Nein. Der Arzt/die Ärztin muss bei einem Arbeits-/ Schulunfall direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Seit dem 01.05.2001 erstatten die Unfallversicherungsträger keine Privatrechnungen mehr.
Die Heilbehandlung umfasst auch die durch einen versicherten Arbeitsunfall erforderlich gewordene zahnärztliche Behandlung nach den für die gesetzlichen Unfallversicherungsträger bestehenden Abkommen. Sofern Zahnersatz notwendig ist, wird er ebenso nach unseren gültigen Sätzen übernommen.…
Die Unfallkasse Hessen als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gewährt nach Eintritt eines Versicherungsfalls Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VII. Eine Gewährung von Schmerzensgeld ist in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht vorgesehen. Schmerzensgeld ist ein…
Ist trotz aller medizinischer Bemühungen die Erwerbsfähigkeit für länger als ein halbes Jahr wesentlich (um mindestens 20 von Hundert) gemindert, besteht ein Anspruch auf eine Versichertenrente. Die Rente dient dem Ausgleich des durch die unfallbedingte Gesundheitsschädigung verursachten…
Die MdE drückt aus in welchem Umfang der Versicherte durch die vom Versicherungsfall verursachten Funktionsbeeinträchtigungen die Fähigkeit verloren hat, sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Erwerb zu verschaffen. Bei Jugendlichen wird die MdE nach den Auswirkungen bemessen, die sich…
Kinder in Tageseinrichtungen und Kinder in Tagespflege (§2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII); Schüler*innen während des Besuchs allgemein- und berufsbildendender Schulen und während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführte…
Nach § 3 SGB VII steht es den Unfallversicherungsträgern frei, zusätzlich zu den gesetzlich Versicherten noch andere dort genannte Personen zu versichern. Die Unfallkasse Hessen hat hiervon Gebrauch gemacht und in § 4 Abs. 3 der Satzung den Unfallversicherungsschutz u. a. auf…
Bei Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit erfolgt die Meldung in der Regel durch einen Arzt, den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin, oder eine andere Stelle, wie z. B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger oder das Arbeitsamt. Wenn Sie den Verdacht haben, dass bei Ihnen eine…
Grundsätzlich hat der/die Arbeitgeber*in den Unfall innerhalb von drei Tagen mit der vorgeschriebenen Unfallanzeige zu melden. Tödliche Unfälle sind sofort zu melden (per Telefon, Fax, E-Mail). In der Schülerunfallversicherung obliegt diese Pflicht der jeweiligen Einrichtungsleitung…
Hilfsmittel (z. B. Brillen, Hörgeräte, Prothesen), die bei einem Arbeits- oder Schulunfall beschädigt wurden, werden entschädigt, wenn sie zum Unfallzeitpunkt getragen wurden. Zur Erstattung füllt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin oder die Schule eine Unfallanzeige aus und sendet sie…