivität im Vordergrund steht. Wird das Laufband überwiegend privat zur Fitness genutzt und die Arbeit nur nebenbei ausgeführt, besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Maßgeblich ist hier die sogenannte Handlungstendenz – also die innere Ausrichtung, ob man gerade arbeitet oder sich eigentlich sportlich betätigt.