Sie gehören bei größeren Schadensereignissen (schwere Verletzung, Berufskrankheit oder Unfalltod) zumindest zum Kreis derjenigen Verantwortlichen, für die man Unterlassungen bei Schutzmaßnahmen überpr
Nein, an den Grundsätzen ändert sich nichts. Die Regelungen sind nicht neu. Bisher war in der Praxis die Anwendung allerdings nicht zufriedenstellend. Daher benennt die Regel zur Unfallverhütungsvorsc
In § 1 wird der Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschriften festgelegt. Die Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmende und Versicherte. Ausgenommen wird in § 1 Abs. 2 DGUV nur der soge
Nach § 22 SGBVII zählen Personen, die im Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind, als Beschäftigte und sind bei der Bemessung d
Die UKH übernimmt für die Ausbildung von Rettungssanitäter*innen und Personen, die für ihre berufliche Tätigkeit eine Ersthelfer-Ausbildung brauchen, zum Beispiel Fachangestellte im Bäderwesen, keine
Ja, nach § 26 Abs. 2 dürfen Unternehmen Personen als Ersthelfende einsetzen, die über eine sanitätsdienstliche/rettungsdienstliche Ausbildung oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Be
Ja. Sofern Steuerberater oder andere Dienstleister mit der Meldung beauftragt sind, sollten die Zugangsdaten für den Stammdatendienst unbedingt an diese weitergeleitet werden. Die Dienstleister können
Ja, auch geringfügig Beschäftigte sind grundsätzlich ab dem ersten Euro zu melden. Ausnahme: Handelt es sich um geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen, so erfolgt die Meldung im Rahmen des Haushalts
Mit den übermittelten Zugangsdaten konnten die Unternehmen ab dem 1. Dezember 2016 den Stammdatenabgleich starten. Bis zum 16. Februar 2017 war der Lohnnachweis für 2016 erstmals auf elektronischem We
Die PIN wird benötigt, um Ihr Unternehmen eindeutig identifizieren zu können. Sie ist neben der Mitgliedsnummer zwingend für den Stammdatenabgleich. So wird gewährleistet, dass plausible Daten übermit