Die gesetzliche Unfallversicherung versichert nicht Personen, sondern stellt Tätigkeiten von Personen unter Versicherungsschutz. Sie besteht nicht rund um die Uhr und auch nicht für die Dauer der gesamten Anwesenheit am Arbeitsplatz oder in der Schule. Bei Beschäftigten sind beispielsweise…
Nein. Die Grundschüler*innen könnten nur versichert sein, wenn sie die Tageseinrichtung regelmäßig besuchen oder wenn es sich bei dem Besuch um eine Veranstaltung der Grundschule handelt, um zum Beispiel die schulpflichtig gewordenen Kinder auf die Schule zusätzlich vorzubereiten.
Hortkinder werden aufgrund des mit den Sorgeberechtigten geschlossenen Betreuungsvertrages beaufsichtigt und betreut. Für diese Kinder besteht Versicherungsschutz auch während der Teilnahme an den Ferienspielen. Die mitgebrachten Freunde sind nicht versichert.
Ihr Kind ist versichert bei einem Kurs, der in den organisatorischen Verantwortungsbereichder der Tageseinrichtung fällt. Stellt die Einrichtung lediglich die Räume zur Verfügung, die Veranstaltung selbst liegt aber in der Verantwortung Dritter, so besteht bei der Teilnahme kein…
Für Beschäftigte einer Fremdfirma gilt die Unfallverhütungsvorschrift des Unternehmens, für das sie tätig werden. Dadurch wird ein einheitliches Schutzniveau erzielt.
Sowohl die Gefahrstoffverordnung als auch die DGUV Vorschrift 1 schließen Studierende in die Pflicht der Hochschule ein, für den erforderlichen Schutz zu sorgen. Somit gelten dieselben Vorschriften. Wichtig: Das gleiche Schutzziel kann aber durchaus mit unterschiedlichen Schutzmaßnahmen…
Nach § 16 Absatz 2 SGBVII und § 1 DGUV Vorschrift 1 gelten die Unfallverhütungsvorschriften auch für diese Beschäftigten, auch wenn sie keinem Unfallversicherungsträger angehören. In der Europäischen Union gilt immer das Arbeitsschutzrecht des Inlands, in dem eine Arbeitstätigkeit…
Nein, es können auch andere Personen einbezogen sein. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist der Begriff der Arbeit wirtschaftlich zu verstehen. Das bedeutet, dass auch unentgeltliche Tätigkeiten, die der Befriedigung eines fremden materiellen oder geistigen Bedürfnisses…