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Während der Pausen besteht innerhalb des Schulbereichs grundsätzlich gesetzlicher Unfallschutz. Dies gilt auch dann, wenn keine oder eine nur unzureichende Beaufsichtigung der Schüler gewährleistet is
Grundsätzlich sind nur eingeschriebene (immatrikulierte) Studierende gesetzlich unfallversichert. Gasthörer*innen oder so genannte Senioren- oder Ruhestandsstudierende sind nicht versichert, da diese
Organisatorischer Verantwortungsbereich bedeutet: Eine Veranstaltung hat einen unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zur Hochschule. Dieser gilt nicht mehr, wenn Aufsichtsmaßnahmen der
Der Versicherungsschutz für die Studierenden ist im Wesentlichen davon abhängig, ob der Hochschulsport dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule zuzurechnen ist. Studierende sind unte
Entscheidend ist, dass die Unfall verursachende Tätigkeit in einem inneren Zusammenhang mit der Feuerwehr steht. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr neben d
Bei Rufbereitschaft und wenn umgehend gehandelt werden muss, besteht ausnahmsweise Versicherungsschutz im häuslichen Bereich. In der Regel beginnt der Unfallversicherungsschutz jedoch erst mit Durchsc
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Ja. Nach § 21a der Straßenverkehrsordnung müssen vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt werden. Dies gilt auch für Feuerwehrfahrzeuge. Ausnahmeregelungen für Feuerwehreinsätze sin
Die Unternehmen können die betriebliche Betreuung besser und passgenauer ausgestalten, da sowohl Betriebsarzt*Betriebsärztin als auch Fachkraft für Arbeitssicherheit ihre Kompetenzen einbringen. Die e